24.01.2013 Aufrufe

schaft - Forschungsjournal Soziale Bewegungen

schaft - Forschungsjournal Soziale Bewegungen

schaft - Forschungsjournal Soziale Bewegungen

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

196<br />

d) Aus einer angemessenen Fachlichkeit in der<br />

Sache, die – insoweit sie nicht bei den Beteiligten<br />

selbst vorhanden ist – seitens der Verwaltung<br />

oder seitens externer Fachleute in<br />

den Prozess eingespeist wird (juristisches,<br />

technisches, sozialarbeiterisches usw.<br />

Knowhow, das z.B. illusionäre, ungesetzliche<br />

oder unangemessene Planungen verhindert).<br />

e) Aus einem Rahmenmandat, das durch das<br />

zuständige repräsentativ-demokratische Gremium<br />

oder durch ein direkt-demokratisches<br />

Verfahren (z.B. Bürgerentscheid) erteilt<br />

wird.<br />

Der zuletzt genannte Aspekt markiert die<br />

Schnittstelle zu den beiden anderen Formen demokratischer<br />

Willensbildung. Sie wird in den<br />

folgenden beiden Thesen genauer betrachtet.<br />

These 3: Die Bürgerkommune braucht<br />

transparente und von allen Beteiligten<br />

akzeptierte Regeln, wie Bürger<strong>schaft</strong>,<br />

öffentliche Verwaltung und Politik innerhalb<br />

kooperativ-demokratischer Verfahren<br />

zusammenwirken.<br />

Für das Zusammenwirken von Bürger<strong>schaft</strong>,<br />

öffentlicher Verwaltung und Politik im Rahmen<br />

kooperativ-demokratischer Verfahren wurde in<br />

Filderstadt durch VertreterInnen aller drei Akteursfelder<br />

ein Verfahren erarbeitet, dass verschiedene<br />

‚checks und balances‘ vorsieht. 3 Auf<br />

dieser Grundlage lässt sich – im Sinne des ‚Leitbilds<br />

Bürgerkommune‘ – folgender prozeduraler<br />

Vorschlag formulieren.<br />

Die Initiative zu einem kooperativ-demokratischen<br />

Verfahren der Bürger- bzw. Interessengruppenbeteiligung<br />

(Modernisierung eines<br />

Spielplatzes, Betreuungskonzept für die Schule,<br />

Entwicklung eines Konzepts zum interkulturellen<br />

Zusammenleben usw.) kann sowohl von<br />

der Bürger<strong>schaft</strong> als auch von der Kommunalverwaltung<br />

oder dem Gemeinderat ausgehen.<br />

Die Initiative wird über eine Fachstelle für<br />

bürger<strong>schaft</strong>liches Engagement 4 in die Ver-<br />

<strong>Forschungsjournal</strong> NSB, Jg. 20, 2/2007<br />

waltung eingebracht. Dort erfolgt zeitnah eine<br />

fachliche Aufbereitung. Abgeschätzt wird<br />

zunächst, wer vom Gegenstand des Verfahrens<br />

betroffen ist (oder sein sollte) und daher<br />

beteiligt werden sollte. Sodann werden potentielle<br />

Überschneidungen zu anderen Planungen/Prozessen<br />

geklärt, sinnvolle Beteiligungsverfahren<br />

vorgeschlagen und die vor<br />

diesem Hintergrund seitens der Kommune<br />

erforderlichen Ressourcen an Finanz- und<br />

Personaleinsatz kalkuliert. Schließlich ist zu<br />

prüfen, wie viele Beteiligungsprozesse oder -<br />

projekte in welcher Größenordnung realistischer<br />

Weise parallel durchgeführt werden<br />

können. Die Erfahrung zeigt: sich auf einige<br />

Projekte zu konzentrieren, diese aber qualifiziert<br />

durchzuführen, ist dem Leitziel ‚Bürgerkommune‘<br />

dienlicher, als eine Fülle von Vorhaben<br />

unzureichend abzuwickeln. Zuständig<br />

für die Aufarbeitung sind die betroffenen<br />

Fachämter in Rückkoppelung mit den jeweiligen<br />

InitiatorInnen. Die Koordination erfolgt<br />

über eine gemeinsame verwaltungsinterne Arbeitsplattform<br />

5 , die schließlich eine Beschlussempfehlung<br />

an den Gemeinderat bzw.<br />

einen zuständigen Ausschuss 6 erarbeitet.<br />

Auf dieser Grundlage erfolgt der Verfahrensbeschluss<br />

durch den Gemeinderat, der folgende<br />

Punkte umfasst:<br />

• Grundsatzvotum zur Durchführung eines<br />

Beteiligungsverfahrens zum Projekt X<br />

(Spielplatzkonzept, Jugendhilfeplanung,<br />

Quartiersgestaltung usw.).<br />

• Ungefährer Zeitplan, der insbesondere festlegt,<br />

bis wann (Teil)Ergebnisse vorliegen<br />

sollen.<br />

• Auftrag an die Verwaltung, das Beteiligungsverfahren<br />

– je nach Ausgangslage – zu initiieren,<br />

zu koordinieren oder zu begleiten (einschließlich<br />

Genehmigung der erforderlichen<br />

Personal-, Sach- und Finanzressourcen).<br />

• Definition des für das Projekt selbst aus den<br />

Haushaltsmitteln zur Verfügung stehenden<br />

und damit überplanbaren Budgets.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!