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LRP Harburg 2012 Vorentwurf gesamt - Landkreis Harburg

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Kapitel 5.4: Umsetzung des Zielkonzepts durch Raumordnung und Bauleitplanung<br />

ten Teilen von Natur und Landschaft und zu den Artenhilfsmaßnahmen als auch die<br />

Anforderungen an Nutzergruppen und Fachverwaltungen zu beachten und zu berücksichtigen.<br />

Die Inhalte des Landschaftsrahmenplanes werden feststehenden Gebietskategorien<br />

der Raumordnung gemäß VerfVO-RROP zugeordnet und entsprechend in der<br />

Zeichnerischen Darstellung des RROP dargestellt. Diese sind in zwei Rubriken unterteilt.<br />

• „Besonders wichtige Planzeichen“ (siehe Fehler! Verweisquelle konnte nicht<br />

gefunden werden.) beinhalten diejenigen Gebietskategorien, deren Inhalte und<br />

Anwendung ausschließlich oder zum überwiegenden Teil von den Zielen des<br />

Naturschutzes und der Landschaftspflege bestimmt werden. Der Landschaftsrahmenplan<br />

stellt die zentrale Informationsgrundlage dar. Im <strong>Landkreis</strong> <strong>Harburg</strong><br />

fallen unter diese Kategorie:<br />

� Vorranggebiete für Natur und Landschaft<br />

� Vorbehaltsgebiete für Natur und Landschaft<br />

� Vorranggebiete für Grünlandbewirtschaftung, -pflege und –entwicklung<br />

� Vorbehaltsgebiete für Erholung<br />

� Vorranggebiete für Freiraumfunktionen<br />

� Gebiete zur Verbesserung der Landschaftsstruktur und des Naturhaushaltes<br />

• In der zweiten Rubrik der „weiteren wichtigen Planzeichen“ (siehe Tab. 5.4-2)<br />

ist der Landschaftsrahmenplan eine von mehreren Informationsquellen. Bewertungs-<br />

und Zielaussagen anderer Fachplanungen bzw. -verwaltungen spielen<br />

hier neben seinen Inhalten ebenfalls eine bedeutende Rolle. Zudem ist es im<br />

Rahmen einer <strong>LRP</strong>-Bearbeitung nicht leistbar, die Anwendbarkeit dieser Planzeichen<br />

für das <strong>gesamt</strong>e Plangebiet zu prüfen und entsprechende Aussagen zu<br />

treffen. Es werden vielmehr bestimmte ausgewählte Gebiete für eine raumordnerische<br />

Festlegung im Sinne der zur Verfügung stehenden Planzeichen vorgeschlagen.<br />

Im <strong>Landkreis</strong> <strong>Harburg</strong> fallen unter diese Kategorie:<br />

� Vorbehaltsgebiete für Landwirtschaft aufgrund besonderer Funktionen der<br />

Landwirtschaft<br />

Tab. 5.4-1: Besonders wichtige Planzeichen<br />

Vorranggebiete für Natur und Landschaft<br />

� Besonders geschützte Teile von Natur und Landschaft (§§ 23, 28 u. 30 BNatSchG):<br />

• Naturschutzgebiete,<br />

• Naturdenkmale<br />

• §30-Biotope werden gemäß Leitfaden nicht separat dargestellt<br />

� Gebiete, die die Voraussetzung zur Unterschutzstellung nach den §§23 und 28<br />

BNatSchG erfüllen: NSG- und ND-Eignungsgebiete<br />

� Lüneburger Heide als Gebiet von <strong>gesamt</strong>staatlich repräsentativer Bedeutung (bereits<br />

als NSG berücksichtigt)<br />

� Aufgrund internationaler Abkommen / internationalen Rechts geschützte Gebiete:<br />

5.4-2

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