Wald und Wild – Grundlagen für die Praxis - BAFU
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<strong>Wald</strong> <strong>und</strong> <strong>Wild</strong> <strong>–</strong> Gr<strong>und</strong>lagen <strong>für</strong> <strong>die</strong> <strong>Praxis</strong> <strong>BAFU</strong> 2010<br />
Referenz<br />
Die Referenz <strong>für</strong> <strong>die</strong>se Methode stammt von Burger + Stocker [13] .<br />
Die Methode wurde seit 2001 auf r<strong>und</strong> 500 Beobachtungsflächen im Kanton Luzern<br />
angewendet <strong>und</strong> weiter entwickelt.<br />
Das im Projekt «Alpine Umweltgestaltung» des Fonds <strong>für</strong> Umweltstu<strong>die</strong>n (FUST)<br />
Tirol angewendete Verfahren macht Aussagen pro Revier [14] <strong>und</strong> wird <strong>für</strong> <strong>die</strong> Jagdplanung<br />
verwendet. Die Fragestellung zielt auf das Vorhandensein der notwendigen Zahl<br />
unverbissener (ungeschädigter) Bäume <strong>für</strong> den angestrebten, standortsgemässen Folgewald<br />
(Zielbestand). Untersucht werden <strong>für</strong> grössere Revierteile typische Jungwuchsflächen.<br />
Dort erheben forstliche <strong>und</strong> jagdliche Revierbetreuer gemeinsam Trakte (2 m<br />
� 50 m). Aufgenommen werden <strong>die</strong> Stammzahl der zwischen 10 <strong>und</strong> 300 cm hohen<br />
Jungbäume der standörtlich wichtigen Baumarten <strong>und</strong> <strong>die</strong> Anzahl der ungeschädigten<br />
<strong>und</strong> verbissenen Jungbäume. Es wird unterschieden zwischen Verbiss des Gipfeltriebs<br />
<strong>und</strong> Verbiss der Seitentriebe im oberen Kronendrittel, sofern <strong>die</strong>ser 50 % übersteigt.<br />
Auch werden frisch gefegte/geschlagene oder geschälte Bäumchen erfasst. Alle Merkmale<br />
werden getrennt nach den Höhenstufen 10<strong>–</strong>30, 31<strong>–</strong>60, 61<strong>–</strong>100 <strong>und</strong> 101<strong>–</strong>300 cm<br />
erhoben. Die Aufnahmen erfolgen jährlich in der zweiten Hälfte September <strong>und</strong> Anfang<br />
Oktober.<br />
Jeder Trakt wird <strong>für</strong> sich ausgewertet. Ermittelt wird <strong>die</strong> Verjüngungs-Kennzahl<br />
(VKZ), d. h. das Verhältnis der Anzahl unverbissener Bäume zur Anzahl notwendiger<br />
Bäume. Die Stammzahl-Sollwerte liegen zwischen 3000/ha <strong>und</strong> 7000/ha (Höchstwerte<br />
bei Kiefern- <strong>und</strong> Buchen-Reinbeständen). Wenn <strong>die</strong> VKZ > 1 ist, besteht kein Problem,<br />
ungeachtet des Anteils verbissener Bäume.<br />
Die Verbissgutachten in Hessen sind Gr<strong>und</strong>lage <strong>für</strong> Lebensraumgutachten auf Hegegemeinschaftsebene<br />
[14] . Repräsentative Verjüngungsflächen werden von Forst- <strong>und</strong><br />
Jagdvertretern gemeinsam ausgewählt. Dort wird <strong>die</strong> Verjüngung auf Trakten von 2 m<br />
� 50 m erfasst (ein Trakt pro 200 ha <strong>Wald</strong>). Teilweise werden auch Kontrollgatter von<br />
5 m � 5 m verwendet. Aufgenommen werden Stammzahl pro Baumart, Baumhöhe,<br />
Gipfeltriebverbiss der wichtigen Baumarten. Erfasst werden auch <strong>die</strong> Lebensraumverhältnisse.<br />
Die Aufnahmen erfolgen alle 3 Jahre im Spätwinter oder Frühjahr. Bis 20 %<br />
Verbiss gelten als gering, 21<strong>–</strong>35 % als mässig, 36<strong>–</strong>50 % als mittel <strong>und</strong> mehr als 50 %<br />
als stark. Verglichen werden auch Verjüngungen im Zaun <strong>und</strong> ausserhalb.<br />
Ähnlich ist <strong>die</strong> Verbisserfassung in Sachsen-Anhalt, <strong>die</strong> <strong>für</strong> <strong>die</strong> Abschussplanung<br />
verwendet wird [14] . Dabei werden Verjüngungsflächen in Problembereichen gutachtlich<br />
ausgewählt. Entlang einer möglichst repräsentativen Aufnahmelinie durch <strong>die</strong> Verjüngungsfläche<br />
werden alljährlich alle Baumarten mit Mischungsanteil von mindestens<br />
10 % erfasst, <strong>und</strong> zwar mindestens 50 <strong>und</strong> maximal 200 Individuen pro Baumart. Als<br />
verbissen gilt ein Baum, wenn der Gipfeltrieb verbissen ist <strong>und</strong> sich kein Ersatzgipfeltrieb<br />
gebildet hat. Schälschäden werden gutachtlich geschätzt. Bis 10 % Gipfeltriebverbiss<br />
gelten als unbedeutend, 11<strong>–</strong>30 % als gering, 31<strong>–</strong>60 % als mittel <strong>und</strong> über 60 % als<br />
stark.<br />
Heutige Anwendungsgebiete<br />
Ähnliche Verfahren<br />
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