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Tätigkeitsbericht 2003/2004 - Universität Münster

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Ausschließlichkeitsrechte an den sog. informational goods zuweisen. In einigen Bundesländern<br />

steht dem Bürger jetzt das Recht zu, Einsicht in Verwaltungsakten zu nehmen.<br />

Rundfunkveranstalter haben die Möglichkeit, über Ereignisse von öffentlichem Interesse im<br />

Rahmen ihres Kurzberichterstattungsrechts zu berichten. Auf diese Weise sollen<br />

Informationsmonopole durchbrochen werden. In jüngster Zeit ist deutlich geworden, dass der<br />

Informationszugang durch die Art und Weise ihrer Verbreitung und ihres Auffindens erheblich<br />

beeinflusst werden kann. Denn derjenige, der die neuen Gatekeeper des Informationszeitalters<br />

(z. B. Suchmaschinen und Navigationssysteme, Multiplexe und Conditional-Access-Systeme)<br />

kontrolliert, kann letztlich auch bestimmen, welches Informationsangebot den Verbraucher<br />

erreicht und welches nicht. Es gilt daher, offenen und chancengerechten Zugang zu den<br />

Informationen zu gewährleisten.<br />

3. Informationelle Grundversorgung und angemessene staatliche<br />

Informationstätigkeiten<br />

Damit nicht nur begüterte Bevölkerungskreise über Informationen verfügen, ist der Staat von<br />

Verfassungs wegen verpflichtet, für eine erschwingliche Grundversorgung mit Informationen zu<br />

sorgen. Das Bundesverfassungsgericht hat anerkannt, dass es Aufgabe der öffentlich-rechtlichen<br />

Rundfunkanstalten ist, die notwendige Grundversorgung mit Kommunikationsinhalten<br />

bereitzustellen. Die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (Reg TP) überprüft,<br />

dass im gesamten Bundesgebiet zu vertretbaren Kosten Telekommunikationsdienstleistungen zur<br />

Verfügung stehen. Heute gilt es als gesichert, dass die Versorgung der Allgemeinheit mit<br />

Telekommunikationsdienstleistungen am besten durch den Markt und nicht wie vor der<br />

Liberalisierung durch staatliche Monopole erfolgt. Aufgrund der noch immer starken Stellung der<br />

Ex-Monopolisten besteht aber die Gefahr, dass diese ihre Macht ausnutzen und den Zugang zu<br />

den Telekommunikationsnetzen und -diensten unangemessen beschränken. Sektorspezifische<br />

Regulierung hat hier die Aufgabe, für ökonomischen Wettbewerb und damit eine effiziente<br />

Verteilung der Güter und Dienstleistungen auf diesen Märkten zu sorgen.<br />

In den letzten Jahren ist die Informationstätigkeit des Staates zu einem bedeutsamen Faktor der<br />

Verhaltenslenkung geworden. Warnungen und Hinweise staatlicher Stellen können aber in die<br />

Rechtsstellung des Einzelnen erheblich eingreifen. Hier gilt es zu klären, welche Grenzen der<br />

Staat hierbei zu beachten hat.<br />

4. Mindeststandards für Informationsinhalte und Informationsnutzerschutz<br />

Die Verbreitung von Informationen darf nicht dazu führen, dass in unangemessener Weise in die<br />

Rechte Dritter eingegriffen wird. Die Rechtsordnung stellt z. B. im Hinblick auf den Jugend-<br />

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