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LRP Harburg 2012 Vorentwurf gesamt - Landkreis Harburg

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Kapitel 5.4: Umsetzung des Zielkonzepts durch Raumordnung und Bauleitplanung<br />

aufgestellt. Für Waldsiedlungen und Wochenendhausgebiete, für die bisher noch<br />

keine Festsetzungen existieren, sollte über die Bauleitplanung eine Sicherung<br />

der baulichen Grundsubstanz vorgenommen bzw. einer baulichen Verdichtung/<br />

Erweiterung auf Kosten des waldähnlichen Charakters entgegengewirkt werden.<br />

Fördermöglichkeiten zur Erhaltung und Entwicklung dörflicher Strukturen stehen beispielsweise<br />

im Rahmen der „Gewährung von Zuwendungen zur integrierten ländlichen<br />

Entwicklung“ („ZILE“, MELF 2011c) zur Verfügung.<br />

Zurzeit werden in folgenden Dörfern Fördermittel für private oder öffentliche Maßnahmen<br />

zur Verfügung gestellt (Stand 01.07.2011):<br />

• Dibbersen / Dangersen / Emsen / Langenrehm, Stadt Buchholz, Gemeinde Rosengarten<br />

• Marxen, Samtgemeinde Hanstedt<br />

• Oldershausen, Gemeinde Marschacht<br />

• Heidenau, Samtgemeinde Tostedt<br />

• Ohlenbüttel, Gemeinde Neu Wulmstorf<br />

• Wennersdorf / Wenzendorf / Dierstorf / Dierstorf-Heide / Klauenburg, Gemeinde<br />

Wennerstorf<br />

Eine weitere Möglichkeit, die Ziele des Landschaftsrahmenplanes hinsichtlich der<br />

Gestalt der Dörfer und ihres Umfeldes zu verfolgen, ist die Erstellung von Dorfentwicklungsplänen.<br />

Unter Einbeziehung der aktiven Mitarbeit von interessierten Bürgern<br />

können Dorfentwicklungspläne als Vorläufer zur Fortschreibung der Bauleitplanung<br />

einen erheblichen Beitrag zur Formulierung von Entwicklungszielen leisten.<br />

In Karte 6 „Schutz, Pflege und Entwicklung bestimmter Teile von Natur und Landschaf“<br />

sind „Gebiete, in denen die Umsetzung des Zielkonzepts besondere Anforderungen<br />

an die Bauleitplanung stellt“ ausgewiesen. Es handelt sich dabei um hochwertige<br />

Bereiche innerhalb der Siedlungsgebiete, für welche eine Sicherung mit Hilfe<br />

der Bauleitplanung vordringlich erscheint. Innerhalb des besiedelten Bereichs ist die<br />

Bauleitplanung als Sicherungsinstrumentarium für den Natur- und Landschaftsschutz<br />

von großer Bedeutung.<br />

Tab. 5.4-3: Umsetzung des Zielkonzepts durch die Bauleitplanung in<br />

Siedlungsbereichen<br />

Gebiets-<br />

Nr.<br />

Lage Erläuterung / Maßnahmen<br />

BP 1 2 Standorte (LE 1):<br />

• bei der Kirche von Drennhausen<br />

• im Siedlungsgebiet von Drage<br />

BP 2 Brachfläche südlich des Güterbahnhofs<br />

in Buchholz (LE 5)<br />

• Sicherung von Standorten der Wilden<br />

Tulpe (Tulipa sylvestris). Maßnahmen<br />

zum Erhalt der Standorte sind in Kapitel<br />

5.2 Artenhilfsmaßnahmen (P 14) dargestellt.<br />

• Sicherung einer sandigen Ruderalfläche<br />

mit landesweiter Bedeutung als Standort<br />

5.4-12

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