Tätigkeitsbericht 2003/2004 - Universität Münster
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C. Lehre<br />
Entsprechend der Struktur des ITM gliedert sich sein Lehrangebot in die von beiden Abteilungen<br />
gemeinschaftlich durchgeführte Zusatzausbildung zum Informations-, Telekommunikations- und<br />
Medienrecht und die Schwerpunktbereichsausbildung sowie die jeweils eigenen Angebote der<br />
Abteilungen. Die weitere - von der Forschungsstelle für Gewerblichen Rechtsschutz koordinierte<br />
- Zusatzausbildung zum Gewerblichen Rechtsschutz ist unter D. I. 1.4. dargestellt.<br />
I. Zusatzausbildung zum Informations-, Telekommunikations- und<br />
Medienrecht<br />
Die Zusatzausbildung zum „Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht“ ist ein<br />
integriertes Lehrangebot des Instituts mit zivilrechtlichen und öffentlich-rechtlichen Inhalten. Sie<br />
richtet sich vornehmlich an Studierende, wird aber auch von Referendaren und Praktikern<br />
wahrgenommen. Den Teilnehmern werden mit dieser Ausbildung erste Einblicke in neue und<br />
immer wichtiger werdende Rechtsmaterien vermittelt. Die Ausbildung erstreckt sich über einen<br />
Zeitraum von zwei Semestern. Im ersten Semester finden jeweils die Einführungsvorlesungen in<br />
die zivilrechtlichen und öffentlich-rechtlichen Aspekte des Informations-, Telekommunikations-<br />
und Medienrechts statt. Das zweite Semester dient einer vertiefenden Auseinandersetzung mit<br />
Einzelthemen in Seminaren. Der erste Block findet jeweils im Wintersemester statt. Bei der<br />
zivilrechtlichen Vorlesung stehen Fragen des Rechtsschutzes von Informationen, Probleme des<br />
EDV-Vertragsrechts sowie die Haftung für Softwaremängel und Informationsfehler im<br />
Vordergrund. Die öffentlich-rechtliche Vorlesung beschäftigt sich schwerpunktmäßig mit Fragen<br />
des Rundfunkrechts. Beide Veranstaltungen schließen jeweils mit einer Klausur ab. In der im<br />
Sommersemester anschließenden Seminarstation stehen die vielfältigen Einzelaspekte des<br />
Informations-, Telekommunikations- und Medienrechts im Mittelpunkt. Abgedeckt wird ein<br />
Fächerkanon, der vom Presserecht über Spezialfragen des Urheberrechts, des Internetrechts, des<br />
Rundfunk- und Telekommunikationsrechts bis hin zur Rechtsinformatik und zum<br />
Computerstrafrecht reicht.<br />
Dass die Zusatzausbildung nicht isoliert neben der sonstigen Hochschullehre steht, zeigt sich<br />
unter anderem darin, dass die Seminar-Zeugnisse zur ITM-Zusatzausbildung zugleich als<br />
Wahlfachscheine gemäß § 8 Abs. 1 JAG gelten. Darüber hinaus wurde im Zuge der Reform der<br />
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