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LRP Harburg 2012 Vorentwurf gesamt - Landkreis Harburg

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Kapitel 5.3: Umsetzung des Zielkonzepts durch Nutzergruppen und andere Fachverwaltungen<br />

zung erfordert eine weitreichende Absenkung des Wasserspiegels.<br />

Die Trockenlegung von Moorböden führt zur Abnahme der Torfmächtigkeiten durch<br />

Sackung und Mineralisierung/Zersetzung der Torfsubstanz und damit:<br />

• zum Verlust von Lebensräumen für seltene Arten,<br />

• zur nicht (bzw. nur in sehr langen Zeitspannen) reversiblen Zerstörung wertvoller<br />

Böden,<br />

• zu erheblichen klimarelevanten Emissionen von Treibhausgasen durch Freisetzung<br />

gespeicherter Kohlenstoff- und Stickstoffvorräte in Form von CO2 und<br />

N2O,<br />

• zur Auswaschung von Nitrat aus der Stickstofffreisetzung.<br />

Insbesondere auf Hoch-, Übergangsmooren und nährstoffarmen Niedermooren erfolgende<br />

Düngungen verändern den Stoffhaushalt der Ökosysteme und können zu<br />

Eutrophierungen von Oberflächengewässern und Grundwasser beitragen.<br />

Der Schutz intakter Moore sowie die Renaturierung entwässerter Moore verknüpft<br />

die Sicherung der Biodiversität mit dem Erhalt von Böden besonderer Bedeutung und<br />

Maßnahmen zum Klimaschutz.<br />

Die Moorstandorte im <strong>Landkreis</strong> <strong>Harburg</strong> sind in Kapitel 3.3 beschrieben und in den<br />

Karten 3a „Besondere Werte von Böden“ sowie 3b „Wasser- und Stoffretention“<br />

dargestellt. Schwerpunkträume mit nicht oder nur wenig entwässerten Moorböden<br />

finden sich in erster Linie in der Wümmeniederung, der Elbmarsch und der Luheheide-Süd.<br />

Die meisten Moorstandorte befinden sich innerhalb von Schutzgebieten oder<br />

Gebieten, die die Voraussetzung für die Unterschutzstellung erfüllen und sind in<br />

Kapitel 5.1 erläutert. Die folgende Tabelle (vgl. Tab. 5.3-4) listet die Schwerpunkträume<br />

außerhalb dieser Bereiche auf.<br />

Folgende Maßnahmen der standortangepassten landwirtschaftlichen Produktion sind<br />

in Schwerpunkträumen mit Moorböden vorzunehmen:<br />

• Sicherung des natürlichen Bodenwasser-Haushaltes, keine weiteren Entwässerungsmaßnahmen<br />

(Vertiefung der Entwässerungsgräben, Drainagen).<br />

• Wiedervernässung von degenerierten Moorstandorten auf geeigneten Standorten,<br />

• Sicherung und Entwicklung extensiv genutzter Grünländer und/oder sonstiger<br />

Dauervegetation (Röhricht, Feldhecken),<br />

• Verzicht auf Grünlandumbruch und Umwandlung von Ackerflächen zu extensiv<br />

genutzten Grünländern,<br />

• keine Düngung auf Hochmooren, Übergangsmooren und nährstoffarmen Niedermooren,<br />

• Verzicht auf den Einsatz chemischer Pflanzenschutzmittel.<br />

5.3-10

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