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LRP Harburg 2012 Vorentwurf gesamt - Landkreis Harburg

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Kapitel 5.4: Umsetzung des Zielkonzepts durch Raumordnung und Bauleitplanung<br />

in Verbindung mit § 11 BNatSchG).<br />

Landschaftsplan<br />

Der Landschaftsplan ist auf kommunaler Ebene dem Flächennutzungsplan zugeordnet<br />

und stellt die konkretisierten Ziele, Erfordernisse und Maßnahmen des Naturschutzes<br />

und der Landschaftspflege flächendeckend für das Gemeindegebiet dar. Er<br />

ist aus dem Landschaftsrahmenplan heraus zu entwickeln und dient bei allen raumwirksamen<br />

Planungen und Maßnahmen auf Gemeindeebene als wesentliche Abwägungsgrundlage<br />

für die Bauleitplanung und als Informations- und Bewertungsgrundlage<br />

für die Anwendung der Eingriffsregelung. Wesentliche Inhalte und Aufgaben der<br />

Landschaftspläne sind:<br />

• Darstellung und Bewertung der Schutzgüter im Gemeindegebiet und des Potenzials<br />

von Natur und Landschaft - z. B. für den Boden- und Gewässerschutz<br />

oder die naturbezogene Erholung.<br />

• Erarbeitung eines kommunalen Biotopverbundsystems und einer Eingriffs-/<br />

Ausgleichskonzeption für das <strong>gesamt</strong>e Gemeindegebiet.<br />

• Vorschläge für weitere Maßnahmen der Gemeinde und anderer Handlungsträger<br />

zur Unterstützung der Naturschutzziele (MELF 2011b).<br />

Die Bestandsaufnahmen und Bewertungen der <strong>LRP</strong>-Fortschreibung des <strong>Landkreis</strong>es<br />

<strong>Harburg</strong> können als Grundlage bei der Fortschreibung vorhandener Landschaftspläne<br />

sowie bei ihrer Neuaufstellung dienen.<br />

Grünordnungsplan<br />

Der Grünordnungsplan ist auf kommunaler Ebene dem Bebauungsplan zugeordnet<br />

und stellt die konkretisierten Ziele, Erfordernisse und Maßnahmen des Naturschutzes<br />

und der Landschaftspflege für Teile der Gemeinde dar. Der Grünordnungsplan wird<br />

aus dem übergeordneten Landschaftsplan abgeleitet und konkretisiert dessen Aussagen<br />

für ein Teilgebiet der Gemeinde.<br />

Wesentliche Aufgabe des Grünordnungsplans ist es, den Bebauungsplan vorzubereiten<br />

oder zu ergänzen. Dabei kommt der Planung von Maßnahmen zur Vermeidung<br />

und zum Ausgleich von Beeinträchtigungen, die durch die Umsetzung des Bebauungsplans<br />

hervorgerufen werden, eine besondere Rolle zu. Weitere Inhalte und Aufgaben<br />

des Grünordnungsplans sind u.a. die Vorbereitung und Darstellung von Maßnahmen<br />

zur Ausweisung geschützter Landschaftsbestandteile und zur Gestaltung<br />

von Grünflächen, Erholungsanlagen und anderen Freiräumen.<br />

Landschafts- und Grünordnungspläne stellen somit eine wesentliche Abwägungsgrundlage<br />

für die Bauleitplanung dar.<br />

Eingriffsregelung und Bauleitplanung<br />

Landesweit gültige Konventionen und Anforderungen bei der Anwendung der Eingriffsregelung<br />

in der Bauleitplanung wurden im Info-Dienst, Heft 1/1994 („Naturschutzfachliche<br />

Hinweise zur Anwendung der Eingriffsregelung in der Bauleitplanung“)<br />

erstmals ausführlich dargestellt. Die Ausführungen wurden schutzgutbezogen<br />

durch die Formulierung landeseinheitlicher Methoden zur Kartierung und Bewertung<br />

fortgeschrieben.<br />

5.4-8

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