13.04.2013 Aufrufe

Tätigkeitsbericht 2003/2004 - Universität Münster

Tätigkeitsbericht 2003/2004 - Universität Münster

Tätigkeitsbericht 2003/2004 - Universität Münster

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

einbezogenen Merkmale, den Zeitraum der Datenerhebung sowie die Verfahren zur Beseitigung<br />

von Fehlerquellen bestimmt. Holger Dittombée (Experian-Scorex Deutschland) zeigte als Vertreter<br />

der mit der Entwicklung und Durchführung von Scoring-Verfahren beschäftigten<br />

Dienstleistungsbranche deren Vorteile auf. Gleichzeitig begegnete er Befürchtungen, nach denen<br />

die Verfahren im Bereich der Kreditvergabe zu automatisierten „Schwarz-Weiss“-<br />

Entscheidungen führten und keinen Raum für eine persönliche Beurteilung und Beratung von<br />

Sachverhalten durch Bankenpersonal ließen. In diesem Zusammenhang ging er näher auf<br />

Anforderungen an die Ausgestaltung des sog. Antrags-Scorings als Teil des Credit-Scorings ein.<br />

Der letzte Block widmete sich dem Thema „Die Guten ins Töpfchen, die Schlechten ins<br />

Kröpfchen – Rechtliche Möglichkeiten und Grenzen der kommerziellen Nutzung statistischer<br />

Persönlichkeitsprofile“. In seinem Eröffnungsvortrag stellte Dr. Ulrich Wuermeling, LL.M.<br />

(Latham & Watkins LLP) die These auf, dass Scoring-Verfahren datenschutzrechtlich<br />

unbedenklich seien. Insbesondere vertrat er die Auffassung, dass der Begriff des Personenbezugs<br />

aufgrund der Anonymisierung von Datenbeständen nicht erfüllt, und folglich der<br />

Anwendungsbereich des BDSG nicht eröffnet sei. Im Übrigen seien die Interessen der von<br />

Scoring-Verfahren Betroffenen jedenfalls deshalb hinreichend berücksichtigt, weil Scoring-<br />

Verfahren die Objektivität der Kreditvergabe verbesserten und einige Betroffene ohne solche<br />

Verfahren bei unsicherer Prognose überhaupt keinen Kredit erhalten würden. Indessen könnten<br />

Scoring-Verfahren die Interessen der von ihnen Betroffenen schon deshalb nicht verletzen, weil<br />

kein Anspruch auf die Einräumung eines Kredits bestehe.<br />

Der Vortrag von Dr. Thomas Petri (wissenschaftlicher Mitarbeiter am Bundesverfassungsgericht)<br />

bestand in einer direkten Entgegnung auf die von Dr. Ulrich Wuermeling, LL.M. aufgestellten<br />

Thesen. Auch er widmete sich der Frage der Rechtswidrigkeit von Credit-Scoring-Verfahren. Dr.<br />

Petri stellte klar, dass sowohl die verwendeten Daten als auch der Scorewert selbst einen<br />

Personenbezug aufwiesen und kritisierte die mangelnde Transparenz der zugrunde liegenden<br />

Verfahren. Eine wirksame Einwilligung der Betroffenen sei vor diesem Hintergrund kaum<br />

möglich. Außerdem bezweifelte er, dass eine durch das Scoring vorgeformte Entscheidung in der<br />

Praxis der Kreditvergabe hinreichend Raum für eine korrigierende persönliche Einschätzung<br />

ließe.<br />

Erich Wiegand (Arbeitskreis Deutscher Markt- und Sozialforschungsinstitute) beleuchtete die<br />

datenschutzrechtliche Problematik der Nutzung statistisch angereicherter Konsumentenprofile<br />

im Wirtschaftsleben und betonte die Gesprächsbereitschaft zwischen Industrie und<br />

Datenschutzbehörden. Sein Vortrag beleuchtete außerdem die berufsständischen<br />

65

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!