Zivilschutz- Forschung - Schutzkommission
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7 Diskussion möglicher Verfahrenskonzepte<br />
7.1 Allgemeines<br />
Wie die Laboruntersuchungen bestätigten, ist das Eindringen insbesondere organischer<br />
Stoffe in Schutzkleidungsmaterialien bei äußerer Einwirkung nicht vermeidbar.<br />
Die sich ergebenden Belastungen sind jedoch in der Regel auch wieder<br />
entfernbar. Der dazu erforderliche Aufwand ist allerdings, wie auch gezeigt wurde,<br />
relativ hoch. Ursache ist der gegenüber der Kontamination regelmäßig wesentlich<br />
niedrigere Konzentrationsgradient zwischen Anzugmaterial und Umgebung.<br />
Die Dekontaminationsversuche ergaben darüber hinaus lediglich geringe Wirkungsunterschiede<br />
der untersuchten thermischen Dekontaminationsverfahren. Dies ist<br />
zweifellos Ausdruck der Dominanz des Temperaturfaktors – bei gegebener Dekontaminationszeit.<br />
Da im vorgegebenen Temperatur- und Zeitrahmen von 80 °C und 2 Stunden bei<br />
hohen, jedoch durchaus realitätsnahen Belastungen keine vollständige Dekontamination<br />
erreicht wurde, sind Kompromisse unvermeidlich. Hier bieten sich v. a.<br />
die Haupteinflussfaktoren Dekontaminationszeit und -temperatur, insbesondere<br />
jedoch die Temperatur, an. Dies gilt um so mehr als Temperaturerhöhungen<br />
wesentlich stärker wirken (vgl. Gleichung 7) und zumindest die Elastomermaterialien<br />
auch höheren Temperaturen standhalten.<br />
Unter diesem Gesichtspunkt sollten Schutzkleidung und Verfahren für den V-<br />
Fall-bezogenen Katastrophenschutz grundsätzlich für Dekontaminationstemperaturen<br />
von im Bedarfsfall bis mindestens 100 °C ausgelegt sein. Unter dem Gesichtspunkt<br />
eines maximalen Schutzes des Anzugträgers sowie der Erschließung<br />
von Verfahrensreserven wären dabei auch Einschränkungen hinsichtlich Lebensdauer<br />
bzw. garantierter Dekontaminationszyklen hinnehmbar. Hierbei ist auch zu<br />
berücksichtigen, dass es im V-Fall-bezogenen Katastrophenschutz im Gegensatz<br />
zur zivilen Gefahrenabwehr keine Alternative zur Dekontamination gibt.<br />
Andererseits sind die zu erwartenden Belastungen in der Mehrzahl der Einsatzfälle<br />
wesentlich geringer. Unter den Voraussetzungen einer Belastung über die<br />
Gasphase bei Normaltemperatur und einer Einwirkzeit von extra 15 Minuten ist<br />
insofern bereits nach 1,5-stündiger Dekontamination bei 80 °C in der Regel von<br />
einer weitestgehenden Dekontamination auszugehen, d.h. die Eigenschaftsminderungen<br />
infolge Restbelastungen sowie Gefährdungen durch Ausgasungen bzw.<br />
Kontakt mit dem Anzugmaterial sind für die Mehrzahl der Einsatzfälle, Kontaminaten<br />
und Ausgangsbelastungen auch bei deutlich geringerer Dekontaminationszeit<br />
und - temperatur auszuschließen.<br />
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