Tätigkeitsbericht 2003/2004 - Universität Münster
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Ende 2002 bis Anfang <strong>2003</strong> Katrin Knorpp. Im Jahr <strong>2003</strong> übernahm dann Andreas Möller die<br />
Betreuung.<br />
1. 1. Forschung<br />
Forschungsschwerpunkt im Berichtszeitraum waren wiederum Fragen des Domain-, Marken-,<br />
Arbeitnehmererfindungs- und Patentrechts. Ein Tätigkeitsschwerpunkt lag im Bereich der<br />
Telekommunikations- und Dienstleistungsmarken (Klasse 38). Mit den Rechtsfragen, die sich im<br />
Zusammenhang mit dieser Klasse stellen, beschäftigt sich die „Gruppe 38“. Das jährliche Treffen<br />
der Gruppe 38 hat sich mittlerweile zu einem festen Bestandteil der Aktivitäten der<br />
Forschungsstelle entwickelt und wird von Richtern des Bundespatentgerichts, diverser<br />
Oberlandesgerichte und einigen Landgerichten als informelles Richtertreffen geschätzt. Den<br />
teilnehmenden Richtern wird so eine Plattform verschafft, um die neuen Entwicklungen im<br />
Markenrecht zu diskutieren. Die erörterten Fragestellungen gehen dabei auch über die<br />
markenrechtlichen Probleme der Klasse 38 hinaus.<br />
1. 2. Tagungsbericht <strong>2003</strong> - Symposium „Gruppe 38 – Rechtsprobleme im Marken-<br />
und Warenzeichenrecht“<br />
Am 5. Juni <strong>2003</strong> trafen sich Richterinnen und Richter des BPatG, des OLG Düsseldorf, des<br />
OLG Hamm und des LG Berlin zum Symposium „Gruppe 38 – Rechtsprobleme im<br />
Markenrecht“. Gastgeberin war die Forschungsstelle für Gewerblichen Rechtsschutz, die an das<br />
ITM, zivilrechtliche Abteilung, Prof. Dr. Thomas Hoeren, angegliedert ist. In diesem Jahr war das<br />
Treffen erstmals den Vertretern der Justiz vorbehalten. Es diente dem informellen<br />
Erfahrungsaustausch zwischen den anwesenden Richterinnen und Richtern über die aktuellen<br />
Probleme aus der Praxis, die über den Anwendungsbereich der Gruppe 38<br />
(Telekommunikations- und Dienstleistungsmarken) zum Teil hinausgingen.<br />
Zunächst stellte Frau Vors. Richterin am BPatG Grabrucker einige Fälle zur Schutzfähigkeit von<br />
Farbmarken und Marken mit @-Nachahmungen vor. Das BPatG hat in einigen Fällen @-<br />
Nachahmungen als schutzfähige Wort-/Bildmarke anerkannt. Es hat auch die gewählte<br />
Farbkombination (magenta/grau) als einen deutlichen betrieblichen Herkunftshinweis<br />
interpretiert.<br />
Bei der Schutzfähigkeit von abstrakten Farbmarken wurde der Beschluss des BPatG vom 24. Juli<br />
2002 (magenta/grau II) kontrovers diskutiert. In diesem Beschluss hat das BPatG den Farben<br />
magenta/grau Unterscheidungskraft zugebilligt. Die Deutsche Telekom setzt die Farben „gegen<br />
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