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Andreas Pasewaldt, Nadine Walter, Anne Klein-Hitpaß, Judith Utz

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heitlichem Wohnungsmarkt aufgehoben wird. Krätke zufolge „zerfällt der Wohnungsmarkt<br />

in zahlreiche Teilmärkte, die in sich relativ geschlossen sind, möglicherweise<br />

unregelmäßig über das Stadtgebiet verstreut liegen und zwischen denen in<br />

räumlicher, wertmäßiger und sozialpsychologischer Hinsicht Barrieren bestehen.”<br />

(zit. nach Westphal 1979, in: Krätke, 1995: S.206). Er unterscheidet verschiedene<br />

Arten der Segmentierung, so z.B. Segmentierung nach:<br />

Räumlichen bzw. regionalen Gesichtspunkten (Es existiert kein globaler Markt<br />

für Wohnen, da die Wohnung ein immobiles Gut ist, d.h. ein Überangebot in<br />

Berlin kann nicht die Nachfrage in München ausgleichen.)<br />

Sozialen Gesichtspunkten (Ein Überangebot an qualitativ hochwertigen Wohnraum<br />

hilft nicht die Übernachfrage nach möglichst billigem Wohnraum, z.B. für<br />

Studenten, zu befriedigen)<br />

Ethnischen u. kulturellen Gesichtspunkten (Präferenz des Vermieters, Präferenz<br />

der Mieter, ´Segregation´)<br />

Gebäude- und Wohnungstyp (Alt- oder Neubau, 1-, 2-, 3-, x-Zimmer Wohnung )<br />

Mobilität (Die Frage, wie hoch bspw. die Fluktuation in einem Gebiet, in einer<br />

Nachbarschaft, ist, da laut Gesetz bei jeder Neuvermietung einer bestehenden<br />

Wohnung die Miete erhöht werden kann, entsteht ein Teilmarkt mit relativ hohen<br />

Mieten.)<br />

2.1.3.3 Der soziale Wohnungsbau<br />

Die Förderung von sozialem Wohnungsbau unterliegt in der Bundesrepublik einer<br />

Objektbindung, d.h. jeglicher Bauträger kann - unter der Auflage einer Belegungsbindung<br />

durch das Wohnungsamt - vergünstigte öffentliche Darlehen für sein Wohnungsbauprojekt<br />

beantragen. Belegungsbindung bedeutet hierbei, dass sich der Eigentümer<br />

bis zum Ablauf des Darlehens von dem Recht verabschiedet, über die Mieter,<br />

wie auch die Miethöhe in seinem Haus selbst zu entscheiden. Nach der vollständigen<br />

Begleichung des Darlehens verfällt die Sozialbindung und das Haus ist für den<br />

freien Markt zugänglich.<br />

Problematisch wurde im Zuge dieses Verfahrens der ungebremste Kostenanstieg, da<br />

„die unrentierlichen Kosten von der öffentlichen Hand übernommen und gleichzeitig<br />

die Vermietung durch die subventionierten Mieten garantiert war” (Häußermann u.<br />

Siebel, 1996). Die immer höheren Kosten im sozialen Wohnungsbau zogen auch<br />

höhere Mieten nach sich, obwohl bzw. gerade weil die Sozialmiete als reine Kostenmiete<br />

konzipiert war. Im Übrigen war die Belegung auch bei hohen Kosten durch<br />

die Wohnungsämter gesichert.<br />

Ein weiteres Problemfeld erzeugte die steigende Anzahl an Fehlbelegern, welche das<br />

System des sozialen Wohnungsbaus alsbald ad absurdum führten, da die Zugangsvoraussetzungen<br />

für einen Wohnberechtigungsschein nur beim Einzug bzw. bei Beantragung<br />

erfüllt sein mussten. So kam es bald dazu, dass eine hohe Zahl Fehlbeleger<br />

das Angebot an Sozialwohnungen für Berechtigte schmälerte. Aufgrund des<br />

Erhalts einer sozialen Mischung beließ man oft die Fehlbeleger unter Auflage einer<br />

sog. „Fehlbelegungsabgabe” in den Sozialwohnungen.<br />

2.1.3.4 Subjekt- statt Objektförderung: Das Wohngeld<br />

Im Jahre 1965 wurde in der Bundesrepublik das Wohngeld eingeführt. Mit dem<br />

Wohngeld wurde der Versuch gestartet, die Förderung von den schlecht kontrollier-<br />

Geographisches Institut<br />

Gebhardt, D.; Schnur, O. (Hrsg.):<br />

Wohnmobilität und Lebensstile<br />

Arbeitsberichte Nr. 90, 2003

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