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Forschungsbericht "Optimierung der Feuchtsalzstreuung" [barrierearm]

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6.8 Dokumentation Winterdienst<br />

Bei Schadenersatzansprüchen gegen die Straßenverwaltung ist eine lückenlose Aufzeichnung unabdingbar,<br />

um die ordnungsgemäße Durchführung des Winterdienstes nachzuweisen. Dazu sind über<br />

die Winterdiensteinsätze sowie alle wichtigen Vorkommnisse gemäß RVS - Arbeitspapier 21 „Einweisungsunterlagen<br />

für das Winterdienstpersonal“ folgende Protokolle und Aufzeichnungen zu führen:<br />

● Fahrtenbücher<br />

● Winterdienst - Einsatzberichte<br />

● Tagesberichte (Personaleinsatz)<br />

● Tachographen - Scheiben o<strong>der</strong> Aufzeichnungen sowie Daten aus Fahrerkarten<br />

● Beson<strong>der</strong>e Vorkommnisse (Journal - Protokolle)<br />

● Wetterberichte<br />

● Bestell- und Liefernachweise sowie Prüfatteste <strong>der</strong> Streumittel<br />

● Räum- und Streupläne<br />

● Straßenzustandsberichte und Streumengenempfehlung lt. Diagrammen<br />

Diese Protokolle dienen einerseits <strong>der</strong> Dokumentation von Winterdiensteinsätzen (insbeson<strong>der</strong>e<br />

bei allfälligen Haftungsfragen) und sind bei entsprechen<strong>der</strong> Detailinformationen auch Datengrundlage<br />

für Kostenrechnungen und diverse Winterdienststatistiken (Materialverbrauch, Einsatzdaten etc.).<br />

Wenn die notwendigen Voraussetzungen vorhanden sind, können die Berichte und Daten auch vollautomatisch<br />

elektronisch erfasst werden und eine weitere Auswertung <strong>der</strong> erfassten Daten automatisiert<br />

geschehen. Die Protokolle sind in den jeweiligen Straßenmeistereien mindestens 4 Jahre aufzubewahren<br />

(Verjährungsfrist von 3 Jahren für Schadenersatzansprüche gemäß ABGB §1489). Nicht ordnungsgemäß<br />

im Protokoll vermerkte Ausfahrten können bei eventuellen späteren Verfahren nicht bzw. nur<br />

sehr schwer nachgewiesen werden. Im Straßenzustandsbericht sind für Hauptverkehrsstraßen, <strong>der</strong>en<br />

Fahrbahnzustand und die jeweiligen Winterdienstmaßnahmen festzuhalten. Diese Informationen sind<br />

gemäß dem Meldeplan o<strong>der</strong> nach Anfor<strong>der</strong>ung an die zuständigen Stellen (Exekutive und Verkehrsredaktionen)<br />

weiterzuleiten.<br />

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