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Zivilschutz- Forschung - Schutzkommission

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Während bei den Heißluftverfahren für die Zeit der Desinfektion lediglich der<br />

Spülluftstrom zu unterbrechen wäre, müsste die Desinfektion im Vakuumverfahren<br />

als vakuumfreier Teilschritt durchgeführt werden.<br />

Prinzipiell ist eine Desinfektion natürlich auch durch Dampfbehandlung z.B. in Autoklaven<br />

(erhöhter Druck und Temperatur) erreichbar. Der Anlagen- und Zeitaufwand<br />

dürfte jedoch deutlich über dem des Einsatzes von Desinfektionsmitteln liegen.<br />

Eine weitere periphere Verfahrensstufe bildet die Trocknung. Sie ist bei praktisch<br />

allen Verfahren unverzichtbar. Im Extremfall dient sie der Entfernung der Feuchte<br />

aus der Grobreinigung. Sie ist erforderlich, da nasse Anzüge viel schwerer sind und<br />

eine hohe Grundfeuchte auch aus physiologischer Sicht die Leistungsfähigkeit des<br />

Anzugträgers vermindert.<br />

Im Übrigen wird die Trocknung in ihrer Bedeutung für die Erreichung des Dekontaminationszieles<br />

unterschätzt. Die Trocknungsstufe entspricht jedoch im Prinzip<br />

einem Dekontaminationsverfahren unter Verwendung trockener Heißluft. Trockenzeiten<br />

sind daher bei entsprechender Wahl der Prozessbedingungen als Dekontaminationszeit<br />

nutzbar.<br />

Die Trocknung verläuft zwar gewissermaßen unvermeidbar parallel zur eigentlichen<br />

Dekontamination. Sie ist jedoch aus verfahrenstechnischer Sicht nicht zu<br />

unterschätzen. Um im Zeitrahmen zu bleiben, sind Abtropfgestell und Belüftungssysteme<br />

effektiv zu gestalten. Genauso wichtig sind Anzüge, die rasch ablaufen<br />

bzw. keine Gelegenheit zur Pfützenbildung sowie Feuchtehaltung (Schaumstoffe)<br />

bieten. Gegebenenfalls müssen die Anzüge zur Trocknung gewendet oder Moosgummiteile<br />

gar ausgepresst werden. Andererseits besteht beim Grad der anzustrebenden<br />

Restfeuchte ein gewisser Spielraum.<br />

Die Wassermengen aus der Schutzkleidungstrocknung machen sich auch bei der<br />

Abluftreinigung bemerkbar. Im Falle einer adsorptiven Abgasreinigung erfordert<br />

ihre Rückhaltung beträchtliche zusätzliche Adsorberkapazität. Hinzu kommt die<br />

Gefahr einer Schadstoffverdrängung. Eine vorgeschaltete Grobabscheidung durch<br />

Kondensation ist daher zweckmäßig.<br />

Schließlich ist auch im V-Fall-bezogenen Katastrophenschutz die Anzugprüfung im<br />

Sinne der im Feuerwehreinsatz vorgeschriebenen Sicht- und Druckprüfung wünschenswert.<br />

Der Zeit-, Personal- und Anlagenbedarf hierfür hält sich in Grenzen.<br />

Abschließend ist anzumerken, dass jede Einsparung bzw. Verzicht auf einen der<br />

genannten Verfahrensbestandteile zwangsläufig eine Verminderung der Universalität<br />

des Gesamtverfahrens bzw. geringere Sicherheit für den Anzugträger bedeutet.<br />

Nach Möglichkeit sollten daher alle Anforderungen berücksichtigt werden.<br />

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