Forschungsbericht "Optimierung der Feuchtsalzstreuung" [barrierearm]
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7.2 Fahrempfehlungen Straßenbenutzer<br />
Das Netz <strong>der</strong> Landes- und Gemeindestraßen in Österreich ist üblicherweise so geplant und gebaut,<br />
dass sowohl bei trockener o<strong>der</strong> nasser Fahrbahn und Einhaltung <strong>der</strong> Geschwindigkeitsbeschränkungen<br />
Unfälle aufgrund mangeln<strong>der</strong> Griffigkeit vergleichsweise selten sind. Bei Schnee- o<strong>der</strong> Eisglätte sowie<br />
engen Kurven und unübersichtlichen Stellen ist hingegen eine Geschwindigkeitsreduktion und vorsichtige,<br />
vorausschauende Fahrweise in jedem Fall erfor<strong>der</strong>lich, um eine sichere Fahrt zu gewährleisten.<br />
Passend zu den Empfehlungen für Winterdienstmitarbeiter gemäß Kap. 6.5 erlaubt Abb. 76 eine<br />
gute Einschätzung <strong>der</strong> Situation für den Straßennutzer und erleichtert damit eine angepasste Fahrweise<br />
gemäß §1319a ABGB bzw. §20 STVO. Der Straßennutzer kann die Fahrbahnverhältnisse anhand<br />
<strong>der</strong> Referenzbil<strong>der</strong> einschätzen und die erfor<strong>der</strong>liche Reduktion <strong>der</strong> Geschwindigkeit vornehmen. Zusätzlich<br />
sind noch die vorhandenen Sichtweiten und lokalen Verhältnisse eigenverantwortlich zu beachten.<br />
Die fünf grundsätzlich zu unterscheidenden Fahrbahnzustände sind:<br />
● Trockene Fahrbahn: Bei trockener Fahrbahn ohne Nie<strong>der</strong>schlag ist im Winter üblicherweise<br />
keine Einschränkung <strong>der</strong> zulässigen Geschwindigkeit aus Sicht des Fahrbahnzustandes erfor<strong>der</strong>lich.<br />
Bei Verwendung von Sommerreifen statt Winterreifen kann eine Geschwindigkeitsreduktion<br />
aufgrund des schlechteren Haftverhaltens <strong>der</strong> Reifen notwendig sein. An exponierten<br />
Stellen (z.B. Brücken) muss bei Temperaturen unter 0°C jedoch mit Reifbildung gerechnet werden,<br />
während an exponierten Stellen die Gefahr von Schneeverwehungen besteht.<br />
● Nasse Fahrbahn: Bei nasser Fahrbahn und Plusgraden ohne Sprühfahnenbildung sind üblicherweise<br />
keine bis geringfügige Reduktionen <strong>der</strong> Geschwindigkeit erfor<strong>der</strong>lich. Bei Sprühfahnenbildung<br />
besteht Aquaplaninggefahr (Geschwindigkeitsreduktion < 70 km/h ist empfehlenswert).<br />
Bei nasser Fahrbahn und tiefen Temperaturen besteht akute Glatteisgefahr. Zudem ist<br />
diese nur schwer von einer nassen Fahrbahn zu unterscheiden und damit eine Reduktion <strong>der</strong><br />
Geschwindigkeit unbedingt notwendig.<br />
● Schnee neben Rollspur: Sind keine weiteren Schneefälle zu erwarten und die Rollspur ist<br />
schneefrei bzw. trocken bis leicht feucht, so reicht üblicherweise eine Reduktion <strong>der</strong> zulässigen<br />
Geschwindigkeit um 20 bis 30% aus. Bleibt <strong>der</strong> Schnee jedoch aufgrund anhalten<strong>der</strong> Schneefälle<br />
sukzessive in <strong>der</strong> Rollspur liegen, ist mit Glättegefahr zu rechnen und die Geschwindigkeit<br />
ist gemäß den Verhältnissen deutlich zu reduzieren.<br />
● Schnee in Rollspur: Ist bereits so viel Schnee gefallen, dass er die Rollspur bedeckt, so ist<br />
die zulässige Fahrgeschwindigkeit auf Landes- und Gemeindestraßen um ca. 40 bis 50% zu<br />
reduzieren, sofern <strong>der</strong> Schnee noch nicht festgefahren ist (Grip Winterreifen). Auf Autobahnen<br />
und Schnellstraßen ist die Geschwindigkeit auf etwa 70 km/h zu begrenzen, um den Bremsweg<br />
nicht zu groß werden zu lassen. Bei anhaltenden Schneefällen und Schnee in <strong>der</strong> Rollspur ist<br />
die Geschwindigkeit entsprechend <strong>der</strong> eingeschränkten Sichtweite zu verringern (Fahren auf<br />
halbe Sicht).<br />
● Eisglätte auf <strong>der</strong> Fahrbahn: Bei Eisglätte auf <strong>der</strong> Fahrbahn sind die Einsatzkräfte zu informieren<br />
und vorhandene Fahrbeschränkungen einzuhalten. In Ausnahmefällen bzw. an Gefahrenstellen<br />
ist nach Möglichkeit im Schritttempo aus <strong>der</strong> Gefahrenzone zu fahren. Aufgrund <strong>der</strong> extrem<br />
niedrigen Griffigkeit ist die Geschwindigkeit auf jeden Fall bereits vor <strong>der</strong> Eisfläche zu vermin<strong>der</strong>n.<br />
Brems- und Lenkmanöver auf einer geschlossenen Eisdecke sind mit normalen Winterreifen<br />
weitgehend unmöglich. Eisglätte durch gefrierenden Regen ist durch den Winterdienst<br />
schwer in Griff zu bekommen, da die anfallende Nie<strong>der</strong>schlagsmenge im Vergleich zur maximal<br />
ausbringbaren Salzmenge hoch ist. Bei Gefahr eines gefrierenden Nie<strong>der</strong>schlags (Warnung von<br />
Straßenbetreiber o<strong>der</strong> Verkehrsfunk), muss im entsprechenden Gebiet die Geschwindigkeit auf<br />
das Niveau des Szenarios „Schnee in Rollspur“ reduziert werden.<br />
Diese Empfehlungen sind so gehalten, dass die eine sichere Fahrt bei den dargestellten Verhältnissen<br />
aufgrund <strong>der</strong> Geschwindigkeitsreduktion auch unter ungünstigen Verhältnissen gegeben ist. Erfolgt<br />
eine Dokumentation von Unfällen unmittelbar nach dem Unfallereignis z.B. über Fotos und Beschreibung<br />
von Fahrbahnzustand, Fahrzeug und Sichtverhältnissen, kann auch nachträglich eine ungefähre<br />
Einschätzung <strong>der</strong> erfor<strong>der</strong>lichen Geschwindigkeit bzw. für den Unfall erfor<strong>der</strong>lichen Mindestgeschwindigkeit<br />
erfolgen.<br />
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