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LRP Harburg 2012 Vorentwurf gesamt - Landkreis Harburg

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Kapitel 5.3: Umsetzung des Zielkonzepts durch Nutzergruppen und andere Fachverwaltungen<br />

Erreicht werden soll dieses Ziel durch einen naturnahen Waldbau. Bei den 13 konkretisierten<br />

Grundsätzen der nachhaltigen ökologischen Waldbewirtschaftung des<br />

LÖWE-Erlasses handelt es sich um Richtlinien für:<br />

• Bodenschutz und standortgemäße Baumartenwahl,<br />

• Laubwald- und Mischwaldvermehrung,<br />

• ökologische Zuträglichkeit ,<br />

• Bevorzugung natürlicher Waldverjüngung,<br />

• Verbesserung des Waldgefüges,<br />

• Zielstärkennutzung,<br />

• Erhaltung alter Bäume, Schutz seltener und bedrohter Pflanzen- und Tierarten,<br />

• Aufbau eines Netzes von Waldschutzgebieten,<br />

• Gewährleistung besonderer Waldfunktionen,<br />

• Waldrandgestaltung und –pflege,<br />

• ökologischer Waldschutz,<br />

• ökosystemverträgliche Wildbewirtschaftung,<br />

• ökologisch verträglicher Einsatz der Forsttechnik.<br />

Im <strong>Landkreis</strong> <strong>Harburg</strong> liegt der Waldanteil mit 28,5 % über dem landesweiten Durchschnitt<br />

von 24,3 % 4 . Von besonderer Bedeutung für den Tier- und Pflanzenartenschutz<br />

sind die naturnahen Bestände der historisch alten Waldstandorte. Der Anteil<br />

an historisch alten Waldstandorten liegt jedoch nur bei 5 % der Kreisfläche bzw.<br />

17,5 % des <strong>gesamt</strong>en Waldbestandes. Sie sind in erster Linie in den Landschaftseinheiten<br />

Hohe Heide-Nord (LE 6) und Hohe Heide-Ost (LE 8) erhalten, weitere<br />

Standorte befinden sich in der Hohen Heide-Süd (LE 7) und der Luheheide-Süd (LE<br />

5) (vgl. Abb. 3.1.1-2).<br />

Aus naturschutzfachlicher Sicht sind die Waldbestände des Landeskreises generell<br />

zu erhalten und zu naturnahen Beständen zu entwickeln. Eine Vergrößerung der<br />

Waldbestände oder Wiederbewaldungen wird im <strong>Landkreis</strong> bis auf kleinräumige<br />

Ausnahmen nicht angestrebt. Die Struktur der bestehenden Wälder sollte u.a. durch<br />

die sukzessive Umwandlung von naturfernen in naturnahe Wälder mit überwiegend<br />

standortheimischen Arten und durch die Entwicklung typischer Waldränder verbessert<br />

werden. Durch die konsequente Einhaltung der Richtlinien des LÖWE-Erlasses,<br />

(auch in Privatwäldern) und den Regelungen des § 8 NWaldLG kann die Walderhaltung<br />

und Verbesserung der Waldstruktur erreicht werden.<br />

Nahezu alle größeren Waldbestände des <strong>Landkreis</strong>es, einschließlich der historisch<br />

alten Waldstandorte, sind als schutzwürdige Bereiche ausgewiesen, konkretere<br />

Maßnahmenvorschläge für die einzelnen Waldgebiete befinden sich in den jeweiligen<br />

Schutzgebietstabellen. Anforderungen an die Forstwirtschaft außerhalb schutzwürdiger<br />

Bereiche werden nur für einen Standort aufgestellt:<br />

4 NIEDERSÄCHSISCHES MINISTERIUM FÜR DEN LÄNDLICHEN RAUM, ERNÄHRUNG,<br />

LANDWIRTSCHAFT UND VERBRAUCHERSCHUTZ (2004).<br />

5.3-33

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