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LRP Harburg 2012 Vorentwurf gesamt - Landkreis Harburg

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Kapitel 5.3: Umsetzung des Zielkonzepts durch Nutzergruppen und andere Fachverwaltungen<br />

• Erhalt und Entwicklung von Überschwemmungsgebieten und Altarmen,<br />

• land- und forstwirtschaftliche Extensivierung in Überschwemmungsbereichen<br />

und beidseitig der Gewässer (100 m)<br />

• Erhalt und Entwicklung von Uferrandstreifen und/oder einseitige Gehölzentwicklung,<br />

• Herstellung der linearen Durchgängigkeit (z.B. Neukonzeption von Durchlässen,<br />

Anlegen von Fischtreppen und Querungshilfen unter Brücken für den Fischotter),<br />

• Rückbau von Ausbaumaßnahmen (Uferbefestigungen, Verrohrungen, Betonrinnen),<br />

• Extensive Bewirtschaft der Grünlandflächen auf Deichen und Erhalt von Magerrasenbeständen.<br />

Im <strong>Landkreis</strong> kommt der Herstellung der Durchgängigkeit von Seeve, Luhe und Ilmenau<br />

als überregionaler Fischwanderweg und als Lebensraum und Wanderkorridor für<br />

den Fischotter besondere Bedeutung zu. Für den Fischotter sind weiterhin auch die<br />

Este und weitere Nebenbäche von Bedeutung (vgl. Kapitel 5.2 Artenhilfsmaßnahmen).<br />

Grundwasser<br />

Um den in der Wasserrahmenrichtlinie geforderten guten mengenmäßigen und chemischen<br />

Zustand des Grundwassers zu erhalten und/oder zu erreichen, sind generell<br />

folgende Maßnahmen zu ergreifen:<br />

• Dezentrale Versickerung von Oberflächenwasser versiegelter Flächen und<br />

langsame Ableitung,<br />

• Reduzierung der Flächenversiegelungen,<br />

• Reduzierung der Abflussgeschwindigkeit von Flüssen und Reaktivierung von<br />

Überschwemmungsgebieten (vgl. Anforderungen an die Landwirtschaft),<br />

• Herstellung einer extensiven Nutzung in Überschwemmungsgebieten (vgl. Anforderungen<br />

an die Landwirtschaft),<br />

• in Gebieten mit hohen Grundwasserneubildungsraten bei hoher Nitratauswaschungsgefährdung<br />

sind besondere Anforderungen an die Landwirtschaft zu<br />

stellen (vgl. Anforderungen an die Landwirtschaft),<br />

• Anträge auf Grundwasserentnahme sind hinsichtlich folgender Punkte zu prüfen:<br />

� Die Grundwasserentnahme hat sich an die Leistungsfähigkeit des Grundwasservorkommens<br />

zu orientieren.<br />

� Die Entnahme darf nicht zu erheblichen Absenkungen der Wasserstände<br />

von Fließ- oder Stillgewässern oder zu Veränderungen des Wasserhaushaltes<br />

feuchter Niederungen führen. Besonders zu berücksichtigen sind<br />

hierbei Feuchtwiesen, intakte Moorbereiche und Bruchwälder.<br />

• Feldberegnungen sollten zu Gunsten extensiver Landwirtschaft mit standortangepassten<br />

Kulturarten reduziert werden.<br />

5.3-30

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