Tätigkeitsbericht 2003/2004 - Universität Münster
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A. Aufgaben und Struktur des ITM<br />
I. Leitlinien<br />
Das ITM ist eine bundesweit einzigartige Forschungseinrichtung, an der die zivil- und öffentlich-<br />
rechtlichen Aspekte des Informations-, Telekommunikations- und Medienrechts wissenschaftlich<br />
und praktisch untersucht werden. Gerade im Zeichen der Konvergenz, der Überschneidung<br />
verschiedenster Medien und Regulierungsansätze, setzt sich das ITM zur Aufgabe, die<br />
verschiedenen Regulierungsansätze der Informationsgesellschaft kritisch unter Einbeziehung<br />
ökonomischer und kommunikationswissenschaftlicher Denkansätze zu reflektieren. Das Land<br />
Nordrhein-Westfalen hat diesen neuen Forschungsansatz durch die Anerkennung des ITM als<br />
Landeskompetenzzentrum NRW nachdrücklich unterstützt.<br />
Leitperspektive des ITM ist dabei die Suche nach Informationsgerechtigkeit. Bedingt durch<br />
den Wechsel von der Waren- und Dienstleistungsgesellschaft hin zur Informationsgesellschaft ist<br />
Wissen ein knappes, marktfähiges Gut geworden, um dessen Verwertung zahlreiche juristische<br />
Konflikte grassieren:<br />
1. Gerechte Verteilung von Informationen<br />
Content, z. B. innerhalb von Filmen, Musik, Theater, Mode oder Kunst, wird zunehmend zum<br />
Gegenstand von Ausschließlichkeitsrechten. Auch bedingt durch die Entwicklung der<br />
Softwareindustrie und des Internets ist der Wunsch nach einer Zuweisung von Property Rights<br />
an Ideen und Inhalten und deren effektive Durchsetzung ins Blicklicht der Öffentlichkeit gelangt.<br />
Dies ist insofern kein Wunder, als der Markt für Content und kreative Leistungen in Deutschland<br />
inzwischen fast 30 % des Bruttosozialproduktes ausmacht. Insofern ist die Frage, wem die<br />
Rechte an solchen Leistungen gehören, dringend juristisch klärungsbedürftig. Hierbei stehen<br />
Fragen des Immaterialgüterrechts, voran des Patent-, Marken- und Urheberrechts, im Blickfeld<br />
des Forschungsinteresses. Hinzu kommen Fragen des Rechtes am eigenen Datum und des<br />
wirksamen Schutzes der Persönlichkeit in einem solchen Informationsmarkt, etwa im Hinblick<br />
auf bestehende Datenschutzrechte.<br />
2. Offener und chancengerechter Zugang zu Informationen von allgemeinem<br />
Interesse und zu den Übertragungsplattformen<br />
Abzugrenzen sind die neuen Herrschafts- und Abwehrrechte von Rechten, die Zugang zu<br />
Informationen gewähren. Hier ist das Urheber- und Patentrecht zu nennen, die<br />
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