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LRP Harburg 2012 Vorentwurf gesamt - Landkreis Harburg

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Kapitel 5.3: Umsetzung des Zielkonzepts durch Nutzergruppen und andere Fachverwaltungen<br />

• Vermeidung von Erholungsnutzung in kleineren Naturschutzgebieten. In größeren<br />

Gebieten, wie beispielsweise der Lüneburger Heide oder in begründeten<br />

Ausnahmefällen sollten die stattfindenden Nutzungen nicht zu Beeinträchtigungen<br />

der Schutzgüter führen, ggf. sind Besucherlenkungen und das Einrichten<br />

von Lehrpfaden geeignete Mittel Beeinträchtigungen zu vermeiden.<br />

• Grundsätzlich sollte jede landschaftsbezogene Erholungs- und Freizeitnutzung<br />

die Wahrung der Natur zum Ziel haben, dies gilt im besonderen Maß für empfindliche<br />

Gebiete wie z.B.:<br />

� Die stark durch Kanufahrer beanspruchten Fließgewässer, hier ist die<br />

„Paddelverordnung“ des <strong>Landkreis</strong>es unbedingt zu beachten.<br />

� Die im hohen Maße störungsanfälligen Wiesenvogelbrutgebiete, auf eine<br />

Nutzung der Gebiete zur Brutzeit sollte verzichtet werden.<br />

• Auf eine landschaftsgerechte Einbindung von Einrichtungen zur Erholungs- und<br />

Freizeitnutzung ist im besonderen Maße zu achten.<br />

• Sensible Naturbereiche (Moore, Feuchtheiden, Uferbereiche, Feuchtwälder und<br />

Lebensräume störungsempfindlicher Tierarten) innerhalb der Lüneburger Heide,<br />

die aufgrund der hohen Besucherzahlen starken Beeinträchtigungen von<br />

Natur und Landschaft ausgesetzt sind, sind durch Lenkungsmaßnahmen zu<br />

schützen. Ein Ausweichen der Erholungssuchenden auf andere Gebiete ist<br />

durch schonende Erschließung geeigneter Lebensräume, die Verbesserung der<br />

Landschaftsstruktur in verarmten Gebieten und Werbemaßnahmen zu fördern.<br />

Nach den Vorgaben des NLÖ 2001 werden im Folgenden nur Maßnahmen in Gebieten<br />

außerhalb der Schutzgebiete bzw. schutzwürdigen Bereiche dargestellt. Anforderungen<br />

an die Erholungs- und Freizeitnutzung sowie den Tourismus innerhalb der<br />

schutzwürdigen Bereiche finden sich in den jeweiligen Schutzgebietstabellen des<br />

Kapitels 5.1.<br />

Tab. 5.3-15: Anforderungen an Erholung, Freizeit und Tourismus<br />

Gebietsnummer /<br />

Räumliche Schwerpunkte<br />

E 1 Wochenendhaus-Siedlung im<br />

Vordeichsgebiet der Elbe bei<br />

Bullenhausen<br />

E 2 Campingplatz<br />

bei Stove<br />

Maßnahmen<br />

• Keine Ausweitung der Wochenendhaus-<br />

Siedlung<br />

• keine weiteren Verfestigungs- oder Versiegelungsmaßnahmen<br />

• Abwasserentsorgung auf neusten Stand der<br />

Technik bringen bzw. halten<br />

• Schonung der angrenzenden Röhrichtflächen<br />

• naturnahe Entwicklung der Randbereiche,<br />

Gehölze und Gewässer<br />

5.3-37

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