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Tätigkeitsbericht 2003/2004 - Universität Münster

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eide im Rahmen des integrierten deutsch-russischen Studienprogramms und Magisterstudiums<br />

zum Erwerb des Magister Legum <strong>Münster</strong>.<br />

C. Lehre<br />

Entsprechend der Struktur des ITM gliedert sich sein Lehrangebot in die von beiden Abteilungen<br />

gemeinschaftlich durchgeführte Zusatzausbildung zum Informations-, Telekommunikations- und<br />

Medienrecht und die Schwerpunktbereichsausbildung sowie die jeweils eigenen Angebote der<br />

Abteilungen. Die weitere - von der Forschungsstelle für Gewerblichen Rechtsschutz koordinierte<br />

- Zusatzausbildung zum Gewerblichen Rechtsschutz ist unter D. I. 1.4. dargestellt.<br />

I. Zusatzausbildung zum Informations-, Telekommunikations- und<br />

Medienrecht<br />

Die Zusatzausbildung zum „Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht“ ist ein<br />

integriertes Lehrangebot des Instituts mit zivilrechtlichen und öffentlich-rechtlichen Inhalten. Sie<br />

richtet sich vornehmlich an Studierende, wird aber auch von Referendaren und Praktikern<br />

wahrgenommen. Den Teilnehmern werden mit dieser Ausbildung erste Einblicke in neue und<br />

immer wichtiger werdende Rechtsmaterien vermittelt. Die Ausbildung erstreckt sich über einen<br />

Zeitraum von zwei Semestern. Im ersten Semester finden jeweils die Einführungsvorlesungen in<br />

die zivilrechtlichen und öffentlich-rechtlichen Aspekte des Informations-, Telekommunikations-<br />

und Medienrechts statt. Das zweite Semester dient einer vertiefenden Auseinandersetzung mit<br />

Einzelthemen in Seminaren. Der erste Block findet jeweils im Wintersemester statt. Bei der<br />

zivilrechtlichen Vorlesung stehen Fragen des Rechtsschutzes von Informationen, Probleme des<br />

EDV-Vertragsrechts sowie die Haftung für Softwaremängel und Informationsfehler im<br />

Vordergrund. Die öffentlich-rechtliche Vorlesung beschäftigt sich schwerpunktmäßig mit Fragen<br />

des Rundfunkrechts. Beide Veranstaltungen schließen jeweils mit einer Klausur ab. In der im<br />

Sommersemester anschließenden Seminarstation stehen die vielfältigen Einzelaspekte des<br />

Informations-, Telekommunikations- und Medienrechts im Mittelpunkt. Abgedeckt wird ein<br />

Fächerkanon, der vom Presserecht über Spezialfragen des Urheberrechts, des Internetrechts, des<br />

Rundfunk- und Telekommunikationsrechts bis hin zur Rechtsinformatik und zum<br />

Computerstrafrecht reicht.<br />

Dass die Zusatzausbildung nicht isoliert neben der sonstigen Hochschullehre steht, zeigt sich<br />

unter anderem darin, dass die Seminar-Zeugnisse zur ITM-Zusatzausbildung zugleich als<br />

Wahlfachscheine gemäß § 8 Abs. 1 JAG gelten. Darüber hinaus wurde im Zuge der Reform der<br />

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