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LRP Harburg 2012 Vorentwurf gesamt - Landkreis Harburg

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Kapitel 5.1: Umsetzung des Zielkonzepts durch Schutz, Pflege und Entwicklung bestimmter Teile von Natur und Landschaft<br />

5.1 UMSETZUNG DES ZIELKONZEPTS DURCH SCHUTZ, PFLEGE UND ENT-<br />

WICKLUNG BESTIMMTER TEILE VON NATUR UND LANDSCHAFT<br />

Die Schutzgebiete sollen in erster Linie gewährleisten, dass die naturraumtypischen<br />

Ökosystemtypen in ausreichender Größenordnung, Verteilung im Raum und Vernetzung<br />

vorhanden sind, dass die darin lebenden charakteristischen Arten und Lebensgemeinschaften<br />

langfristig existieren können. Hierzu können auch Pufferzonen notwendig<br />

sein, um schädigende Einflüsse zumindest zu verringern.<br />

Die einzelnen Schutzkategorien sind unterschiedlich wirksam, um die Ziele des Naturschutzes<br />

zu verwirklichen. Die Wirksamkeit hängt insbesondere von den Schutzgebietsverordnungen<br />

und den Kontrollen über die Einhaltung der Verbote ab. In Naturschutzgebieten<br />

sind weitergehende (in der Regel ausgleichspflichtige) Nutzungseinschränkungen<br />

im Sinne des Naturschutzes möglich als in Landschaftsschutzgebieten.<br />

Welcher Schutzstatus für ein Gebiet angebracht ist, ist abhängig von der Seltenheit<br />

und von der Gefährdung.<br />

In den Kap. 5.1.1 bis 5.1.6 sind die einzelnen Schutzkategorien mit den ihnen zugeordneten<br />

Gebieten/ Objekten aufgeführt. Hierbei handelt es sich zum einen um Gebiete,<br />

die bereits ausgewiesen sind und solche, die die Voraussetzungen für eine<br />

Ausweisung erfüllen. Ob die Gebiete, die die Voraussetzungen als Schutzgebiete<br />

erfüllen, auch in der dargestellten Kategorie ausgewiesen werden, ist zum einen eine<br />

Frage der Dringlichkeit (Gefährdung und Bedeutung des Gebietes) und zum anderen<br />

eine Frage der Möglichkeiten der Verwaltungen (personelle Ausstattung zur Bearbeitung<br />

von Schutzgebietsanträgen).<br />

Um den aufgeführten Gebieten dennoch einen weitestgehenden Schutz zu gewährleisten,<br />

kann es notwendig und durchaus sinnvoll sein, einzelne Gebiete unter anderen<br />

Schutzkategorien zu sichern als unter derjenigen, unter der sie im Landschaftsrahmenplan<br />

dargestellt (Vorraussetzung erfüllt) sind.<br />

Im Folgenden sind die ausgewiesenen Schutzgebiete sowie die Gebiete, die die<br />

Voraussetzung für die Unterschutzstellung erfüllen (im Folgenden „Eignungsgebiete“<br />

genannt), tabellarisch erläutert. Die Tabellen beinhalten dabei folgende Angaben:<br />

• Gebiets-Nummer, Name und Größe des Gebietes. Bei Eignungsgebieten ist<br />

nachfolgend in Klammern die Gebiets-Nummer bei der Erstaufstellung des <strong>LRP</strong><br />

1994 genannt.<br />

• Schutzzweck<br />

• Beeinträchtigungen / Gefährdungen<br />

• Schutz-, Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen<br />

• Naturschutzprogramme / alternative Maßnahmen:<br />

� Übergeordnete Planungskonzeptionen: FFH-Gebiete, EU-Vogelschutzgebiete,<br />

Gebiet von <strong>gesamt</strong>staatlich repräsentativer Bedeutung<br />

� Laufende oder in Frage kommende Naturschutzprogramme: Hochmoorschutzprogramm,<br />

Fließgewässerschutzprogramm, Feuchtgrünlandschutz-<br />

5.1-1

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