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LRP Harburg 2012 Vorentwurf gesamt - Landkreis Harburg

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Kapitel 5.2: Umsetzung des Zielkonzepts durch Artenhilfsmaßnahmen für ausgewählte Tier- und Pflanzenarten<br />

Nr.<br />

(in<br />

Karte<br />

6)<br />

Gebietsbezeichnung / Schwerpunktraum<br />

F21 Aubach (Luhe-Nebenbach)<br />

F22 Luhe<br />

F23 Nordbach (Luhe-Nebenbach)<br />

F24 Hausbach / Roddau<br />

F2 Illmenau<br />

F26 Wanderkorridor Luhe-Hausbach<br />

F27 Kalber Bach (Oste-Nebenbach)<br />

F28 Aue südlich Halvesbostel (Ramme-<br />

Nebenbach)<br />

F29 Wanderkorridor/Querungsmöglichkeit<br />

Luhe-Ramme<br />

Artenhilfsmaßnahmen<br />

• Leinenzwang für Hunde<br />

• Zur Vernetzung der einzelnen Fischotterlebensräume<br />

und Schaffung von Wanderkorridoren sind Biotoptypen,<br />

die zur Wanderung bzw. zum Artenaustausch<br />

genutzt werden können herzustellen. Insbesondere<br />

der Austausch zwischen Lebensräumen an der Este,<br />

Wümme und Oste sowie der Este, Seeve und Illmenau<br />

sind von großer Bedeutung. Für die Herstellung<br />

der Wanderkorridore sind die Einrichtung bzw. Sicherung<br />

von Gewässerrandstreifen, Kleingewässern,<br />

Bruchwäldern, Röhrrichten und Feuchtwiesen besonders<br />

wichtig.<br />

Biber<br />

Für ein Fortbestehen der einzelnen Familienverbände des Bibers und die erfolgreiche<br />

weitläufige Neubesiedlung des <strong>Landkreis</strong>es ist die Sicherung und Entwicklung<br />

der Lebensräume des Bibers und der anschließenden Gewässerstrukturen von großer<br />

Bedeutung. Für die Entwicklung der Lebensräume bedeutsam sind der Erhalt<br />

und die Entwicklung naturnaher Gewässer mit vielfältiger Böschungsmorphologie<br />

und einem guten Angebot an krautigen Nahrungspflanzen und ufernahen Gehölzen.<br />

Bei Gewässern, die von Bibern bewohnt werden, sind bei Bauvorhaben oder Planungen<br />

die spezifischen Habitatansprüche der Art zu berücksichtigen; dies gilt auch<br />

für Zuflüsse und angrenzende Flächen der besiedelten Gewässer.<br />

Um Konflikte mit anderen Nutzungsansprüchen zu vermeiden, sind vornehmlich<br />

Gewässerbereiche zu entwickeln, bei welchen die Erdbau- und Grabtätigkeiten des<br />

Bibers unproblematisch sind, z.B. Gewässerabschnitte in ausreichender Entfernung<br />

zu Siedlungen und Verkehrswegen mit vorhandenen Gewässerrandstreifen oder der<br />

Möglichkeit diese zu entwickeln.<br />

Die Bekämpfung der Bisamrate ist soweit möglich in den Wintermonaten vorzunehmen,<br />

um v.a. Jungbiber nicht zu gefährden. Sollte die Bisambekämpfung im Frühsommer<br />

bis Herbst vorgenommen werden müssen, ist durch geeignete<br />

Vorsichtsmaßnahmen ein Schutz der Biberpopulationen zu gewährleisten.<br />

5.2.2.2 Fledermäuse<br />

Die Sicherung und Entwicklung der Lebensräume von Fledermäusen ist durch<br />

Schutz, Pflege und Entwicklung bestimmter Teile von Natur und Landschaft vorzunehmen.<br />

Als Jagdrevier und Quartier sind dabei alle naturnahen Biotoptypen von<br />

Bedeutung, insbesondere naturnahe Gewässer in Ortsnähe, Laub- und Mischwälder<br />

5.2-11

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