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Andreas Pasewaldt, Nadine Walter, Anne Klein-Hitpaß, Judith Utz

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2.1.4.3 Der Wohnungsmarkt ab 1990<br />

Ende der 80er-Jahre existierte in beiden Teilen Berlins ein stark reglementierter und<br />

subventionierter Wohnungsmarkt. Nach dem Mauerfall und der Wiedervereinigung<br />

haben sich die Rahmenbedingungen komplett geändert. Auf Grundlage des erwarteten<br />

Wirtschafts- und Bevölkerungswachstums prognostizierte man für den Wohnungsbau<br />

einen zusätzlichen Bedarf von bis zu 400000 (Kapphan, Häußermann,<br />

2000: S.96) Wohneinheiten. Eine weitere Herausforderung war die Sicherung großer<br />

Teile des Wohnungsbestandes. In den östlichen Bezirken bedurften sowohl der Altbau-<br />

als auch Neubaubestand (Plattenbau) einer umfassenden Sanierung.<br />

Nach 1990 herrschte auf dem Berliner Wohnungsmarkt eine völlig neue Situation.<br />

Der staatlich kontrollierte Wohnungsbestand in Ostberlin wurde nun erstmals in<br />

privates Eigentum überführt. Eine besondere Stellung nahm dabei die Restitution,<br />

d.h. der Anspruch der Alteigentümer auf Rückübertragung von Gebäuden, ein.<br />

Durch ungeklärte Besitzansprüche, verzögerte sich teilweise die Sanierung der maroden<br />

Altbausubstanz in vielen Gebieten. Dies bot zum einen Spielraum und gesellschaftliche<br />

Nischen für Subkulturen. So entstanden, größtenteils im Bezirk Friedrichshain,<br />

direkt nach der Wende viele besetzte Häuser. Andererseits verschlechterte<br />

sich die Wohnungssituation zunehmend durch das Bevölkerungswachstum. Der<br />

Fehlbestand in ganz Berlin betrug 1990 ca. 100000 Wohnungen, 1992 sogar rund<br />

150000 Wohnungen (Krätke, Borst, 2000: S.168).<br />

Die Folge waren deutlich steigenden Preise. Innerhalb von drei Jahren verdoppelte<br />

sich die Mieten für neu abgeschlossene Verträge. Beim Mietniveau neu errichteter<br />

Wohnungen war Berlin im Bundesvergleich noch vor Frankfurt/M. und München<br />

spitze (Krätke, Borst, 2000: S.168). Aber auch die Bestandsmieten, vor allem im<br />

Neubau, verzeichneten ein deutliches Wachstum.<br />

Jedoch gab es Unterschiede zwischen Ost- und Westberlin. Da im Westteil schon<br />

1988 die ortsübliche Vergleichsmiete eingeführt wurde, waren die Preisanstiege<br />

noch deutlicher. Allerdings galt auch hier noch bis 1994 die Regelung, nachdem die<br />

Bestandsmieten jährlich um maximal 5% steigen durften. Im Ostteil dauerten die<br />

Schritte zur Öffnung des Marktes, durch die Abschaffung des Belegungsrecht-<br />

Gesetzes 1996 und die Einführung der ortsüblichen Vergleichsmiete 1998, noch<br />

etwas länger.<br />

Mit der Öffnung ins Berliner Umland wandelte sich der Berliner Wohnungsmarkt<br />

von einem städtischen zu einem regionalen Markt (Schnur, 1999: S.6). Aufgrund der<br />

politischen Teilung war erst seit der Wende eine Suburbanisierung und Stadt- Landwanderung<br />

für den Westteil der Stadt möglich. Gleichwohl wuchsen auch die Anreize<br />

für die Ostberliner Bevölkerung ins Umland zu ziehen. Das Berliner Umland<br />

weist eine relativ geringe Bevölkerungsdichte bei gleichzeitig hohen bebaubaren<br />

Flächenpotential auf. Außerdem lagen die Bodenpreise im Umland nach der Wiedervereinigung<br />

auf vergleichsweise niedrigem Niveau. Aufgrund dieser Tatsache hat<br />

sich die Abwanderungstendenz besonders seit Mitte der 90er Jahre außerordentlich<br />

verstärkt.<br />

Seit 1990 wurden im Berliner Umland Wohnflächen für 100000 Wohneinheiten<br />

(WE) ausgewiesen und genehmigt, wovon bis 1998 schon insgesamt 60000 WE<br />

erstellt wurden. Rund 66 Prozent davon sind Mietwohnungen in Geschossbauten<br />

(Krätke, Borst, 2000: S.170).<br />

Da besonders viele „Umzügler” Erwerbstätige mit Kindern waren/sind, bedeutet dies<br />

einen erheblichen finanziellen Ausfall für Berlin, einerseits durch Steuerminderein-<br />

Geographisches Institut<br />

Gebhardt, D.; Schnur, O. (Hrsg.):<br />

Wohnmobilität und Lebensstile<br />

Arbeitsberichte Nr. 90, 2003

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