Tätigkeitsbericht 2003/2004 - Universität Münster
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Schwerpunktbereich setzt sich aus sieben Vorlesungen mit Abschlussklausur und einer<br />
Seminararbeit mit mündlichem Vortrag zusammen. Im Schwerpunktbereich ITM müssen neben<br />
einer rechtswissenschaftlichen Grundlagenveranstaltung (z. B. Rechtsphilosophie,<br />
Rechtsgeschichte usw.) drei Pflichtveranstaltungen (Informationsrecht,<br />
Telekommunikationsrecht und Rundfunkrecht (vormals Datenschutzrecht)) absolviert werden.<br />
Darüber hinaus können die Studierenden aus einem breiten Angebot von<br />
Wahlpflichtveranstaltungen drei auswählen. Auch für die Seminararbeit wird ein großes<br />
Themenspektrum angeboten. Die im Schwerpunktbereich erbrachten Leistungen fließen<br />
insgesamt mit 30 % in die Note des Ersten Staatsexamens ein.<br />
III. Veranstaltungen<br />
1. Zivilrechtliche Abteilung<br />
WS 2002/<strong>2003</strong> • Examensklausurenkurs im Bürgerlichen Recht<br />
• Ferienklausurenkurs im Bürgerlichen Recht<br />
• Vorlesung zum Informationsrecht<br />
• Vorlesung zum Gewerblichen Rechtsschutz<br />
• Seminar zum Moderecht<br />
• Seminar zum E-Commerce-Recht<br />
• Seminar zum elektronischen Handel<br />
• Seminar zum Datenschutzrecht<br />
SS <strong>2003</strong> • Forschungsfreisemester<br />
• Seminar „Aktuelle Fragen des Gewerblichen Rechtsschutzes“<br />
• Seminar zum Gewerblichen Rechtsschutz im Rahmen der<br />
Zusatzausbildung<br />
• Seminar zu den Urheberrechtsschranken<br />
• Seminar zum Medienprivatrecht<br />
• Seminar zum E-Business<br />
• Seminar zum Datenschutzrecht<br />
WS <strong>2003</strong>/<strong>2004</strong> • Vorlesung zum Sachenrecht<br />
• Vorlesung zum Informationsrecht<br />
• Seminar zur Zusatzausbildung Journalismus und Recht<br />
• Seminar zum Zivilrecht „Zivilrecht und Rechtspolitik“<br />
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