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Wald und Wild – Grundlagen für die Praxis - BAFU

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<strong>Wald</strong> <strong>und</strong> <strong>Wild</strong> <strong>–</strong> Gr<strong>und</strong>lagen <strong>für</strong> <strong>die</strong> <strong>Praxis</strong> <strong>BAFU</strong> 2010<br />

Referenz<br />

Die Referenz <strong>für</strong> <strong>die</strong>se Methode stammt von Burger + Stocker [13] .<br />

Die Methode wurde seit 2001 auf r<strong>und</strong> 500 Beobachtungsflächen im Kanton Luzern<br />

angewendet <strong>und</strong> weiter entwickelt.<br />

Das im Projekt «Alpine Umweltgestaltung» des Fonds <strong>für</strong> Umweltstu<strong>die</strong>n (FUST)<br />

Tirol angewendete Verfahren macht Aussagen pro Revier [14] <strong>und</strong> wird <strong>für</strong> <strong>die</strong> Jagdplanung<br />

verwendet. Die Fragestellung zielt auf das Vorhandensein der notwendigen Zahl<br />

unverbissener (ungeschädigter) Bäume <strong>für</strong> den angestrebten, standortsgemässen Folgewald<br />

(Zielbestand). Untersucht werden <strong>für</strong> grössere Revierteile typische Jungwuchsflächen.<br />

Dort erheben forstliche <strong>und</strong> jagdliche Revierbetreuer gemeinsam Trakte (2 m<br />

� 50 m). Aufgenommen werden <strong>die</strong> Stammzahl der zwischen 10 <strong>und</strong> 300 cm hohen<br />

Jungbäume der standörtlich wichtigen Baumarten <strong>und</strong> <strong>die</strong> Anzahl der ungeschädigten<br />

<strong>und</strong> verbissenen Jungbäume. Es wird unterschieden zwischen Verbiss des Gipfeltriebs<br />

<strong>und</strong> Verbiss der Seitentriebe im oberen Kronendrittel, sofern <strong>die</strong>ser 50 % übersteigt.<br />

Auch werden frisch gefegte/geschlagene oder geschälte Bäumchen erfasst. Alle Merkmale<br />

werden getrennt nach den Höhenstufen 10<strong>–</strong>30, 31<strong>–</strong>60, 61<strong>–</strong>100 <strong>und</strong> 101<strong>–</strong>300 cm<br />

erhoben. Die Aufnahmen erfolgen jährlich in der zweiten Hälfte September <strong>und</strong> Anfang<br />

Oktober.<br />

Jeder Trakt wird <strong>für</strong> sich ausgewertet. Ermittelt wird <strong>die</strong> Verjüngungs-Kennzahl<br />

(VKZ), d. h. das Verhältnis der Anzahl unverbissener Bäume zur Anzahl notwendiger<br />

Bäume. Die Stammzahl-Sollwerte liegen zwischen 3000/ha <strong>und</strong> 7000/ha (Höchstwerte<br />

bei Kiefern- <strong>und</strong> Buchen-Reinbeständen). Wenn <strong>die</strong> VKZ > 1 ist, besteht kein Problem,<br />

ungeachtet des Anteils verbissener Bäume.<br />

Die Verbissgutachten in Hessen sind Gr<strong>und</strong>lage <strong>für</strong> Lebensraumgutachten auf Hegegemeinschaftsebene<br />

[14] . Repräsentative Verjüngungsflächen werden von Forst- <strong>und</strong><br />

Jagdvertretern gemeinsam ausgewählt. Dort wird <strong>die</strong> Verjüngung auf Trakten von 2 m<br />

� 50 m erfasst (ein Trakt pro 200 ha <strong>Wald</strong>). Teilweise werden auch Kontrollgatter von<br />

5 m � 5 m verwendet. Aufgenommen werden Stammzahl pro Baumart, Baumhöhe,<br />

Gipfeltriebverbiss der wichtigen Baumarten. Erfasst werden auch <strong>die</strong> Lebensraumverhältnisse.<br />

Die Aufnahmen erfolgen alle 3 Jahre im Spätwinter oder Frühjahr. Bis 20 %<br />

Verbiss gelten als gering, 21<strong>–</strong>35 % als mässig, 36<strong>–</strong>50 % als mittel <strong>und</strong> mehr als 50 %<br />

als stark. Verglichen werden auch Verjüngungen im Zaun <strong>und</strong> ausserhalb.<br />

Ähnlich ist <strong>die</strong> Verbisserfassung in Sachsen-Anhalt, <strong>die</strong> <strong>für</strong> <strong>die</strong> Abschussplanung<br />

verwendet wird [14] . Dabei werden Verjüngungsflächen in Problembereichen gutachtlich<br />

ausgewählt. Entlang einer möglichst repräsentativen Aufnahmelinie durch <strong>die</strong> Verjüngungsfläche<br />

werden alljährlich alle Baumarten mit Mischungsanteil von mindestens<br />

10 % erfasst, <strong>und</strong> zwar mindestens 50 <strong>und</strong> maximal 200 Individuen pro Baumart. Als<br />

verbissen gilt ein Baum, wenn der Gipfeltrieb verbissen ist <strong>und</strong> sich kein Ersatzgipfeltrieb<br />

gebildet hat. Schälschäden werden gutachtlich geschätzt. Bis 10 % Gipfeltriebverbiss<br />

gelten als unbedeutend, 11<strong>–</strong>30 % als gering, 31<strong>–</strong>60 % als mittel <strong>und</strong> über 60 % als<br />

stark.<br />

Heutige Anwendungsgebiete<br />

Ähnliche Verfahren<br />

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