Zivilschutz- Forschung - Schutzkommission
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4.2 Prüfung auf Mängelfreiheit<br />
Eine Prüfung konfektionierter Chemikalienschutzkleidung hinsichtlich ihrer mechanischen<br />
Eigenschaften, Chemikalienbeständigkeit, Permeationseigenschaften<br />
oder gar entsprechender Eigenschaften nach Kontamination und Dekontamination<br />
ist nicht möglich. Derartige Untersuchungen sind, wie die Zulassungstests, regelmäßig<br />
materialzerstörend bzw. -eigenschaftsmindernd.<br />
Möglich sind jedoch die folgenden Prüfungen:<br />
– Beurteilung durch äußere Inaugenscheinnahme (Befühlen, Sichtprüfung, auch<br />
Riechen – vgl. 4.1),<br />
– Dichtheitsprüfung (Druckprüfung) sowie<br />
– die Prüfung auf Chemikalienausgasung bzw. -restbelastung mittels Warmlagerung.<br />
Während erstere Prüfungen bei der Wiederherstellung von Schutzkleidung je nach<br />
Anwendungsbereich z.T. vorgeschrieben sind (z.B. im Bereich Feuerwehr für gasdichte<br />
Schutzkleidung), bilden tiefgründigere Prüfungen auf Chemikalienfreiheit<br />
durch mehrstündige Warmlagerung in geschlossenen Behältnissen (Heizung) und<br />
anschließender „nasologischer“ oder analytischer Gasraumbewertung die Ausnahme.<br />
Die eingesetzten Messmittel müssen den gesuchten Stoff zumindest im ppm-<br />
Bereich erfassen können (je nach Stoff z.B. Flammenionisationsdetektor – FID,<br />
Photoionisationsdetektor – PID, Ionenmobilitätsspektrometer – IMS, ja sogar Prüfröhrchen).<br />
Entsprechendes gilt für die Riechbarkeit (=> Geruchsschwellenwert).<br />
Eine Alternative zur zeitraubenden, aber auch preiswerten Warmlagerung mit Gasraumanalytik<br />
ist die Probenahme mittels Aufsatzheizsonden und direkter Überführung<br />
der Proben in ein Analysensystem (z.B. mit der „Schnüffelsonde“ des mobilen<br />
Massenspektrometers MM-1 von Bruker Franzen Analytik GmbH, Bremen).<br />
Messbar sind damit jedoch praktisch nur verdampfbare organische Stoffe, sowie<br />
jeweils nur ein Punkt des Anzuges. Der Aufwand ist jedoch schon bei qualitativer<br />
Prüfung erheblich.<br />
Für wasserlösliche Stoffe, wie insbesondere anorganische Säuren und Laugen,<br />
käme alternativ eine Lagerung dekontaminierter Schutzkleidung in einem Wasserbad<br />
und z.B. pH-Bestimmung nach längerer Einwirkzeit in Frage. Da die<br />
Nachweisempfindlichkeit mit zunehmender Wassermenge sinkt, wäre diese möglichst<br />
knapp zu bemessen.<br />
Diese Prüfmethoden sagen jedoch letztlich nichts über eine mögliche Verminderung<br />
der Schutzwirkung infolge Degradation oder Weichmacherverluste aus. Die<br />
Frage nach dem Grad der Wiederherstellung der mechanischen und chemischen<br />
Schutzeigenschaften bleibt daher letztlich unbeantwortet.<br />
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