Tätigkeitsbericht 2003/2004 - Universität Münster
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Ausschließlichkeitsrechte an den sog. informational goods zuweisen. In einigen Bundesländern<br />
steht dem Bürger jetzt das Recht zu, Einsicht in Verwaltungsakten zu nehmen.<br />
Rundfunkveranstalter haben die Möglichkeit, über Ereignisse von öffentlichem Interesse im<br />
Rahmen ihres Kurzberichterstattungsrechts zu berichten. Auf diese Weise sollen<br />
Informationsmonopole durchbrochen werden. In jüngster Zeit ist deutlich geworden, dass der<br />
Informationszugang durch die Art und Weise ihrer Verbreitung und ihres Auffindens erheblich<br />
beeinflusst werden kann. Denn derjenige, der die neuen Gatekeeper des Informationszeitalters<br />
(z. B. Suchmaschinen und Navigationssysteme, Multiplexe und Conditional-Access-Systeme)<br />
kontrolliert, kann letztlich auch bestimmen, welches Informationsangebot den Verbraucher<br />
erreicht und welches nicht. Es gilt daher, offenen und chancengerechten Zugang zu den<br />
Informationen zu gewährleisten.<br />
3. Informationelle Grundversorgung und angemessene staatliche<br />
Informationstätigkeiten<br />
Damit nicht nur begüterte Bevölkerungskreise über Informationen verfügen, ist der Staat von<br />
Verfassungs wegen verpflichtet, für eine erschwingliche Grundversorgung mit Informationen zu<br />
sorgen. Das Bundesverfassungsgericht hat anerkannt, dass es Aufgabe der öffentlich-rechtlichen<br />
Rundfunkanstalten ist, die notwendige Grundversorgung mit Kommunikationsinhalten<br />
bereitzustellen. Die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (Reg TP) überprüft,<br />
dass im gesamten Bundesgebiet zu vertretbaren Kosten Telekommunikationsdienstleistungen zur<br />
Verfügung stehen. Heute gilt es als gesichert, dass die Versorgung der Allgemeinheit mit<br />
Telekommunikationsdienstleistungen am besten durch den Markt und nicht wie vor der<br />
Liberalisierung durch staatliche Monopole erfolgt. Aufgrund der noch immer starken Stellung der<br />
Ex-Monopolisten besteht aber die Gefahr, dass diese ihre Macht ausnutzen und den Zugang zu<br />
den Telekommunikationsnetzen und -diensten unangemessen beschränken. Sektorspezifische<br />
Regulierung hat hier die Aufgabe, für ökonomischen Wettbewerb und damit eine effiziente<br />
Verteilung der Güter und Dienstleistungen auf diesen Märkten zu sorgen.<br />
In den letzten Jahren ist die Informationstätigkeit des Staates zu einem bedeutsamen Faktor der<br />
Verhaltenslenkung geworden. Warnungen und Hinweise staatlicher Stellen können aber in die<br />
Rechtsstellung des Einzelnen erheblich eingreifen. Hier gilt es zu klären, welche Grenzen der<br />
Staat hierbei zu beachten hat.<br />
4. Mindeststandards für Informationsinhalte und Informationsnutzerschutz<br />
Die Verbreitung von Informationen darf nicht dazu führen, dass in unangemessener Weise in die<br />
Rechte Dritter eingegriffen wird. Die Rechtsordnung stellt z. B. im Hinblick auf den Jugend-<br />
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