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LRP Harburg 2012 Vorentwurf gesamt - Landkreis Harburg

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Kapitel 5.3: Umsetzung des Zielkonzepts durch Nutzergruppen und andere Fachverwaltungen<br />

Verkehrswegen sowie bei der Nutzung und Unterhaltung vorhandener Wege zu<br />

beachten.<br />

Der <strong>Landkreis</strong> <strong>Harburg</strong> zählt aufgrund seiner Lage innerhalb der Metropolregion<br />

Hamburg trotz seiner ländlichen Struktur zu den durch Verkehrsstraßen erheblich<br />

belasteten Räumen. Zur Verbesserung der im <strong>Landkreis</strong>, wie auch überregional,<br />

vorherrschenden verkehrstechnischen Probleme wurde mit der Planung einer neuen<br />

Autobahn (A 26) und mehrerer Ortsumgehungen begonnen:<br />

• B 3 neu: Ortsumfahrungen Neu Wulmstorf – Elstorf<br />

• B 75 Neu: Ortsumfahrung Dibbersen, Ortsumfahrung Tostedt - Wistedt Ostring<br />

• K 13, K 54, K 83, K 28: Ostring Buchholz,<br />

• K77: Südspange Hittfeld<br />

• K29: Nordumfahrung Meckelfeld,<br />

• K 8: Osttangente Winsen und L 215: Ortsumfahrung Pattensen.<br />

Folgende allgemeinen Anforderungen an Verkehrsträger gelten für den <strong>gesamt</strong>en<br />

<strong>Landkreis</strong>:<br />

• Beachtung der naturräumlichen Bedingungen bei der Planung und Neutrassierung<br />

von Verkehrswegen:<br />

� Freihalten von Schutzgebieten und schutzwürdigen Gebieten<br />

� Erhaltung von großen unzerschnittenen Räumen<br />

• Ausstattung von Nebenstraßen mit 5 – 30 m breiten extensiv genutzten Saumbiotopen<br />

zur Verbesserung der Biotopvernetzung und Verringerung des Zerschneidungseffektes<br />

• Immissionsschutzplanzungen an stärker befahrenen Straßen<br />

• Verzicht auf den Einsatz von Herbiziden bei der Pflege des Straßenbegleitgrüns<br />

und an Bahntrassen<br />

• Unterstützung der Maßnahmen zum Amphibien- und Fischotterschutz<br />

� Geschwindigkeitsbegrenzung während der Amphibienwanderung, nach<br />

Möglichkeit Sperrung der Straßen während der nächtlichen Hauptwanderzeit<br />

� Geschwindigkeitsbegrenzung an Straßen / Brücken mit Relevanz für den<br />

Fischotter (aufgrund von nachgewiesenen Vorkommen)<br />

• Weitgehender Verzicht auf den Ausbau weiterer Wirtschaftswege<br />

• Stillgelegte Bahnstrecken sind von besonderer Bedeutung für den Tier- und<br />

Pflanzenartenschutz und den Biotopverbund, sie sind zu erhalten und Gehölzanpflanzungen<br />

und Bebauungen sind zu vermeiden.<br />

In der nachfolgenden Tabelle sind Anforderungen an die jeweils zuständigen Verkehrsträger<br />

aufgelistet und räumlichen Schwerpunkten zugeordnet. Nicht aufgeführt<br />

sind Gebiete innerhalb von Schutzgebieten oder schutzwürdigen Bereichen, da diese<br />

in den Schutzgebietstabellen des Kapitels 5.1 berücksichtigt werden.<br />

5.3-44

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