28.01.2013 Aufrufe

Andreas Pasewaldt, Nadine Walter, Anne Klein-Hitpaß, Judith Utz

Andreas Pasewaldt, Nadine Walter, Anne Klein-Hitpaß, Judith Utz

Andreas Pasewaldt, Nadine Walter, Anne Klein-Hitpaß, Judith Utz

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Die Restitution von Privateigentum hatte zur Folge, dass die Eigentumsverhältnisse<br />

in den Ost-Berliner Altbaugebieten Mitte und Prenzlauer Berg einen erneuten Wandel<br />

erfuhren. Von einer nahezu vollständigen staatlichen Verwaltung des Altbaubestandes,<br />

sind es gegenwärtig noch etwa 20 Prozent (ebd.: S.180), die von kommunalen<br />

Wohnungsbaugesellschaften betreut werden. Im Zuge der Rückumwandlung von<br />

staatlichem zu privatem Eigentum entwickelte sich eine Eigentümerstruktur aus Immobilien-<br />

und Abschreibungsgesellschaften. Denn viele Erben der Alteigentümer<br />

verkauften ihr Erbe an Wohnungsunternehmer und Entwicklungsgesellschaften<br />

(ebd.: S.103). Das Interesse am Altbaubestand in den innerstädtischen Bezirken im<br />

Ostteil der Stadt war enorm. Nicht nur die politische Entscheidung, Berlin zur Bundeshauptstadt<br />

zu machen und die damit verbundenen positiven Wachstumsprognosen<br />

steigerten die Attraktivität, sondern vor allem auch das „Fördergebietsgesetz” für<br />

Investitionen im Wohnungsbereich in den neuen Bundesländern, das den Investoren<br />

bis 1998 sehr gute Abschreibungsmöglichkeiten bot.<br />

Die Rückübertragung ist in den meisten Fällen abgeschlossen. Doch auch heute sind<br />

für einige Grundstücke und Gebäude die Besitzverhältnisse nicht geklärt. Im Untersuchungsgebiet<br />

Elisabethkiez ist die Brachfläche an der Bernauer Straße zwischen<br />

der Acker- und der Strelitzer Straße ein Beispiel, ebenso wie das Grundstück Strelitzer<br />

Str. 5/6.<br />

3.3.3.3 Das Sanierungsgebiet „Rosenthaler Vorstadt”<br />

Im Jahr 1994 wurde die Rosenthaler Vorstadt vom Berliner Senat zum Sanierungsgebiet<br />

erklärt. In der Begründung für die Festlegung als Sanierungsgebiet heißt es,<br />

dass das Gebiet mit dem Beginn des Mauerbaus seine gute innerstädtische Lage<br />

eingebüßt hatte und in der Folgezeit der Verfall der Bausubstanz sowie wachsende<br />

Strukturprobleme zu beobachten waren. Die Ausgangsbedingungen zu Beginn der<br />

Sanierung Anfang der 90er Jahre beschrieb die Senatsverwaltung für Bauen, Wohnen<br />

und Verkehr mit hohem Wohnungsleerstand (Senatsverwaltung für Bauen,<br />

Wohnen und Verkehr, 1995: S.4), Nutzungskonflikten zwischen Wohnen und Gewerbe,<br />

nicht erfüllten Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse,<br />

hohem Instandsetzungsbedarf eines überwiegenden Teils des Wohnungsbestandes<br />

(Ofenheizung, keine oder unzureichende Badezimmer) sowie wachsenden Verkehrsproblemen.<br />

Mit der förmlichen Festlegung der Rosenthaler Vorstadt als Sanierungsgebiet<br />

wurden der Stadterneuerung im Gebiet (und allen anderen Sanierungsgebieten<br />

Berlins) Leitsätze zugrunde gelegt, in denen die Instandsetzung und die Erhaltung<br />

der baulichen und städtebaulichen Struktur als Ziele der Sanierung festgeschrieben<br />

sind. Weiteres wesentliches Ziel der Sanierung ist die Verbesserung des infrastrukturellen<br />

Angebots (Schulen, Kitas, Spielplätze, Grünflächen). Mit einer Orientierung<br />

an den Bedürfnissen der Bewohnerschaft und den Gewerbetreibenden vor Ort soll<br />

eine „sozial verträgliche” Gestaltung der Stadterneuerung gewährleistet werden.<br />

Vor allem geht es darum, die ansässige Einwohner- und Gewerbestruktur vor einer<br />

Verdrängung zu schützen.<br />

Während das Land Berlin in früheren Sanierungsgebieten im Westteil der Stadt Sanierungsträger<br />

einsetzte, die für den Grunderwerb und die Durchführung der Baumaßnahmen<br />

verantwortlich waren (z.B. Kreuzberg-Chamissoplatz), die Gebäude mit<br />

öffentlichen Fördergeldern sanierten und wieder verkauften, sind in den jüngeren<br />

Sanierungsgebieten - auch aufgrund leerer öffentlicher Kassen - die Privateigentümer<br />

stärker an der Finanzierung beteiligt. Im Rahmen des Programms „soziale Stadterneuerung”<br />

werden den Eigentümern Zuschüsse für die Sanierung und Modernisierung<br />

und zinsgünstige Darlehen gewährt. Mit der öffentlichen Förderung verpflichten<br />

sie sich allerdings, das Belegungsrecht ihrer Wohnungen für etwa 30 Jahre an<br />

Geographisches Institut<br />

Gebhardt, D.; Schnur, O. (Hrsg.):<br />

Wohnmobilität und Lebensstile<br />

Arbeitsberichte Nr. 90, 2003<br />

65

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!