Zivilschutz- Forschung - Schutzkommission
Zivilschutz- Forschung - Schutzkommission
Zivilschutz- Forschung - Schutzkommission
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
Während bei den Heißluftverfahren für die Zeit der Desinfektion lediglich der<br />
Spülluftstrom zu unterbrechen wäre, müsste die Desinfektion im Vakuumverfahren<br />
als vakuumfreier Teilschritt durchgeführt werden.<br />
Prinzipiell ist eine Desinfektion natürlich auch durch Dampfbehandlung z.B. in Autoklaven<br />
(erhöhter Druck und Temperatur) erreichbar. Der Anlagen- und Zeitaufwand<br />
dürfte jedoch deutlich über dem des Einsatzes von Desinfektionsmitteln liegen.<br />
Eine weitere periphere Verfahrensstufe bildet die Trocknung. Sie ist bei praktisch<br />
allen Verfahren unverzichtbar. Im Extremfall dient sie der Entfernung der Feuchte<br />
aus der Grobreinigung. Sie ist erforderlich, da nasse Anzüge viel schwerer sind und<br />
eine hohe Grundfeuchte auch aus physiologischer Sicht die Leistungsfähigkeit des<br />
Anzugträgers vermindert.<br />
Im Übrigen wird die Trocknung in ihrer Bedeutung für die Erreichung des Dekontaminationszieles<br />
unterschätzt. Die Trocknungsstufe entspricht jedoch im Prinzip<br />
einem Dekontaminationsverfahren unter Verwendung trockener Heißluft. Trockenzeiten<br />
sind daher bei entsprechender Wahl der Prozessbedingungen als Dekontaminationszeit<br />
nutzbar.<br />
Die Trocknung verläuft zwar gewissermaßen unvermeidbar parallel zur eigentlichen<br />
Dekontamination. Sie ist jedoch aus verfahrenstechnischer Sicht nicht zu<br />
unterschätzen. Um im Zeitrahmen zu bleiben, sind Abtropfgestell und Belüftungssysteme<br />
effektiv zu gestalten. Genauso wichtig sind Anzüge, die rasch ablaufen<br />
bzw. keine Gelegenheit zur Pfützenbildung sowie Feuchtehaltung (Schaumstoffe)<br />
bieten. Gegebenenfalls müssen die Anzüge zur Trocknung gewendet oder Moosgummiteile<br />
gar ausgepresst werden. Andererseits besteht beim Grad der anzustrebenden<br />
Restfeuchte ein gewisser Spielraum.<br />
Die Wassermengen aus der Schutzkleidungstrocknung machen sich auch bei der<br />
Abluftreinigung bemerkbar. Im Falle einer adsorptiven Abgasreinigung erfordert<br />
ihre Rückhaltung beträchtliche zusätzliche Adsorberkapazität. Hinzu kommt die<br />
Gefahr einer Schadstoffverdrängung. Eine vorgeschaltete Grobabscheidung durch<br />
Kondensation ist daher zweckmäßig.<br />
Schließlich ist auch im V-Fall-bezogenen Katastrophenschutz die Anzugprüfung im<br />
Sinne der im Feuerwehreinsatz vorgeschriebenen Sicht- und Druckprüfung wünschenswert.<br />
Der Zeit-, Personal- und Anlagenbedarf hierfür hält sich in Grenzen.<br />
Abschließend ist anzumerken, dass jede Einsparung bzw. Verzicht auf einen der<br />
genannten Verfahrensbestandteile zwangsläufig eine Verminderung der Universalität<br />
des Gesamtverfahrens bzw. geringere Sicherheit für den Anzugträger bedeutet.<br />
Nach Möglichkeit sollten daher alle Anforderungen berücksichtigt werden.<br />
46