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LRP Harburg 2012 Vorentwurf gesamt - Landkreis Harburg

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Kapitel 5.3: Umsetzung des Zielkonzepts durch Nutzergruppen und andere Fachverwaltungen<br />

Gebietsnummer<br />

(Grabenentwicklung - Biotopverbund) <br />

Landschaftseinheit<br />

Räumlicher Schwerpunkt<br />

5.3.1.6 Gebiete zur Erhaltung und Entwicklung von Uferrandstreifen<br />

Im <strong>Landkreis</strong> <strong>Harburg</strong> befinden sich Schwerpunktgebiete zur Erhaltung und Entwicklung<br />

von Uferrandstreifen in erster Linie innerhalb schutzwürdiger Bereiche und werden<br />

dementsprechend in Kapitel 5.1 erläutert (z.B. zu entwickelnder Uferrandstreifen<br />

an der Seeve, dem Aubach, der Luhe, der Oste und dem Ilau-Schneegraben).<br />

Für die Entwicklung bzw. Erhaltung von Uferrandstreifen sind folgende Maßnahmen<br />

durchzuführen:<br />

• Freihalten eines beidseitigen Uferstreifens von 10 - 20 m Breite von jeglicher<br />

Nutzung,<br />

• Verzicht auf den Einsatz von Dünger, Herbiziden / Pestiziden.<br />

Die Schwerpunkträume zur Entwicklung von Uferrandstreifen außerhalb schutzwürdiger<br />

Gebiete sind in Tabelle 5.3-10 aufgelistet.<br />

Tab. 5.3-10: Schwerpunkträume zur Entwicklung von Uferrandstreifen<br />

Gebietsnummer /<br />

Gewässer<br />

L 13, L 14<br />

Schleusengraben<br />

L 44<br />

Töste<br />

Landschaftseinheit<br />

Räumlicher Schwerpunkt<br />

LE 2 Östlich Winsen<br />

LE 10 Zwischen Dohren und Tostedt<br />

In der nachfolgenden Tabelle sind alle Gebiete mit Anforderungen an die Landwirtschaft<br />

aufgelistet und die jeweiligen Maßnahmen für die einzelnen Flächen zusammengefasst.<br />

Tab. 5.3-11: Anforderungen an die Landwirtschaft<br />

Gebietsnummer<br />

Räumlicher<br />

Schwerpunkt<br />

L 01<br />

Zahlreiche Flächen<br />

im Kreisgebiet<br />

Maßnahmen Begründung<br />

• Standortangepasste landwirtschaftliche<br />

Produktion in Gebieten mit<br />

winderosionsanfälligen Böden<br />

Landwirtschaftlich genutzte<br />

Gebiete mit winderosionsanfälligen<br />

Böden.<br />

5.3-18

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