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Zivilschutz- Forschung - Schutzkommission

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7 Diskussion möglicher Verfahrenskonzepte<br />

7.1 Allgemeines<br />

Wie die Laboruntersuchungen bestätigten, ist das Eindringen insbesondere organischer<br />

Stoffe in Schutzkleidungsmaterialien bei äußerer Einwirkung nicht vermeidbar.<br />

Die sich ergebenden Belastungen sind jedoch in der Regel auch wieder<br />

entfernbar. Der dazu erforderliche Aufwand ist allerdings, wie auch gezeigt wurde,<br />

relativ hoch. Ursache ist der gegenüber der Kontamination regelmäßig wesentlich<br />

niedrigere Konzentrationsgradient zwischen Anzugmaterial und Umgebung.<br />

Die Dekontaminationsversuche ergaben darüber hinaus lediglich geringe Wirkungsunterschiede<br />

der untersuchten thermischen Dekontaminationsverfahren. Dies ist<br />

zweifellos Ausdruck der Dominanz des Temperaturfaktors – bei gegebener Dekontaminationszeit.<br />

Da im vorgegebenen Temperatur- und Zeitrahmen von 80 °C und 2 Stunden bei<br />

hohen, jedoch durchaus realitätsnahen Belastungen keine vollständige Dekontamination<br />

erreicht wurde, sind Kompromisse unvermeidlich. Hier bieten sich v. a.<br />

die Haupteinflussfaktoren Dekontaminationszeit und -temperatur, insbesondere<br />

jedoch die Temperatur, an. Dies gilt um so mehr als Temperaturerhöhungen<br />

wesentlich stärker wirken (vgl. Gleichung 7) und zumindest die Elastomermaterialien<br />

auch höheren Temperaturen standhalten.<br />

Unter diesem Gesichtspunkt sollten Schutzkleidung und Verfahren für den V-<br />

Fall-bezogenen Katastrophenschutz grundsätzlich für Dekontaminationstemperaturen<br />

von im Bedarfsfall bis mindestens 100 °C ausgelegt sein. Unter dem Gesichtspunkt<br />

eines maximalen Schutzes des Anzugträgers sowie der Erschließung<br />

von Verfahrensreserven wären dabei auch Einschränkungen hinsichtlich Lebensdauer<br />

bzw. garantierter Dekontaminationszyklen hinnehmbar. Hierbei ist auch zu<br />

berücksichtigen, dass es im V-Fall-bezogenen Katastrophenschutz im Gegensatz<br />

zur zivilen Gefahrenabwehr keine Alternative zur Dekontamination gibt.<br />

Andererseits sind die zu erwartenden Belastungen in der Mehrzahl der Einsatzfälle<br />

wesentlich geringer. Unter den Voraussetzungen einer Belastung über die<br />

Gasphase bei Normaltemperatur und einer Einwirkzeit von extra 15 Minuten ist<br />

insofern bereits nach 1,5-stündiger Dekontamination bei 80 °C in der Regel von<br />

einer weitestgehenden Dekontamination auszugehen, d.h. die Eigenschaftsminderungen<br />

infolge Restbelastungen sowie Gefährdungen durch Ausgasungen bzw.<br />

Kontakt mit dem Anzugmaterial sind für die Mehrzahl der Einsatzfälle, Kontaminaten<br />

und Ausgangsbelastungen auch bei deutlich geringerer Dekontaminationszeit<br />

und - temperatur auszuschließen.<br />

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