Tätigkeitsbericht 2003/2004 - Universität Münster
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4. 1. Aktivitäten<br />
• Der Veröffentlichung der Draft Guidelines im Mai <strong>2003</strong> folgte die Vorbereitung der Final<br />
Guidelines. Hierfür wurden Teile des Guidelines erheblich erweitert und den Wünschen<br />
der Projektpartner entsprechend ergänzt;<br />
• Beobachtung und Auswertung der Gesetzgebungstätigkeit der Mitgliedsstaaten der EU in<br />
Bezug auf das Urheberrecht, vor allen Dingen in Bezug auf die Umsetzung der Richtlinie<br />
2001/29/EU. Bei dieser Analyse wurde umfangreiche Sekundärliteratur zu Hilfe<br />
genommen und es wurden Interviews mit nationalen Urheberrechtsexperten der<br />
Mitgliedstaaten im Hinblick auf Auslegung und Richtlinienkonformität der nationalen<br />
Gesetze geführt;<br />
• Zusammenstellung und Auswertung exemplarischer Gerichtsentscheidungen zu den in<br />
den Guidelines behandelten rechtlichen Fragen;<br />
• Erstellung eines Glossars über urheberrechtliche Begriffe;<br />
• Im Berichtszeitraum wurde das Projekt auf die Beitrittsstaaten der EU ausgeweitet, so<br />
dass auch deren Urheberrechtsordnungen durch die Analyse von Primär- und<br />
Sekundärquellen sowie durch zusätzliche Experteninterviews ausgewertet werden<br />
mussten;<br />
• Im Laufe des Jahres <strong>2003</strong> führte „RESPECT“ einen umfangreichen<br />
Konsultationsprozess in der Forschergemeinde in der EU durch, um die Ergebnisse des<br />
Projekts zu hinterfragen und kritisch analysieren zu lassen. Dieser Prozess wurde vom<br />
ITM in Deutschland unterstützt;<br />
• Ende des Jahres konnten die Final Guidelines fertig gestellt werden, die anschließend<br />
auf der Projekt-Homepage (www.respectproject.org) zugänglich gemacht wurden. Das<br />
ITM war hierbei für den Teil „Guidelines on Intellectual Property“ zuständig.<br />
Besonderes Augenmerk wurde hierbei auf solche Fragen gerichtet, die insbesondere für<br />
Forscher wichtig sind. Die rechtliche Darstellung in den Guidelines erfolgt zweispurig. Zu<br />
jedem Thema wurden die Ausführungen zunächst allgemein gehalten und auf das<br />
Wesentliche beschränkt, um dem Leser einen Überblick zu verschaffen. In einem<br />
nächsten Schritt wurde dann vertiefend auf die unterschiedlichen Regelungen in jedem<br />
Mitgliedsstaat hingewiesen. Da die Guidelines für Nichtjuristen gedacht sind, wurde<br />
besonders auf eine einfache Sprache geachtet. Darüber hinaus enthalten die Guidelines<br />
viele Beispiele aus der Praxis und Empfehlungen für den Praktiker.<br />
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