Andreas Pasewaldt, Nadine Walter, Anne Klein-Hitpaß, Judith Utz
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heitlichem Wohnungsmarkt aufgehoben wird. Krätke zufolge „zerfällt der Wohnungsmarkt<br />
in zahlreiche Teilmärkte, die in sich relativ geschlossen sind, möglicherweise<br />
unregelmäßig über das Stadtgebiet verstreut liegen und zwischen denen in<br />
räumlicher, wertmäßiger und sozialpsychologischer Hinsicht Barrieren bestehen.”<br />
(zit. nach Westphal 1979, in: Krätke, 1995: S.206). Er unterscheidet verschiedene<br />
Arten der Segmentierung, so z.B. Segmentierung nach:<br />
Räumlichen bzw. regionalen Gesichtspunkten (Es existiert kein globaler Markt<br />
für Wohnen, da die Wohnung ein immobiles Gut ist, d.h. ein Überangebot in<br />
Berlin kann nicht die Nachfrage in München ausgleichen.)<br />
Sozialen Gesichtspunkten (Ein Überangebot an qualitativ hochwertigen Wohnraum<br />
hilft nicht die Übernachfrage nach möglichst billigem Wohnraum, z.B. für<br />
Studenten, zu befriedigen)<br />
Ethnischen u. kulturellen Gesichtspunkten (Präferenz des Vermieters, Präferenz<br />
der Mieter, ´Segregation´)<br />
Gebäude- und Wohnungstyp (Alt- oder Neubau, 1-, 2-, 3-, x-Zimmer Wohnung )<br />
Mobilität (Die Frage, wie hoch bspw. die Fluktuation in einem Gebiet, in einer<br />
Nachbarschaft, ist, da laut Gesetz bei jeder Neuvermietung einer bestehenden<br />
Wohnung die Miete erhöht werden kann, entsteht ein Teilmarkt mit relativ hohen<br />
Mieten.)<br />
2.1.3.3 Der soziale Wohnungsbau<br />
Die Förderung von sozialem Wohnungsbau unterliegt in der Bundesrepublik einer<br />
Objektbindung, d.h. jeglicher Bauträger kann - unter der Auflage einer Belegungsbindung<br />
durch das Wohnungsamt - vergünstigte öffentliche Darlehen für sein Wohnungsbauprojekt<br />
beantragen. Belegungsbindung bedeutet hierbei, dass sich der Eigentümer<br />
bis zum Ablauf des Darlehens von dem Recht verabschiedet, über die Mieter,<br />
wie auch die Miethöhe in seinem Haus selbst zu entscheiden. Nach der vollständigen<br />
Begleichung des Darlehens verfällt die Sozialbindung und das Haus ist für den<br />
freien Markt zugänglich.<br />
Problematisch wurde im Zuge dieses Verfahrens der ungebremste Kostenanstieg, da<br />
„die unrentierlichen Kosten von der öffentlichen Hand übernommen und gleichzeitig<br />
die Vermietung durch die subventionierten Mieten garantiert war” (Häußermann u.<br />
Siebel, 1996). Die immer höheren Kosten im sozialen Wohnungsbau zogen auch<br />
höhere Mieten nach sich, obwohl bzw. gerade weil die Sozialmiete als reine Kostenmiete<br />
konzipiert war. Im Übrigen war die Belegung auch bei hohen Kosten durch<br />
die Wohnungsämter gesichert.<br />
Ein weiteres Problemfeld erzeugte die steigende Anzahl an Fehlbelegern, welche das<br />
System des sozialen Wohnungsbaus alsbald ad absurdum führten, da die Zugangsvoraussetzungen<br />
für einen Wohnberechtigungsschein nur beim Einzug bzw. bei Beantragung<br />
erfüllt sein mussten. So kam es bald dazu, dass eine hohe Zahl Fehlbeleger<br />
das Angebot an Sozialwohnungen für Berechtigte schmälerte. Aufgrund des<br />
Erhalts einer sozialen Mischung beließ man oft die Fehlbeleger unter Auflage einer<br />
sog. „Fehlbelegungsabgabe” in den Sozialwohnungen.<br />
2.1.3.4 Subjekt- statt Objektförderung: Das Wohngeld<br />
Im Jahre 1965 wurde in der Bundesrepublik das Wohngeld eingeführt. Mit dem<br />
Wohngeld wurde der Versuch gestartet, die Förderung von den schlecht kontrollier-<br />
Geographisches Institut<br />
Gebhardt, D.; Schnur, O. (Hrsg.):<br />
Wohnmobilität und Lebensstile<br />
Arbeitsberichte Nr. 90, 2003