Andreas Pasewaldt, Nadine Walter, Anne Klein-Hitpaß, Judith Utz
Andreas Pasewaldt, Nadine Walter, Anne Klein-Hitpaß, Judith Utz
Andreas Pasewaldt, Nadine Walter, Anne Klein-Hitpaß, Judith Utz
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Die Restitution von Privateigentum hatte zur Folge, dass die Eigentumsverhältnisse<br />
in den Ost-Berliner Altbaugebieten Mitte und Prenzlauer Berg einen erneuten Wandel<br />
erfuhren. Von einer nahezu vollständigen staatlichen Verwaltung des Altbaubestandes,<br />
sind es gegenwärtig noch etwa 20 Prozent (ebd.: S.180), die von kommunalen<br />
Wohnungsbaugesellschaften betreut werden. Im Zuge der Rückumwandlung von<br />
staatlichem zu privatem Eigentum entwickelte sich eine Eigentümerstruktur aus Immobilien-<br />
und Abschreibungsgesellschaften. Denn viele Erben der Alteigentümer<br />
verkauften ihr Erbe an Wohnungsunternehmer und Entwicklungsgesellschaften<br />
(ebd.: S.103). Das Interesse am Altbaubestand in den innerstädtischen Bezirken im<br />
Ostteil der Stadt war enorm. Nicht nur die politische Entscheidung, Berlin zur Bundeshauptstadt<br />
zu machen und die damit verbundenen positiven Wachstumsprognosen<br />
steigerten die Attraktivität, sondern vor allem auch das „Fördergebietsgesetz” für<br />
Investitionen im Wohnungsbereich in den neuen Bundesländern, das den Investoren<br />
bis 1998 sehr gute Abschreibungsmöglichkeiten bot.<br />
Die Rückübertragung ist in den meisten Fällen abgeschlossen. Doch auch heute sind<br />
für einige Grundstücke und Gebäude die Besitzverhältnisse nicht geklärt. Im Untersuchungsgebiet<br />
Elisabethkiez ist die Brachfläche an der Bernauer Straße zwischen<br />
der Acker- und der Strelitzer Straße ein Beispiel, ebenso wie das Grundstück Strelitzer<br />
Str. 5/6.<br />
3.3.3.3 Das Sanierungsgebiet „Rosenthaler Vorstadt”<br />
Im Jahr 1994 wurde die Rosenthaler Vorstadt vom Berliner Senat zum Sanierungsgebiet<br />
erklärt. In der Begründung für die Festlegung als Sanierungsgebiet heißt es,<br />
dass das Gebiet mit dem Beginn des Mauerbaus seine gute innerstädtische Lage<br />
eingebüßt hatte und in der Folgezeit der Verfall der Bausubstanz sowie wachsende<br />
Strukturprobleme zu beobachten waren. Die Ausgangsbedingungen zu Beginn der<br />
Sanierung Anfang der 90er Jahre beschrieb die Senatsverwaltung für Bauen, Wohnen<br />
und Verkehr mit hohem Wohnungsleerstand (Senatsverwaltung für Bauen,<br />
Wohnen und Verkehr, 1995: S.4), Nutzungskonflikten zwischen Wohnen und Gewerbe,<br />
nicht erfüllten Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse,<br />
hohem Instandsetzungsbedarf eines überwiegenden Teils des Wohnungsbestandes<br />
(Ofenheizung, keine oder unzureichende Badezimmer) sowie wachsenden Verkehrsproblemen.<br />
Mit der förmlichen Festlegung der Rosenthaler Vorstadt als Sanierungsgebiet<br />
wurden der Stadterneuerung im Gebiet (und allen anderen Sanierungsgebieten<br />
Berlins) Leitsätze zugrunde gelegt, in denen die Instandsetzung und die Erhaltung<br />
der baulichen und städtebaulichen Struktur als Ziele der Sanierung festgeschrieben<br />
sind. Weiteres wesentliches Ziel der Sanierung ist die Verbesserung des infrastrukturellen<br />
Angebots (Schulen, Kitas, Spielplätze, Grünflächen). Mit einer Orientierung<br />
an den Bedürfnissen der Bewohnerschaft und den Gewerbetreibenden vor Ort soll<br />
eine „sozial verträgliche” Gestaltung der Stadterneuerung gewährleistet werden.<br />
Vor allem geht es darum, die ansässige Einwohner- und Gewerbestruktur vor einer<br />
Verdrängung zu schützen.<br />
Während das Land Berlin in früheren Sanierungsgebieten im Westteil der Stadt Sanierungsträger<br />
einsetzte, die für den Grunderwerb und die Durchführung der Baumaßnahmen<br />
verantwortlich waren (z.B. Kreuzberg-Chamissoplatz), die Gebäude mit<br />
öffentlichen Fördergeldern sanierten und wieder verkauften, sind in den jüngeren<br />
Sanierungsgebieten - auch aufgrund leerer öffentlicher Kassen - die Privateigentümer<br />
stärker an der Finanzierung beteiligt. Im Rahmen des Programms „soziale Stadterneuerung”<br />
werden den Eigentümern Zuschüsse für die Sanierung und Modernisierung<br />
und zinsgünstige Darlehen gewährt. Mit der öffentlichen Förderung verpflichten<br />
sie sich allerdings, das Belegungsrecht ihrer Wohnungen für etwa 30 Jahre an<br />
Geographisches Institut<br />
Gebhardt, D.; Schnur, O. (Hrsg.):<br />
Wohnmobilität und Lebensstile<br />
Arbeitsberichte Nr. 90, 2003<br />
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