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Zivilschutz- Forschung - Schutzkommission

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4.2 Prüfung auf Mängelfreiheit<br />

Eine Prüfung konfektionierter Chemikalienschutzkleidung hinsichtlich ihrer mechanischen<br />

Eigenschaften, Chemikalienbeständigkeit, Permeationseigenschaften<br />

oder gar entsprechender Eigenschaften nach Kontamination und Dekontamination<br />

ist nicht möglich. Derartige Untersuchungen sind, wie die Zulassungstests, regelmäßig<br />

materialzerstörend bzw. -eigenschaftsmindernd.<br />

Möglich sind jedoch die folgenden Prüfungen:<br />

– Beurteilung durch äußere Inaugenscheinnahme (Befühlen, Sichtprüfung, auch<br />

Riechen – vgl. 4.1),<br />

– Dichtheitsprüfung (Druckprüfung) sowie<br />

– die Prüfung auf Chemikalienausgasung bzw. -restbelastung mittels Warmlagerung.<br />

Während erstere Prüfungen bei der Wiederherstellung von Schutzkleidung je nach<br />

Anwendungsbereich z.T. vorgeschrieben sind (z.B. im Bereich Feuerwehr für gasdichte<br />

Schutzkleidung), bilden tiefgründigere Prüfungen auf Chemikalienfreiheit<br />

durch mehrstündige Warmlagerung in geschlossenen Behältnissen (Heizung) und<br />

anschließender „nasologischer“ oder analytischer Gasraumbewertung die Ausnahme.<br />

Die eingesetzten Messmittel müssen den gesuchten Stoff zumindest im ppm-<br />

Bereich erfassen können (je nach Stoff z.B. Flammenionisationsdetektor – FID,<br />

Photoionisationsdetektor – PID, Ionenmobilitätsspektrometer – IMS, ja sogar Prüfröhrchen).<br />

Entsprechendes gilt für die Riechbarkeit (=> Geruchsschwellenwert).<br />

Eine Alternative zur zeitraubenden, aber auch preiswerten Warmlagerung mit Gasraumanalytik<br />

ist die Probenahme mittels Aufsatzheizsonden und direkter Überführung<br />

der Proben in ein Analysensystem (z.B. mit der „Schnüffelsonde“ des mobilen<br />

Massenspektrometers MM-1 von Bruker Franzen Analytik GmbH, Bremen).<br />

Messbar sind damit jedoch praktisch nur verdampfbare organische Stoffe, sowie<br />

jeweils nur ein Punkt des Anzuges. Der Aufwand ist jedoch schon bei qualitativer<br />

Prüfung erheblich.<br />

Für wasserlösliche Stoffe, wie insbesondere anorganische Säuren und Laugen,<br />

käme alternativ eine Lagerung dekontaminierter Schutzkleidung in einem Wasserbad<br />

und z.B. pH-Bestimmung nach längerer Einwirkzeit in Frage. Da die<br />

Nachweisempfindlichkeit mit zunehmender Wassermenge sinkt, wäre diese möglichst<br />

knapp zu bemessen.<br />

Diese Prüfmethoden sagen jedoch letztlich nichts über eine mögliche Verminderung<br />

der Schutzwirkung infolge Degradation oder Weichmacherverluste aus. Die<br />

Frage nach dem Grad der Wiederherstellung der mechanischen und chemischen<br />

Schutzeigenschaften bleibt daher letztlich unbeantwortet.<br />

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