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LRP Harburg 2012 Vorentwurf gesamt - Landkreis Harburg

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Kapitel 5.2: Umsetzung des Zielkonzepts durch Artenhilfsmaßnahmen für ausgewählte Tier- und Pflanzenarten<br />

Tab. 5.2-5: Bekannte Vorkommen gefährdeter Arten innerhalb des Siedlungsbereichs<br />

Nr. Art Bekannte Vorkommen im LK <strong>Harburg</strong><br />

P 14 Tuilpa sylvestris (Wilde Tulpe), RL-NI:3 Bei der Kirche von Drennhausen<br />

P 14 Tuilpa sylvestris (Wilde Tulpe) , RL-NI:3 Im Siedlungsgebiet von Drage<br />

RL NI = Rote Liste Niedersachsen, 5. Fassung<br />

RL NI 3: gefährdet<br />

5.2.2 Tierarten<br />

Besondere Artenhilfsmaßnahmen oder –programme sind vorrangig auf die Sicherung<br />

und Entwicklung geeigneter Habitate zu richten. Nur eine langfristige Erhaltung der<br />

Lebensräume gefährdeter Arten führt nachhaltig zur Verbesserung und Erhaltung<br />

lebensfähiger Populationen. Die Entwicklung bzw. Erhaltung geeigneter Habitate ist<br />

weiterhin die Voraussetzung zur Wiederansiedlung ehemals verbreiteter Arten.<br />

Im Folgenden werden Schutzmaßnahmen für ausgewählte Tierarten dargestellt.<br />

5.2.2.1 Säugetiere ohne Fledermäuse<br />

Fischotter<br />

(Buchstabencode in Karte 6: F)<br />

Schwerpunkträume der Fischottervorkommen im <strong>Landkreis</strong> <strong>Harburg</strong> sind die Gewässersysteme<br />

der Este, Wümme, Seeve, Luhe und Oste. Für eine erfolgreiche Vernetzung<br />

der bestehenden Fischotterpopulationen ist die Einrichtung von Wanderkorridoren<br />

von besonderer Bedeutung. Die für den Fischotter wertvollen Gewässerabschnitte<br />

und Wanderkorridore sind in Karte 6 und in Tabelle 5.2-6 dargestellt.<br />

Das Niedersächsische Fischotter-Programm, das 1989 vom Ministerium für Ernährung,<br />

Landwirtschaft und Forsten (MELF) und vom Niedersächsischen Umweltministerium<br />

herausgegeben wurde, gibt Hinweise zu Maßnahmen, die zu einer langfristig<br />

überlebensfähigen Population notwendig sind. Erforderliche Maßnahmen, die die<br />

Nutzung der Gewässer und ihrer Ränder einschränken, sind z.T. nur sinnvoll durchzusetzen,<br />

wenn die betreffenden Gewässerabschnitte unter Naturschutz gestellt<br />

werden. Dies sollte vorrangig für die wichtigsten Gewässerabschnitte, die aufgrund<br />

ihrer Lage, Naturnähe und relativen Ruhe günstige Voraussetzungen für die Jungenaufzucht<br />

bieten, geschehen.<br />

Im <strong>Landkreis</strong> <strong>Harburg</strong> ist die Wümme zu einem Großteil bereits als Naturschutzgebiet<br />

„Obere Wümmeniederung“ ausgewiesen. Aber auch die naturnahen Abschnitte<br />

der Este (Schwerpunktraum für den Fischotter) und ihre Nebenbäche sowie Teilbereiche<br />

der Seeve sollten durch NSG-Ausweisung geschützt werden und sind als<br />

5.2-9

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