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Geschichte der Philosophie

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seiner Gerechtigkeit zu loben, denn diese würde dann<br />

nichts mehr zum Begriff <strong>der</strong> Handlung hinzufügen,<br />

weil ja alles recht wäre, was geschieht, einfach deswegen,<br />

weil es geschieht. Ja es wäre kein Unterschied<br />

mehr zwischen Gott und Teufel; denn wäre dieser<br />

Herr <strong>der</strong> Welt, so müßte man ihn, obgleich er die<br />

Welt teuflisch regiert, doch verehren, weil er ja dann<br />

göttliche Macht hätte (Méditation sur la notion commune<br />

de la justice: Mollat, S. 41 f. = Philosophische<br />

Werke II, 507 Buchenau-Cassirer). Leibniz hat in<br />

dieser Sache immer sehr entschieden gegen Hobbes<br />

Stellung genommen. Der englische Philosoph trage<br />

ungefähr dasselbe vor wie Thrasymachos in <strong>der</strong> platonischen<br />

Politeia: gerecht ist, was dem Mächtigsten<br />

zusagt o<strong>der</strong> gefällt. Hätte Thrasymachos die Wahrheit<br />

getroffen, dann wäre niemals <strong>der</strong> Urteilsspruch eines<br />

obersten Gerichtshofes ungerecht und niemals ein<br />

böser, aber mächtiger Mensch tadelnswert. Ja es<br />

könnte dieselbe Handlung für gerecht und ungerecht<br />

befunden werden, je nach den Richtern, die sie fände,<br />

was lächerlich sei. Ganz in diesem Sinne meine auch<br />

Hobbes, daß Gott das Recht habe, alles zu tun, weil<br />

er allmächtig ist. Die Antwort, die Leibniz darauf<br />

gibt, ist typisch. Wie er gegen Locke sagt, daß er die<br />

Natur <strong>der</strong> Wahrheit und des Geistes verkenne, so<br />

schreibt er gegen Hobbes, daß er die rechtliche und<br />

die tatsächliche Frage nicht unterscheide; »denn

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