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LRP Harburg 2012 Vorentwurf gesamt - Landkreis Harburg

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Kapitel 5.4: Umsetzung des Zielkonzepts durch Raumordnung und Bauleitplanung<br />

BNatSchG (Naturschutzgebiete) erfüllen<br />

� Niederungsbereiche und Überschwemmungsgebiete von Flüssen und Bächen,<br />

insbesondere Gebiete mit hoher Grundwasserneubildungsrate. Auch<br />

innerörtlich sind die Abfluss- und Retentionsräume von Fließgewässern<br />

von Bebauung und Verkehrswegen freizuhalten.<br />

� Innerörtlich frei zu haltende Niederungsbereiche und Überschwemmungsgebiete<br />

mit Konfliktbereichen befinden sich beispielsweise in:<br />

� Winsen – Luheniederung<br />

� Buchholz – Steinbachtalraum<br />

� Hollenstedt – Estetalraum<br />

� Bereiche mit besonderen Werten für den Boden (Böden mit besonderen<br />

Standorteigenschaften / Extremstandorte, naturnahe Böden, Böden mit naturhistorischer<br />

/ geowissenschaftlicher oder kulturhistorischer Bedeutung<br />

sowie sonstige seltene Böden)<br />

� Bereiche mit besonderem Wert für Arten und Biotope<br />

� Verzicht auf Errichtung von hohen Bauwerken in der Marsch aufgrund ihrer<br />

hohen Bedeutung als Wiesenvogelbrutgebiet, wertvoller Gastvogellebensraum<br />

sowie Hauptvogelzugroute mit der Elbe als Leitlinie (vgl. Kapitel 5.2<br />

Artenhilfsmaßnahmen)<br />

� Bereiche in welchen das Landschaftsbild im besonderem Maße<br />

beeinträchtigt wird, beispielsweise auf prägenden Höhenzügen, an<br />

welchen eine Bebauung weithin sichtbar wird<br />

� Klimatisch günstige bzw. für die Naherholung oder Biotopvernetzung<br />

bedeutende, das Ortsbild prägende Freiräume in Siedlungen<br />

• Innerörtliche Frei- und Brachflächen sind unter Berücksichtigung von Maßnahmen<br />

zur Innenentwicklung zu erhalten. Dabei sollten vorhandene Freiflächen<br />

innerhalb von städtisch geprägten Siedlungsgebieten zu Grünanlagen mit ausschließlich<br />

einheimischen Pflanzen-, Baum- und Straucharten entwickelt und<br />

miteinander vernetzt werden.<br />

• Bei der Siedlungs- und Gemeindeentwicklung sollte generell auf die Erhaltung<br />

der besonderen Eigenart und historischen Kontinuität dörflicher Strukturen geachtet<br />

werden. Die gewachsenen, das Erscheinungsbild der Städte und Dörfer<br />

oder die Lebensweise der Bewohner prägenden baulichen und landschaftlichen<br />

Strukturen sollen gemäß dem RROP erhalten oder unter Berücksichtigung der<br />

städtebaulichen Erfordernisse behutsam ergänzt werden.<br />

• Erhaltung und Sicherung naturraumtypischer Dorfstrukturen (siehe Tab. 5.4-3):<br />

� typisch-historischer Bausubstanz<br />

� dorftypischer Grün- und Ruderalflächen<br />

� dorftypischer Hof-, Straßen- und Hausbäume<br />

� dorftypischer Gewässerstrukturen, z.B. Dorfteiche, Fließgewässer, Gräben,<br />

ggf. Aufhebung von Verrohrungen<br />

• Erhaltung und Verbesserung der Einbindung von Ortsrändern in die freie Land-<br />

5.4-10

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