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LRP Harburg 2012 Vorentwurf gesamt - Landkreis Harburg

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Kapitel 5.3: Umsetzung des Zielkonzepts durch Nutzergruppen und andere Fachverwaltungen<br />

Sedimentfracht, erhebliche Sauerstoffzehrung),<br />

• Abwehr von fischfressenden Vogelarten (Graureiher, Eisvogel, Kormoran).<br />

Gemäß § 5 Abs. 4 BNatschG sind Beeinträchtigungen der heimischen Tier- und<br />

Pflanzenarten bei Fischzuchten und Teichwirtschaften auf das erforderliche Maß zu<br />

beschränken, daraus ergeben sich für die Fischereiwirtschaft folgende generelle<br />

Anforderungen:<br />

• Nach Möglichkeit Extensivierung der Bewirtschaftung,<br />

• Verzicht auf den Einsatz von Herbiziden und Insektiziden,<br />

• Verzicht auf prophylaktische Medikamentengaben,<br />

• bedarfsgerechte Fütterung,<br />

• Ausstattung von Fischteichen, die periodisch abgelassen werden müssen, mit<br />

nachgeschalteten Absatzbecken.<br />

Aus Maßstabsgründen kann im <strong>LRP</strong> nicht auf alle im <strong>Landkreis</strong> vorkommenden<br />

Fischteiche eingegangen werden, so dass hier vorwiegend die Schwerpunktgebiete<br />

der Fischteichbewirtschaftung in Talräumen betrachtet werden. Talräume mit erheblichen<br />

Beeinträchtigungen durch Fischteichanlagen finden sich vor allem an der Este<br />

und den Este-Nebenbächen:<br />

• Este, im Raum Höckel und Hollenstedt<br />

• Este-Nebenbäche: Staersbach (zwischen Holtorsfsloh und Staersbeck), Perlbach<br />

(bei Ochtmannsbruch), Betenbach (westlich der L 141), Mühlenbach<br />

(nördlich Dohren), Rollbach (bei Dierstorf Heide) und an der Appelbeke.<br />

Luhe und Seeve, einschließlich der Nebenbäche sind durch die Fischereiwirtschaft<br />

geringer belastet, Schwerpunkträume befinden sich:<br />

• An der Luhe bei Gut Schnede und an den Luhe-Nebenbächen Aubach und Seitenbach<br />

im Raum Toppenstedt,<br />

• An den Seeve-Nebenbächen Weseler Bach, am Steinbach und am Seppensener<br />

Mühlenbach.<br />

Die extensiv bewirtschafteten Holmer Fischteiche sind inzwischen für Amphibien und<br />

zahlreiche weitere Tier- und Pflanzenarten von besonderer Bedeutung, so dass es<br />

hier keine Konfliktbereiche gibt.<br />

Eine räumliche Zuordnung der Anforderungen an die Fischereiwirtschaft zu den<br />

einzelnen Gebieten findet in Kapitel 5.1 statt, da sich die Konfliktbereiche innerhalb<br />

schutzwürdiger Gebiete befinden und in den jeweiligen Schutzgebietstabellen Erwähnung<br />

finden.<br />

5.3-46

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