Zivilschutz- Forschung - Schutzkommission
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Um die Trocknung im Rahmen der Dekontaminationsstufe bzw. -zeit zu garantieren,<br />
sollte die Schutzkleidung ein gutes Ablaufverhalten zeigen. Zur Unterstützung<br />
wären ggf. geeignete Belüftungseinrichtungen zu konzipieren.<br />
Die peripheren Reinigungsstufen sind im Übrigen gut in Behelfseinrichtungen,<br />
wie aufblasbaren Zelten, realisierbar, die wenig Transportkapazität erfordern und<br />
rasch aufbaubar wären. Für die Anzugwäsche und -desinfektion wären darüber<br />
hinaus geeignete Becken bzw. Behältnisse vorzusehen (zweckmäßig stapelbar)<br />
Die Abwässer wären zu erfassen und könnten in flexiblen Kissen zwischengelagert<br />
werden.<br />
Für die Desinfektion bietet sich allerdings eher die Begasung, zweckmäßig bei<br />
Dekontaminationstemperatur, an. Hierzu bietet sich die Dekontaminationskammer<br />
an. Die Begasung sollte nach etwa der Hälfte der Dekontaminationszeit<br />
erfolgen. So bliebe ausreichend Zeit, auch das Desinfektionsmittel wieder vollständig<br />
zu entfernen und würden Reaktionen mit den Kontaminanten weitgehend<br />
ausgeschlossen. Als Begasungsmittel gut geeignet wäre Formaldehyd. Die Begasung<br />
ist im Übrigen auch als effizientes Verfahren zur Entseuchung anzusehen.<br />
Die Schutzkleidung verlässt bei den Gasphasenverfahren die Dekontaminationsstufe<br />
trocken. Abschließend wäre daher nur noch eine Sicht- und Druckprüfung<br />
erforderlich.<br />
Da Stiefel und Handschuhe regelmäßig am höchsten belastet sind (Direktkontakt)<br />
und eine Dekontamination dieser Materialien insofern in vertretbarer Zeit nicht<br />
realisierbar ist, müssen diese Schutzkleidungsteile nach der Grobreinigung ausgetauscht<br />
werden. Sie sollten sich daher leicht austauschen lassen und es sollte<br />
ausreichend Ersatz vorgehalten werden. Am geeignetsten wäre insofern der Einsatz<br />
von Überhandschuhen und -stiefeln.<br />
Im Übrigen sollte nur Schutzkleidung zum Einsatz gelangen, die in ihrer Gesamtheit<br />
für eine ausreichende Dekontaminationstemperatur ausgelegt ist. Der Zeitrahmen<br />
von 2 Stunden ist für eine gesicherte Dekontamination und Schutzkleidungsaufbereitung<br />
bereits bei normaler Belastung der Schutzkleidung (Einwirkung<br />
über die Gasphase) sehr eng. Leistungsreserven bestehen kaum. Die für den V-<br />
Fall-bezogenen Katastrophenschutz zu beschaffende Schutzkleidung sollte insofern<br />
für Temperaturen bis zumindest 100 °C ausgelegt sein.<br />
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