schaft - Forschungsjournal Soziale Bewegungen
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d) Aus einer angemessenen Fachlichkeit in der<br />
Sache, die – insoweit sie nicht bei den Beteiligten<br />
selbst vorhanden ist – seitens der Verwaltung<br />
oder seitens externer Fachleute in<br />
den Prozess eingespeist wird (juristisches,<br />
technisches, sozialarbeiterisches usw.<br />
Knowhow, das z.B. illusionäre, ungesetzliche<br />
oder unangemessene Planungen verhindert).<br />
e) Aus einem Rahmenmandat, das durch das<br />
zuständige repräsentativ-demokratische Gremium<br />
oder durch ein direkt-demokratisches<br />
Verfahren (z.B. Bürgerentscheid) erteilt<br />
wird.<br />
Der zuletzt genannte Aspekt markiert die<br />
Schnittstelle zu den beiden anderen Formen demokratischer<br />
Willensbildung. Sie wird in den<br />
folgenden beiden Thesen genauer betrachtet.<br />
These 3: Die Bürgerkommune braucht<br />
transparente und von allen Beteiligten<br />
akzeptierte Regeln, wie Bürger<strong>schaft</strong>,<br />
öffentliche Verwaltung und Politik innerhalb<br />
kooperativ-demokratischer Verfahren<br />
zusammenwirken.<br />
Für das Zusammenwirken von Bürger<strong>schaft</strong>,<br />
öffentlicher Verwaltung und Politik im Rahmen<br />
kooperativ-demokratischer Verfahren wurde in<br />
Filderstadt durch VertreterInnen aller drei Akteursfelder<br />
ein Verfahren erarbeitet, dass verschiedene<br />
‚checks und balances‘ vorsieht. 3 Auf<br />
dieser Grundlage lässt sich – im Sinne des ‚Leitbilds<br />
Bürgerkommune‘ – folgender prozeduraler<br />
Vorschlag formulieren.<br />
Die Initiative zu einem kooperativ-demokratischen<br />
Verfahren der Bürger- bzw. Interessengruppenbeteiligung<br />
(Modernisierung eines<br />
Spielplatzes, Betreuungskonzept für die Schule,<br />
Entwicklung eines Konzepts zum interkulturellen<br />
Zusammenleben usw.) kann sowohl von<br />
der Bürger<strong>schaft</strong> als auch von der Kommunalverwaltung<br />
oder dem Gemeinderat ausgehen.<br />
Die Initiative wird über eine Fachstelle für<br />
bürger<strong>schaft</strong>liches Engagement 4 in die Ver-<br />
<strong>Forschungsjournal</strong> NSB, Jg. 20, 2/2007<br />
waltung eingebracht. Dort erfolgt zeitnah eine<br />
fachliche Aufbereitung. Abgeschätzt wird<br />
zunächst, wer vom Gegenstand des Verfahrens<br />
betroffen ist (oder sein sollte) und daher<br />
beteiligt werden sollte. Sodann werden potentielle<br />
Überschneidungen zu anderen Planungen/Prozessen<br />
geklärt, sinnvolle Beteiligungsverfahren<br />
vorgeschlagen und die vor<br />
diesem Hintergrund seitens der Kommune<br />
erforderlichen Ressourcen an Finanz- und<br />
Personaleinsatz kalkuliert. Schließlich ist zu<br />
prüfen, wie viele Beteiligungsprozesse oder -<br />
projekte in welcher Größenordnung realistischer<br />
Weise parallel durchgeführt werden<br />
können. Die Erfahrung zeigt: sich auf einige<br />
Projekte zu konzentrieren, diese aber qualifiziert<br />
durchzuführen, ist dem Leitziel ‚Bürgerkommune‘<br />
dienlicher, als eine Fülle von Vorhaben<br />
unzureichend abzuwickeln. Zuständig<br />
für die Aufarbeitung sind die betroffenen<br />
Fachämter in Rückkoppelung mit den jeweiligen<br />
InitiatorInnen. Die Koordination erfolgt<br />
über eine gemeinsame verwaltungsinterne Arbeitsplattform<br />
5 , die schließlich eine Beschlussempfehlung<br />
an den Gemeinderat bzw.<br />
einen zuständigen Ausschuss 6 erarbeitet.<br />
Auf dieser Grundlage erfolgt der Verfahrensbeschluss<br />
durch den Gemeinderat, der folgende<br />
Punkte umfasst:<br />
• Grundsatzvotum zur Durchführung eines<br />
Beteiligungsverfahrens zum Projekt X<br />
(Spielplatzkonzept, Jugendhilfeplanung,<br />
Quartiersgestaltung usw.).<br />
• Ungefährer Zeitplan, der insbesondere festlegt,<br />
bis wann (Teil)Ergebnisse vorliegen<br />
sollen.<br />
• Auftrag an die Verwaltung, das Beteiligungsverfahren<br />
– je nach Ausgangslage – zu initiieren,<br />
zu koordinieren oder zu begleiten (einschließlich<br />
Genehmigung der erforderlichen<br />
Personal-, Sach- und Finanzressourcen).<br />
• Definition des für das Projekt selbst aus den<br />
Haushaltsmitteln zur Verfügung stehenden<br />
und damit überplanbaren Budgets.