15.02.2013 Aufrufe

LRP Harburg 2012 Vorentwurf gesamt - Landkreis Harburg

LRP Harburg 2012 Vorentwurf gesamt - Landkreis Harburg

LRP Harburg 2012 Vorentwurf gesamt - Landkreis Harburg

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Kapitel 4: Zielkonzept<br />

Maßnahmengruppe Einzelmaßnahmen<br />

Bestände • Bestandserneuerung, vorzugsweise durch Naturverjüngung; ggf.<br />

durch Anpflanzen von Baumarten der natürlichen Waldgesellschaften<br />

• Rücknahme des Schalenwildbesatzes auf ein waldökologisch<br />

vertretbares Maß<br />

• Förderung der Waldrandentwicklung<br />

Keine Nutzung von Bruch-<br />

und Nasswäldern<br />

Fließgewässer<br />

Naturnahe Entwicklung von<br />

Fließgewässern (Bäche und<br />

Flüsse)<br />

Naturnahe Entwicklung von<br />

Quellbereichen<br />

Ökologisch orientierte<br />

Grabenbewirtschaftung<br />

Stillgewässer<br />

Naturnahe Entwicklung von<br />

Stillgewässern<br />

Naturnahe Entwicklung von<br />

Bracks<br />

• Sicherstellung des natürlichen Bodenwasserhaushaltes<br />

• Nutzungextensivierung, z.T. Aufgabe der Nutzung<br />

• Keine Bewirtschaftung bisher ungenutzter Bereiche<br />

• Entwicklung einer naturnahen Fließgewässer-Bettstruktur<br />

• Aufbrechen der linearen Uferlinie<br />

• Keine Nutzung von Altarmen; Entwicklung bzw. Reaktivierung<br />

• Wiederherstellung der Durchgängigkeit des Fließgewässers<br />

• Freihalten eines beidseitigen Uferstreifens von 10 - 20 m Breite von<br />

jeglicher Nutzung<br />

• Land- und forstwirtschaftliche Extensivierung beidseitig des Gewässers<br />

in einer Mindestbreite von 100 m<br />

• Land- und forstwirtschaftliche Extensivierung im Überschwemmungsbereich<br />

und im Bereich drainierter Flächen<br />

• Weitgehende Unterlassung von Unterhaltungsmaßnahmen<br />

• Berücksichtigung der Paddelverordnung des <strong>Landkreis</strong>es <strong>Harburg</strong><br />

• Unterlassung von Aktivitäten, die die Wasserqualität beeinträchtigen<br />

oder die Quellschüttung verringern<br />

• Erhalt und Entwicklung von Vegetationsbeständen aus Arten der<br />

potenziell natürlichen Vegetation (einschließlich Sukzessionsstadien)<br />

in einer Pufferzone von 100 m Abstand<br />

• Notwendige Pflege von Entwässerungsgräben mehrstufig, abschnittsweise<br />

und/oder einseitig alternierend, wobei die Erhaltung<br />

besonders wertvoller Vegetationsbestände gesichert sein muss<br />

• Extensive Pflege größerer Entwässerungsgräben (Wettern, Pumpwerkszuläufe,<br />

Siele)<br />

• Freihalten eines Uferstreifens beidseitig der Gräben von jeglicher<br />

Nutzung<br />

• Erhaltung noch vorhandener Beetgräben<br />

• Rücknahme von Drainagen zugunsten der Grabenentwässerung<br />

• Verhinderung von Eutrophierungen<br />

• Schaffung eines 20 m breiten ungenutzten Uferstreifens<br />

• Offenhalten des Uferstreifens durch Mahd, max. 1 x jährlich (je nach<br />

Vegetationsentwicklung in größeren Abständen; ggf. Zulassung einer<br />

Verbuschung des Nordufers bei größeren Stillgewässern)<br />

• Auf Weiden Schutz der Uferzonen vor Viehtritt (Zäunung)<br />

• Kein Fischbesatz<br />

• Reaktivierung stark eutrophierter Gewässer durch Entschlammung<br />

• Extensive Grünlandnutzung bei Stillgewässern im Grünland (gilt<br />

vorrangig in Naturschutzgebieten) in einer Größenordnung von etwa<br />

1 ha<br />

• Verhinderung von Eutrophierung<br />

• Keine Drainage- und sonstigen Einleitungen<br />

• Ggf. Reaktivierung durch Teilentschlammung und Entkrautung<br />

• 5 m breite Uferrandstreifen an zulaufenden Wettern und größeren<br />

4-8

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!