Wald und Wild – Grundlagen für die Praxis - BAFU
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<strong>Wald</strong> <strong>und</strong> <strong>Wild</strong> <strong>–</strong> Gr<strong>und</strong>lagen <strong>für</strong> <strong>die</strong> <strong>Praxis</strong> <strong>BAFU</strong> 2010<br />
8.3.2 Lebensraumberuhigung im <strong>Wald</strong><br />
8.3.2.1 Beschränkte Nutzung der Forststrassen<br />
Eine wichtige Massnahme zur Beruhigung des <strong>Wild</strong>tierlebensraums in Wäldern ist <strong>die</strong><br />
Beschränkung der Nutzung von Forststrassen <strong>und</strong> somit <strong>die</strong> konsequente Umsetzung<br />
des Art. 15 des B<strong>und</strong>esgesetzes über den <strong>Wald</strong> (WaG). Dies ist einerseits möglich<br />
durch das Absperren; hierzu reicht oft ein quer über <strong>die</strong> Strasse gefällter <strong>und</strong> liegen<br />
gelassener Baum. Andererseits können abschliessbare Schranken effektiv sein, jedoch<br />
nur, wenn sie konsequent geschlossen werden. Dort wo <strong>Wald</strong>strassen bis zur nächsten<br />
Ernte <strong>für</strong> viele Jahre oder gar Jahrzehnte nicht mehr benötigt werden, sollte auch das<br />
Einwachsen lassen oder gar ein Rückbau des Wegs in Betracht gezogen werden.<br />
Schliesslich sollte nur dort wo unbedingt notwendig, eine neue Erschliessungsstrasse<br />
geplant <strong>und</strong> bewilligt werden.<br />
Ein wichtiges Instrument, das sich auf <strong>die</strong> Zugänglichkeit eines <strong>Wald</strong>es auswirkt, ist<br />
der <strong>Wald</strong>entwicklungsplan (WEP). Eine Mitwirkung der Jagdverwaltungen oder auch<br />
der Jägerschaft bei der Ausarbeitung eines solchen WEPs ist deshalb zu empfehlen.<br />
Dabei sind <strong>die</strong> Anliegen des <strong>Wald</strong>-<strong>Wild</strong>-Managements anderen Bedürfnissen wie z. B.<br />
der Erholung <strong>und</strong> Bewegung im <strong>Wald</strong> im Rahmen des WEP gegenüberzustellen <strong>und</strong><br />
sorgfältig gegeneinander abzuwägen.<br />
Insbesondere langfristige, regionale Bedürfnisse sind geeignet, im WEP festgehalten zu<br />
werden. Lokales <strong>und</strong> kurzfristige Anliegen werden besser direkt unter den Betroffenen<br />
geregelt.<br />
8.3.2.2 Störungsverminderung bei <strong>Wald</strong>pflegearbeiten<br />
Die Störung des Schalenwildes durch <strong>die</strong> <strong>Wald</strong>bewirtschaftung, insbesondere während<br />
des Winters, sollte wenn möglich vermindert werden. Dabei gilt es zu berücksichtigen,<br />
dass der Winter (Vegetationsruhe) der ideale Zeitpunkt <strong>für</strong> Holzereiarbeiten ist, weil<br />
<strong>die</strong> Qualität <strong>und</strong> Haltbarkeit des geernteten Holzes deutlich höher als bei Nutzungen in<br />
der Vegetationszeit sind, bei gleichzeitig wesentlich kleinere Schäden am verbleibenden<br />
Bestand <strong>und</strong> am Boden. In einem <strong>Wald</strong>-<strong>Wild</strong>-Konzept sollte festgelegt werden,<br />
welche Arbeiten während bestimmten Zeiträumen in den Jagdbanngebieten, <strong>Wild</strong>schutzgebieten,<br />
<strong>Wild</strong>ruhezonen <strong>und</strong> anderen Gebieten mit wildökologisch besonderer<br />
Bedeutung, <strong>die</strong> sich mit dem Schutzwaldperimeter überschneiden, erlaubt sind <strong>und</strong><br />
welche auf unproblematischere Zeiträume verschoben werden sollten. Auch beim<br />
Ausbringen von Prossholz (siehe Kap. 8.3.1.6) sollte in Betracht gezogen werden, dass<br />
<strong>die</strong> Störung durch <strong>die</strong> notwendigen <strong>Wald</strong>arbeiten den positiven Effekt des Prossholzes<br />
unter Umständen wieder zunichte machen kann.<br />
Umsetzung Art. 15 WaG<br />
<strong>Wald</strong>entwicklungsplan<br />
Optimierte <strong>Wald</strong>pflege<br />
führt zu weniger Störungen<br />
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