magisterarbeit von johanna zigan - Hochschularchiv der RWTH ...
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Die Entstehung, Entwicklung und Emanzipation <strong>der</strong> Technischen Hochschulen am Beispiel <strong>der</strong> <strong>RWTH</strong><br />
Hochschule wurde neugegründet, Hannover und Aachen erhielten die Genehmigung für<br />
eine Neuorganisation. Von nun an, bis 1920 gab es an <strong>der</strong> <strong>RWTH</strong> fünf Abteilungen: die<br />
Abteilung für Architektur, die Abteilung für Bauingenieurwesen, die Abteilung für<br />
Maschineningenieurwesen, die vierte Abteilung wurde Bergbau, Hüttenkunde und Chemie<br />
und zuletzt die Abteilung für Allgemeine Wissenschaften, Mathematik und<br />
Naturwissenschaften. 254 Die akademische Verfassung <strong>der</strong> Technischen Hochschulen<br />
unterschied sich lediglich in dem Punkt <strong>von</strong> denen <strong>der</strong> Universitäten, dass sie anstelle <strong>von</strong><br />
Fakultäten nur Abteilungen besaß. 255 „Mit <strong>der</strong> ersten korporativen Wahl des Rektros Adolf<br />
<strong>von</strong> Gizycki am 22. Oktober 1880 war die <strong>RWTH</strong> in einen neuen Entwicklungsabschnitt<br />
eingetreten.“ 256 „Die Akademisierung <strong>der</strong> Lehrpläne und die Vorbereitung des Unterrichts<br />
im Laboratorium waren wichtige Argumente bei <strong>der</strong> Zuerkennung des akademischen<br />
Status an die Technischen Hochschulen." 257<br />
1880 gab es die erste Konferenz aller deutschsprachigen Technischen Hochschulen in<br />
Berlin. Zusätzlich waren sämtliche Technischen Vereine versammelt. Sie for<strong>der</strong>ten die<br />
rechtliche und soziale Gleichstellung mit den Universitäten. 258 Eine Kommission<br />
beschäftigte sich mit einer möglichen Habilitationsordnung. Am 24. April 1884 wurde die<br />
gemeinsam <strong>von</strong> den Hochschulen erarbeitete Habilitationsordnung vom Kultusminister<br />
genehmigt. 259 Zuvor, 1882, verabschiedete <strong>der</strong> Aachener Senat eine Diplomprüfungsordnung.<br />
260 Merkwürdigerweise gab es eine Habilitationsordnung, bevor Absolventen an<br />
Technischen Hochschulen promovieren durften. So musste beispielsweise ein Chemiker,<br />
<strong>der</strong> seine Studien an einer Technischen Hochschule beendet hatte, zur Promotion an eine<br />
Universität wechseln.<br />
Ab April 1892 durften sich die Professoren <strong>von</strong> Technischen Hochschulen etatsmäßiger<br />
Professor nennen und ein Jahr später erhielten sie das Recht auf Barett und Talar. 261<br />
1897 erhielten die Rektoren <strong>der</strong> preußischen Technischen Hochschulen eine goldene<br />
Kette mit Medaille als Amtszeichen verliehen, allerdings wurde es Ihnen erst 1903<br />
gestattet, sich mit Magnifizenz anreden zu lassen. 262 1898 wurde ein Mitglied <strong>der</strong><br />
Technischen Hochschulen Hannover, Berlin und Aachen auf Lebenszeit in das<br />
254 DÜWELL, S. 68.<br />
255 LUNDGREEN, S. 33.<br />
256 DÜWELL, S. 68.<br />
257 RÜEGG, S. 506.<br />
258 RICKING, S. 91.<br />
259 DÜWELL, S. 67 und RICKING, S. 91.<br />
260 DÜWELL, S. 67.<br />
261 RICKING, S. 97 und DÜWELL, S. 69.<br />
262 RICKING, S. 97.<br />
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