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Tätigkeitsbericht 2003/2004 - Universität Münster

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der jeweils zum Einsatz kommenden Instrumentarien zu. Daneben stellt sich die Frage nach den<br />

konkreteren Gestaltungsvorgaben für die unterschiedlichen Dienste. Im Ausgangspunkt geht es<br />

darum, die bislang an den Übertragungswegen anknüpfende starre Regulierung zu Gunsten eines<br />

übergreifenden Regelungsrahmens abzulösen. Bereits die Differenzierung nach Individual- und<br />

Massenkommunikation, an der die Unterscheidung zwischen Telekommunikation und Rundfunk<br />

traditionell ansetzt, erscheint durch die tatsächliche Entwicklung in weiten Teilen überholt. Das<br />

Teilprojekt greift diese Problematik auf und untersucht, ob und inwieweit der Prozess der<br />

technischen Vereinheitlichung eine Harmonisierung des Medienrechts erfordert.<br />

Es liegt auf der Hand, dass sich eine solche Betrachtung nicht allein auf eine Analyse der<br />

rechtlichen Vorgaben beschränken darf, sondern die Gestaltung der Aufsichtsstrukturen<br />

einzubeziehen hat. Im Zuge der europäischen Rechtsangleichung kommt dabei einem<br />

Ländervergleich eine wichtige Funktion zu. Das Teilprojekt wählt daher einen übergreifenden<br />

Ansatz und untersucht die im internationalen Kontext vorgefundenen Aufsichtsmodelle. Dabei<br />

lässt sich ein deutlicher Trend zur Bündelung der Aufsichtsfunktionen in zentralen Instanzen<br />

feststellen. Die nationale Ordnung zeichnet sich dagegen in mehrfacher Hinsicht durch hybride<br />

Strukturen aus. Dieser Befund wird zum Anlass genommen, um die Optionen für eine<br />

Umstrukturierung der Aufsichtslandschaft zu verifizieren und an ihren verfassungsrechtlichen<br />

Grenzen zu messen. Die in den Teilbereichen der rechtlichen Vorgaben einerseits und der<br />

institutionellen Gestaltung der Aufsichtsstrukturen andererseits gewonnenen Erkenntnisse<br />

werden in konkreten Handlungsempfehlungen an den Gesetzgeber zusammengeführt.<br />

Ein weiteres Thema des Teilprojektes ist die Frage nach der bestmöglichen Regulierung im<br />

Medienbereich. In der Bundesrepublik wurde im Jahre <strong>2003</strong> ein Co-Regulierungssystem für den<br />

Bereich des Jugendschutzes eingeführt. Es kombiniert hoheitliche Regulierung mit Elementen<br />

der Selbstregulierung. Die Erfahrungen mit dem Zusammenspiel dieser unterschiedlichen<br />

Regulierungskonzeptionen standen im Vordergrund der weiteren Forschungsarbeit.<br />

5. Veranstaltungen und Veröffentlichungen<br />

5. 1. Veranstaltungen<br />

Die juristischen Mitarbeiter der Teilprojekte Marke und Wettbewerb besuchten bzw. führten<br />

mehrere Veranstaltungen zum Thema Internetökonomie und neue Medien durch.<br />

Bei dem unter der Federführung des ITM stattfindenden Treffen der „Gruppe 38“ (Richter aus<br />

dem ganzen Bundesgebiet, die für Markenrechtsstreitigkeiten zuständig sind) im Juni <strong>2004</strong><br />

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