Tätigkeitsbericht 2003/2004 - Universität Münster
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Juristenausbildung ein eigener Schwerpunktbereich „Informations-, Telekommunikations- und<br />
Medienrecht“ an der Juristischen Fakultät eingeführt. Die Veranstaltungen der Zusatzausbildung<br />
werden auch im Rahmen des Schwerpunktbereichsstudiums angeboten. Die Zusatzausbildung<br />
schließt - nach erfolgreicher Teilnahme an beiden Klausuren und einem Seminar - mit der<br />
Erteilung eines besonderen Zertifikats ab. Aufgrund der großen Bedeutung, die das<br />
Informations- und Medienrecht bereits heute schon hat und künftig noch haben wird, eröffnet<br />
das Zertifikat, als Nachweis für eine vertiefte Spezialisierung schon während der universitären<br />
Ausbildung, neue Berufsperspektiven.<br />
Als recht junge Disziplin ist das Informationsrecht dogmatisch noch wenig durchdrungen und in<br />
besonderer Weise von der Entscheidungspraxis der Gerichte und Behörden geprägt. Gerade in<br />
diesem Rechtsgebiet ist es daher notwendig, außeruniversitäres Know-how in die Durchführung<br />
der Zusatzausbildung einzubinden. Unterstützung verdankt das ITM Dr. Walter Seitz vom OLG<br />
München. Als Vorsitzender Richter des dortigen Senats für Presserecht ist er ständig mit<br />
Rechtsfragen des Medienprivatrechts befasst und bringt in regelmäßigen Seminaren seine<br />
Erfahrungen in die Zusatzausbildung ein. Im Rahmen seiner Forschungen zu einer Vielzahl<br />
wissenschaftlicher Veröffentlichungen pflegt er den Kontakt zum ITM und trägt so zum<br />
Austausch von universitärer Forschung und Rechtsprechung bei.<br />
II. Schwerpunktbereich Informations-, Telekommunikations- und<br />
Medienrecht<br />
Zur Umsetzung des <strong>2003</strong> novellierten Juristenausbildungsgesetzes wurde ein universitäres<br />
Schwerpunktbereichsstudium eingeführt. Dies bietet den Studierenden die Möglichkeit, sich<br />
bereits während des Studiums vertieft in einem Bereich zu spezialisieren. Von den acht von der<br />
Rechtswissenschaftlichen Fakultät angebotenen Schwerpunktbereichen liegt einer in der<br />
Verantwortlichkeit des ITM. Dies ist der Schwerpunktbereich „Informations-,<br />
Telekommunikations- und Medienrecht“. Er behandelt in einer einheitlichen Struktur die<br />
zivilrechtlichen und öffentlich-rechtlichen Fragen der modernen Kommunikations- und<br />
Informationsgesellschaft. Neben dem klassischen Lehrangebot beschreitet das ITM mit neuen,<br />
ausschließlich für den Schwerpunktbereich einschlägigen, Lehrveranstaltungen im Hinblick auf<br />
das Ausbildungsangebot Neuland. Die Vorlesung zum Datenschutzrecht, zu deren Gelingen<br />
nicht zuletzt hochrangige Praktiker beitrugen, wurde im WS <strong>2004</strong>/2005 erstmalig angeboten und<br />
stieß auf große Resonanz. Mit ca. 60 Studierenden, die sich <strong>2004</strong> für den Schwerpunktbereich<br />
ITM entschieden haben, ist dies der am stärksten nachgefragte Schwerpunktbereich der<br />
Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Westfälischen Wilhelms-<strong>Universität</strong> <strong>Münster</strong>. Der<br />
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