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Zivilschutz- Forschung - Schutzkommission

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8 Verfahrensvorschlag<br />

Da von einer im Wesentlichen vergleichbaren Dekontaminationswirkung der Verfahren<br />

auszugehen ist und im Rahmen eines um Sauberkeit, Trockenheit sowie<br />

hygienische Unbedenklichkeit erweiterten Anforderungsspektrums bestehende<br />

Unterschiede weitgehend durch vor- und nachgelagerte Verfahrensstufen ausgeglichen<br />

werden können, sind für die Verfahrensauswahl letztlich die spezifischen<br />

Anforderungen des Nutzers sowie die verfahrensseitigen Gesamtaufwendungen<br />

entscheidend.<br />

Für den friedensmäßigen Einsatz als stationäres Verfahren ist unter diesem<br />

Gesichtspunkt das Waschverfahren empfehlenswert. Es führt sensorisch zu einer<br />

vergleichsweise optimalen Aufbereitung der Schutzkleidung. Darüber hinaus<br />

baut es auf bei den Feuerwehren vorhandenen infrastrukturellen Grundvoraussetzungen<br />

und Erfahrungen auf. Demgegenüber treten die relativ großen Trockenzeiten<br />

und das Erfordernis einer entsprechend aufwändigen zweiten Hauptverfahrensstufe<br />

in den Hintergrund. Dies gilt um so mehr, als der CSA-Bedarf in der<br />

Regel gering ist und die Trockenzeiten bei verfahrenstechnischer Optimierung<br />

deutlich gesenkt werden können. Darüber hinaus kann die Trocknung auch zur<br />

Dekontamination nutzbar gemacht werden. Hierzu ist allerdings das Erreichen<br />

einer Mindestanzugtemperatur von etwa 50 °C erforderlich.<br />

Schließlich stellt sich auch das Abwasserproblem als solches bei der ganz überwiegenden<br />

Zahl der Einsätze nicht. Einerseits sind die Belastungshöhen meist<br />

sehr gering, zum anderen verfügen die Feuerwehren an ihren Standorten in aller<br />

Regel über Anschlüsse an die öffentliche Kanalisation, so dass die Abwässer aus<br />

der Schutzkleidungsdekontamination, wie die übrigen Reinigungsabwässer der<br />

Wehren auch, über die kommunalen Kläranlagen entsorgt werden könnten. Dies<br />

gilt um so mehr als im Falle einer stärkeren Belastung der Schutzkleidung mit<br />

hochtoxischen und/oder schwer zu dekontaminierenden Stoffen aus Handlingund<br />

Dekontaminationsproblemen ohnehin keine Dekontamination erfolgt.<br />

Im V-Fall-bezogenen Katastrophenschutz stellt sich die Problematik anders. Hier<br />

sind andere Kriterien von Bedeutung. Neben dem Zeitbedarf des Verfahrens spielen<br />

insbesondere die Portabilität und eingeschränkt auch der Abfallanfall, d. h.<br />

letztlich Faktoren, wie der Wasser- und Energiebedarf sowie die erforderliche<br />

Transportkapazität die entscheidende Rolle. Darüber hinaus ist auch die Robustheit<br />

des Verfahrens sowie der Personalbedarf von Belang. Aus dieser Sicht<br />

erscheinen Gasphasenverfahren und zwar insbesondere Heißluftverfahren<br />

am geeignetsten. Als Verfahrensgrundtemperatur wird 80 °C empfohlen. Im<br />

Bedarfsfall sollten allerdings auch 100 °C erreicht werden können.<br />

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