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LRP Harburg 2012 Vorentwurf gesamt - Landkreis Harburg

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Kapitel 5.2: Umsetzung des Zielkonzepts durch Artenhilfsmaßnahmen für ausgewählte Tier- und Pflanzenarten<br />

spielsweise Verlandungszonen mit Röhrichtzonen.<br />

Weißstorch<br />

(Buchstabencode in Karte 6: Ws)<br />

Zur Erhaltung, Sicherung und Entwicklung der Weißstorchvorkommen sind folgende<br />

Maßnahmen vorzunehmen:<br />

• Freihalten des Umgebungsbereiches der Brutplätze von Drahtleitungen,<br />

• Erhaltung und Entwicklung von Feuchtgrünland in Horstnähe (Umkreis bis<br />

2.500 Meter zum Horststandort),<br />

• Erhalt bzw. Entwicklung qualitativ hochwertiger Nahrungshabitate durch:<br />

� Erhalt und Entwicklung von temporären Gewässern, wie z.B. Flutmulden,<br />

� Reaktivierung von Überschwemmungsgebieten,<br />

� Sicherung und Wiederherstellung einer natürlichen Abflussdynamik von<br />

Fließgewässern,<br />

� Verzicht auf Pflanzenschutzmitteln im Bereich der Hauptnahrungsräume<br />

des Weißstorches.<br />

Die Nahrungshabitate des Weißstorches sind in Karte 6 dargestellt.<br />

Schwarzstorch<br />

(Buchstabencode in Karte 6: Ss)<br />

Die Maßnahmen zur Sicherung und Entwicklung des Schwarzstorch-Bestandes<br />

konzentrieren sich auf seine Nahrungshabitate und Brutplätze. Vor allem der Störungsempfindlichkeit<br />

des Schwarzstorches muss Rechnung getragen werden. Die<br />

Erhaltung und Entwicklung naturnaher und weitgehend störungsfreier Wasserläufe in<br />

aufgelockerten Waldrandbereichen als bevorzugte Nahrungshabitate haben herausragende<br />

Bedeutung und werden über Gebietsflächenschutz realisiert. Zum größten<br />

Teil befinden sich die Nahrungshabitate des Schwarzstorches bereits innerhalb bestehender<br />

Natura 2000-Schutzgebiete (EU-Vogelschutzgebiet „Lüneburger Heide“<br />

und FFH-Gebiete „Este, Bötersheimer Heide, Glüsinger Bruch und Osterbruch“,<br />

„Gewässersystem der Luhe und unteren Neetze“, „Oste mit Nebenbächen“ und<br />

„Seeve“).<br />

Seine Brutbäume sind bei forstlichen Maßnahmen zu erhalten. Der Umgebungsbereich<br />

darf nur in Einzelstammentnahme in längeren Zeitabständen in den Herbst- und<br />

Wintermonaten genutzt werden, um Veränderungen möglichst gering zu halten. Zur<br />

Nahrungsaufnahme kann der Schwarzstorch größere Entfernungen zurücklegen,<br />

doch sollten in Horstnähe geeignete Nahrungsplätze, wenn nicht vorhanden, entwickelt<br />

werden.<br />

Kranich<br />

(Buchstabencode in Karte 6: K)<br />

Die Brut- und Nahrungshabitate des Kranichs befinden sich überwiegend innerhalb<br />

bereits bestehender Eu-Vogelschutzgebiete oder FFH-Schutzgebiete. Ein weiteres<br />

nördlich von Vierhöfen gelegenes Brutgebiet ist durch Gebietsflächenschutz zu si-<br />

5.2-14

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