Tätigkeitsbericht 2003/2004 - Universität Münster
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einbezogenen Merkmale, den Zeitraum der Datenerhebung sowie die Verfahren zur Beseitigung<br />
von Fehlerquellen bestimmt. Holger Dittombée (Experian-Scorex Deutschland) zeigte als Vertreter<br />
der mit der Entwicklung und Durchführung von Scoring-Verfahren beschäftigten<br />
Dienstleistungsbranche deren Vorteile auf. Gleichzeitig begegnete er Befürchtungen, nach denen<br />
die Verfahren im Bereich der Kreditvergabe zu automatisierten „Schwarz-Weiss“-<br />
Entscheidungen führten und keinen Raum für eine persönliche Beurteilung und Beratung von<br />
Sachverhalten durch Bankenpersonal ließen. In diesem Zusammenhang ging er näher auf<br />
Anforderungen an die Ausgestaltung des sog. Antrags-Scorings als Teil des Credit-Scorings ein.<br />
Der letzte Block widmete sich dem Thema „Die Guten ins Töpfchen, die Schlechten ins<br />
Kröpfchen – Rechtliche Möglichkeiten und Grenzen der kommerziellen Nutzung statistischer<br />
Persönlichkeitsprofile“. In seinem Eröffnungsvortrag stellte Dr. Ulrich Wuermeling, LL.M.<br />
(Latham & Watkins LLP) die These auf, dass Scoring-Verfahren datenschutzrechtlich<br />
unbedenklich seien. Insbesondere vertrat er die Auffassung, dass der Begriff des Personenbezugs<br />
aufgrund der Anonymisierung von Datenbeständen nicht erfüllt, und folglich der<br />
Anwendungsbereich des BDSG nicht eröffnet sei. Im Übrigen seien die Interessen der von<br />
Scoring-Verfahren Betroffenen jedenfalls deshalb hinreichend berücksichtigt, weil Scoring-<br />
Verfahren die Objektivität der Kreditvergabe verbesserten und einige Betroffene ohne solche<br />
Verfahren bei unsicherer Prognose überhaupt keinen Kredit erhalten würden. Indessen könnten<br />
Scoring-Verfahren die Interessen der von ihnen Betroffenen schon deshalb nicht verletzen, weil<br />
kein Anspruch auf die Einräumung eines Kredits bestehe.<br />
Der Vortrag von Dr. Thomas Petri (wissenschaftlicher Mitarbeiter am Bundesverfassungsgericht)<br />
bestand in einer direkten Entgegnung auf die von Dr. Ulrich Wuermeling, LL.M. aufgestellten<br />
Thesen. Auch er widmete sich der Frage der Rechtswidrigkeit von Credit-Scoring-Verfahren. Dr.<br />
Petri stellte klar, dass sowohl die verwendeten Daten als auch der Scorewert selbst einen<br />
Personenbezug aufwiesen und kritisierte die mangelnde Transparenz der zugrunde liegenden<br />
Verfahren. Eine wirksame Einwilligung der Betroffenen sei vor diesem Hintergrund kaum<br />
möglich. Außerdem bezweifelte er, dass eine durch das Scoring vorgeformte Entscheidung in der<br />
Praxis der Kreditvergabe hinreichend Raum für eine korrigierende persönliche Einschätzung<br />
ließe.<br />
Erich Wiegand (Arbeitskreis Deutscher Markt- und Sozialforschungsinstitute) beleuchtete die<br />
datenschutzrechtliche Problematik der Nutzung statistisch angereicherter Konsumentenprofile<br />
im Wirtschaftsleben und betonte die Gesprächsbereitschaft zwischen Industrie und<br />
Datenschutzbehörden. Sein Vortrag beleuchtete außerdem die berufsständischen<br />
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