Tätigkeitsbericht 2003/2004 - Universität Münster
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Filmbildern, ClipArts, Videosequenzen und dem Screendesign? Welchem Schutz unterliegen die<br />
wahrnehmbare Oberfläche sowie die nicht sichtbare Programmierung einer multimedialen<br />
Anwendung? Welche Schrankenregelungen erlauben die erlaubnisfreie Nutzung multimedialer<br />
Inhalte? Was versteht das UrhG unter der erlaubnisfreien Vervielfältigung zum eigenen<br />
wissenschaftlichen Gebrauch? Wie weit reicht das Zitierrecht? Wie und von wem werden<br />
Nutzungsrechte eingeräumt? Welche Auswirkung hat es auf die Urheberschaft, wenn<br />
Lernsoftware auf Weisung des Lehrstuhlinhabers erstellt wurde? Kann die Hochschule<br />
Vorlesungsmaterialien eines Professors für ihr Internetangebot verwenden, ohne sich die<br />
Zustimmung des Professors einzuholen? Wie ist es urheberrechtlich zu beurteilen, wenn ein<br />
wissenschaftlicher Assistent urheberrechtlich geschützte Werke erstellt und der Professor diese<br />
für die Publikation seiner Forschungsergebnisse verwendet? Ist es nötig die Urheberschaft<br />
eintragen zu lassen? Wie kann der Werkersteller seine Urheberschaft beweisen? Wie verteilt sich<br />
die Verantwortlichkeit für Rechtsverletzungen zwischen der Hochschule, den Hochschullehrern<br />
und den Werkschaffenden? Haften die an einer Hochschule beschäftigten Personen immer<br />
persönlich oder stellt das Land sie von der Haftung frei?<br />
Ziel des im Jahre 2001 initiierten Projektes „Multimediarecht für die Hochschulpraxis“ ist es,<br />
einen Überblick über diese und ähnliche Fragen zu bieten und die bestehende Informationslücke<br />
zu schließen. Hierzu soll im Auftrag des Ministeriums für Schule, Wissenschaft und Forschung<br />
des Landes Nordrhein-Westfalen ein umfassendes Informationsangebot erstellt werden, dass eine<br />
erste Einführung ins Thema gibt und bei konkreten Fragen praktische Hilfe leistet. Neben den<br />
Grundzügen des Urheberrechts sollte der Leitfaden auch Vertragsmuster, Hinweise zu<br />
Förderbedingungen und darüber hinaus eine Sammlung aktueller Informationen und<br />
Ansprechpartner bieten. Der Leitfaden soll die Teilnehmer multimedialer Projekte,<br />
Multimediaexperten und die Angehörigen der Hochschulverwaltungen sensibel machen für das,<br />
was rechtlich bei der Erstellung, Verwendung und Verwertung von Lernsoftware und<br />
Onlineangeboten beachtet werden muss. Die Erstellung des Leitfadens erfolgt in enger<br />
Zusammenarbeit mit dem Kompetenznetzwerk <strong>Universität</strong>sverbund MultiMedia (UVM), einer<br />
gemeinsamen Initiative des Landes Nordrhein-Westfalen und der in der<br />
Landesrektorenkonferenz vertretenen <strong>Universität</strong>en zur Förderung multimedialer Lehr- und<br />
Lernsoftware an den <strong>Universität</strong>en des Landes. Der UVM ist Projektträger einschlägiger<br />
Förderprogramme.<br />
Die ersten Ergebnisse des Projektes wurden im Jahr 2001 in Form eines interaktiven Textes im<br />
Internet und als Broschüre in der Schriftenreihe des MSWF NRW veröffentlicht:<br />
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