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Tätigkeitsbericht 2003/2004 - Universität Münster

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Juristenausbildung ein eigener Schwerpunktbereich „Informations-, Telekommunikations- und<br />

Medienrecht“ an der Juristischen Fakultät eingeführt. Die Veranstaltungen der Zusatzausbildung<br />

werden auch im Rahmen des Schwerpunktbereichsstudiums angeboten. Die Zusatzausbildung<br />

schließt - nach erfolgreicher Teilnahme an beiden Klausuren und einem Seminar - mit der<br />

Erteilung eines besonderen Zertifikats ab. Aufgrund der großen Bedeutung, die das<br />

Informations- und Medienrecht bereits heute schon hat und künftig noch haben wird, eröffnet<br />

das Zertifikat, als Nachweis für eine vertiefte Spezialisierung schon während der universitären<br />

Ausbildung, neue Berufsperspektiven.<br />

Als recht junge Disziplin ist das Informationsrecht dogmatisch noch wenig durchdrungen und in<br />

besonderer Weise von der Entscheidungspraxis der Gerichte und Behörden geprägt. Gerade in<br />

diesem Rechtsgebiet ist es daher notwendig, außeruniversitäres Know-how in die Durchführung<br />

der Zusatzausbildung einzubinden. Unterstützung verdankt das ITM Dr. Walter Seitz vom OLG<br />

München. Als Vorsitzender Richter des dortigen Senats für Presserecht ist er ständig mit<br />

Rechtsfragen des Medienprivatrechts befasst und bringt in regelmäßigen Seminaren seine<br />

Erfahrungen in die Zusatzausbildung ein. Im Rahmen seiner Forschungen zu einer Vielzahl<br />

wissenschaftlicher Veröffentlichungen pflegt er den Kontakt zum ITM und trägt so zum<br />

Austausch von universitärer Forschung und Rechtsprechung bei.<br />

II. Schwerpunktbereich Informations-, Telekommunikations- und<br />

Medienrecht<br />

Zur Umsetzung des <strong>2003</strong> novellierten Juristenausbildungsgesetzes wurde ein universitäres<br />

Schwerpunktbereichsstudium eingeführt. Dies bietet den Studierenden die Möglichkeit, sich<br />

bereits während des Studiums vertieft in einem Bereich zu spezialisieren. Von den acht von der<br />

Rechtswissenschaftlichen Fakultät angebotenen Schwerpunktbereichen liegt einer in der<br />

Verantwortlichkeit des ITM. Dies ist der Schwerpunktbereich „Informations-,<br />

Telekommunikations- und Medienrecht“. Er behandelt in einer einheitlichen Struktur die<br />

zivilrechtlichen und öffentlich-rechtlichen Fragen der modernen Kommunikations- und<br />

Informationsgesellschaft. Neben dem klassischen Lehrangebot beschreitet das ITM mit neuen,<br />

ausschließlich für den Schwerpunktbereich einschlägigen, Lehrveranstaltungen im Hinblick auf<br />

das Ausbildungsangebot Neuland. Die Vorlesung zum Datenschutzrecht, zu deren Gelingen<br />

nicht zuletzt hochrangige Praktiker beitrugen, wurde im WS <strong>2004</strong>/2005 erstmalig angeboten und<br />

stieß auf große Resonanz. Mit ca. 60 Studierenden, die sich <strong>2004</strong> für den Schwerpunktbereich<br />

ITM entschieden haben, ist dies der am stärksten nachgefragte Schwerpunktbereich der<br />

Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Westfälischen Wilhelms-<strong>Universität</strong> <strong>Münster</strong>. Der<br />

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