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LRP Harburg 2012 Vorentwurf gesamt - Landkreis Harburg

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Kapitel 5.2: Umsetzung des Zielkonzepts durch Artenhilfsmaßnahmen für ausgewählte Tier- und Pflanzenarten<br />

Tab. 5.2-8: Schwerpunkträume von Hilfsmaßnahmen für Amphibien<br />

Nr. Lage im LK <strong>Harburg</strong> / Arten Maßnahmen<br />

A 1 Holmer Teiche zwischen Inzmühlen und Holm /<br />

Erdkröte, Gras- und Moorfrosch, Knoblauchkröte,<br />

Wasser- und Seefrosch, Laubfrosch sowie Teich-,<br />

Kamm- und Fadenmolch<br />

A 2 Grauer Heide / Stuvenwald<br />

A 3 Zwischen der Siedlung Grauen – Elstorf und<br />

Wulmstorf<br />

A 4 Zwischen Leversen und Vahrendorf<br />

A 5 Südlich Iddensen und Hinteln<br />

• Zur Querung der K 28 wurde 2006 ein<br />

„Krötentunnel“ errichtet. Der Erfolg des<br />

Amphibien-Leitsystems ist weiterhin zu<br />

überprüfen.<br />

• Vernetzung der vorhandenen Kleingewässer<br />

und Extensivierung der angrenzenden<br />

Nutzungen.<br />

• Ggf. Errichtung von Krötenzäunen und<br />

Amphibien-Leitsystemen zur Querung<br />

von Straßen.<br />

• Errichtung weiterer Laichgewässer.<br />

5.2.2.5 Reptilien<br />

Aktuelle Kartierungen oder Hinweise des NLWKN zu landesweit bedeutsamen Flächen<br />

liegen nicht vor. Zum Schutz der Reptilien ist die Erhaltung und Entwicklung<br />

ihrer Lebensräume vorrangig. Die Hauptlebensräume der Reptilien im <strong>Landkreis</strong> sind<br />

Heideflächen, Hochmoore mit ihren Randflächen, extensives Feuchtgrünland und<br />

Sandmagerrasen sowie sonstige Trockenbiotope.<br />

Zur Ermöglichung eines Individuenaustausches ist die Erhaltung oder Neuschaffung<br />

von extensiv genutzten linienförmigen Strukturen geboten. Elemente, die derzeit<br />

Wanderschneisen für Reptilien im <strong>Landkreis</strong> darstellen, sind stillgelegte Bahntrassen,<br />

wenig bewachsene Bahn- und Straßenböschungen sowie breite, wenig bewachsene<br />

Waldschneisen.<br />

Bei der Pflege der Hauptlebensräume sind die Belange der Reptilien zu berücksichtigen:<br />

• Entbuschungsmaßnahmen im Winter durchführen; Wurzelwerk im Boden lassen<br />

zur Erhaltung/Förderung von Hohlräumen als Überwinterungsplätze,<br />

• Erhaltung/Herrichtung vegetationsloser Sonnenplätze,<br />

• Erhaltung/Anlage von Steilkanten und Böschungen (das Herrichten von Steilkanten<br />

sollte möglichst zügig nach der Winterruhe und vor Ablauf der Paarungszeit<br />

erfolgen, um Störungen der Winterruhe zu vermeiden)<br />

5.2-17

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