Tätigkeitsbericht 2003/2004 - Universität Münster
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4. 2. Aufgaben des ITM im Selma-Projekt<br />
Das ITM hat im Rahmen des Selma-Projektes zum einen die datenschutzrechtliche Konformität<br />
und zum anderen den Beweiswert der Selma-Messdaten begutachtet.<br />
Dazu hat das ITM einen datenschutzrechtlichen Anforderungskatalog für das Selma-Projekt<br />
erstellt. In ihm wurden die Anforderungen an eine datenschutzrechtlich einwandfreie Gestaltung<br />
und Implementierung des Projektes formuliert. Diese ergaben sich sowohl aus dem allgemeinen<br />
als auch aus dem bereichsspezifischen Datenschutzrecht. Im Rahmen dieser Analyse wurden aus<br />
dem Datenschutzrecht systematisch normative Anforderungen und rechtliche Kriterien für die<br />
Gestaltung von SELMA abgeleitet. Auf dieser Grundlage wurden dann die<br />
datenschutzrechtlichen Gestaltungsziele sowie konkrete Gestaltungsvorschläge entwickelt und in<br />
Form eines Anforderungs- und Maßnahmenkataloges dargestellt. Soweit sich dies realisieren ließ,<br />
wurden nicht nur die gesetzlichen Mindestanforderungen berücksichtigt, sondern auch Optionen<br />
formuliert, die auf ein darüber hinaus gehendes, möglichst hohes Datenschutzniveau abzielen.<br />
Bei der Durchführung der datenschutzrechtlichen Analyse waren folgende Fragen zu<br />
beantworten:<br />
• In welchem Umfang müssen personenbezogene Daten erhoben, verarbeitet und genutzt<br />
werden?<br />
• Welche Gesetze finden Anwendung?<br />
• Welche Datenschutzziele sind zu erreichen?<br />
• Welche Gefährdungslagen bestehen?<br />
• Welche Maßnahmen sind zu ergreifen?<br />
Die methodische Vorgehensweise orientiert sich an dem vom Bundesbeauftragten für den<br />
Datenschutz erarbeiteten Vorschlag für das Modul „Datenschutz“ im IT-Grundschutzhandbuch<br />
des BSI. In den weiteren Objektphasen obliegt dem ITM die Überwachung der Einhaltung der<br />
datenschutzrechtlichen Anforderungen. Dies wird durch die regelmäßigen Teilnahmen an den<br />
Besprechungen und Lenkungsausschusssitzungen des Projektverbundes gewährleistet.<br />
Als weiteren Beitrag zum Verbundsprojekt begutachtet das ITM den Beweiswert der mit Hilfe<br />
der Selma-Technik erzeugten Messdaten. Diese Frage ist für gerichtliche Auseinandersetzungen<br />
sowie für die Akzeptanz der Technik sowohl beim Endverbraucher als auch bei den<br />
Energieversorgern von entscheidender Bedeutung. Im Rahmen dieses Gutachtens wird die<br />
Sicherheit der von den Messgeräten erzeugten Signaturen nach den Vorgaben des<br />
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