Zivilschutz- Forschung - Schutzkommission
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8 Verfahrensvorschlag<br />
Da von einer im Wesentlichen vergleichbaren Dekontaminationswirkung der Verfahren<br />
auszugehen ist und im Rahmen eines um Sauberkeit, Trockenheit sowie<br />
hygienische Unbedenklichkeit erweiterten Anforderungsspektrums bestehende<br />
Unterschiede weitgehend durch vor- und nachgelagerte Verfahrensstufen ausgeglichen<br />
werden können, sind für die Verfahrensauswahl letztlich die spezifischen<br />
Anforderungen des Nutzers sowie die verfahrensseitigen Gesamtaufwendungen<br />
entscheidend.<br />
Für den friedensmäßigen Einsatz als stationäres Verfahren ist unter diesem<br />
Gesichtspunkt das Waschverfahren empfehlenswert. Es führt sensorisch zu einer<br />
vergleichsweise optimalen Aufbereitung der Schutzkleidung. Darüber hinaus<br />
baut es auf bei den Feuerwehren vorhandenen infrastrukturellen Grundvoraussetzungen<br />
und Erfahrungen auf. Demgegenüber treten die relativ großen Trockenzeiten<br />
und das Erfordernis einer entsprechend aufwändigen zweiten Hauptverfahrensstufe<br />
in den Hintergrund. Dies gilt um so mehr, als der CSA-Bedarf in der<br />
Regel gering ist und die Trockenzeiten bei verfahrenstechnischer Optimierung<br />
deutlich gesenkt werden können. Darüber hinaus kann die Trocknung auch zur<br />
Dekontamination nutzbar gemacht werden. Hierzu ist allerdings das Erreichen<br />
einer Mindestanzugtemperatur von etwa 50 °C erforderlich.<br />
Schließlich stellt sich auch das Abwasserproblem als solches bei der ganz überwiegenden<br />
Zahl der Einsätze nicht. Einerseits sind die Belastungshöhen meist<br />
sehr gering, zum anderen verfügen die Feuerwehren an ihren Standorten in aller<br />
Regel über Anschlüsse an die öffentliche Kanalisation, so dass die Abwässer aus<br />
der Schutzkleidungsdekontamination, wie die übrigen Reinigungsabwässer der<br />
Wehren auch, über die kommunalen Kläranlagen entsorgt werden könnten. Dies<br />
gilt um so mehr als im Falle einer stärkeren Belastung der Schutzkleidung mit<br />
hochtoxischen und/oder schwer zu dekontaminierenden Stoffen aus Handlingund<br />
Dekontaminationsproblemen ohnehin keine Dekontamination erfolgt.<br />
Im V-Fall-bezogenen Katastrophenschutz stellt sich die Problematik anders. Hier<br />
sind andere Kriterien von Bedeutung. Neben dem Zeitbedarf des Verfahrens spielen<br />
insbesondere die Portabilität und eingeschränkt auch der Abfallanfall, d. h.<br />
letztlich Faktoren, wie der Wasser- und Energiebedarf sowie die erforderliche<br />
Transportkapazität die entscheidende Rolle. Darüber hinaus ist auch die Robustheit<br />
des Verfahrens sowie der Personalbedarf von Belang. Aus dieser Sicht<br />
erscheinen Gasphasenverfahren und zwar insbesondere Heißluftverfahren<br />
am geeignetsten. Als Verfahrensgrundtemperatur wird 80 °C empfohlen. Im<br />
Bedarfsfall sollten allerdings auch 100 °C erreicht werden können.<br />
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