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magisterarbeit von johanna zigan - Hochschularchiv der RWTH ...

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Der Beitrag <strong>der</strong> Technischen Hochschulen zur technologischen Aufrüstung im Ersten Weltkrieg am Beispiel <strong>der</strong> <strong>RWTH</strong> Aachen<br />

wenn Kurse besucht wurden und Praxissemester, sowie Prüfungen konnten nur zu<br />

bestimmten Terminen abgelegt werden. Diese waren für Studenten an <strong>der</strong> Front selten<br />

einzuhalten. So schrieb am 22.01.1915 <strong>der</strong> Vorsteher <strong>der</strong> Abteilung 1, Haußmann, an den<br />

Rektor, dass die Abteilung es für wünschenswert halte, den kriegsteilnehmenden<br />

Studenten das Wintersemester 1914/15 nach dem Vorbild <strong>der</strong> bayrischen<br />

Landesuniversitäten anzurechnen, auch wenn sie keine Vorlesungen besucht hatten. 316<br />

Am 14. Mai 1915 ermächtigte <strong>der</strong> Minister <strong>der</strong> geistlichen und Unterrichtsangelegenheiten<br />

den Rektor <strong>der</strong> <strong>RWTH</strong>, „[…] den Kriegsdienst auf die für die Zulassung zu den<br />

Diplomprüfungen vorgeschriebene Studienzeit bis zur Dauer eines Halbjahres<br />

anzurechnen.“ 317 Da es kein Patentrezept zur Regelung des Studiums für<br />

Kriegsteilnehmer gab, korrespondierten die Technischen Hochschulen miteinan<strong>der</strong>, um<br />

eine möglichst repräsentative Regelung treffen zu können. 318<br />

Borchers schrieb am 14.02.1917 an den Rektor, dass sich das Abteilungskollegium einig<br />

darüber sei, bei Kriegsteilnehmern die Diplomarbeit durch eine Klausur zu ersetzen. 319 Mit<br />

Voranschreiten <strong>der</strong> Kriegsjahre, wurden die Regelungen für die Soldaten großzügiger. Es<br />

brachte nichts, ihnen das Diplom zu erschweren, denn das Land benötigte Ingenieure.<br />

Zudem musste <strong>der</strong> Universitätsbetrieb weitergehen, um einer Schließung <strong>der</strong> Hochschule<br />

zu entgehen. Im Mai 1917 gestattete <strong>der</strong> Minister <strong>der</strong> geistlichen und<br />

Unterrichtsangelegenheiten, dass Offizieren, die mit gutem wissenschaftlichen Erfolg an<br />

<strong>der</strong> Militärtechnischen Akademie gelernt hatten, je nach Ermessen bis zu zwei Semester<br />

erlassen werden konnten. 320 Zehn Tage später schrieb <strong>der</strong> Minister, dass die Kriegszeit<br />

auf die vorgeschriebene praktische Tätigkeit angerechnet werden konnte. Regierungsbauführer<br />

konnten ihre praktische Tätigkeit um höchstens acht Monate kürzen,<br />

Maschinenbauer um höchstens vier Monate, ebenso wie die Hüttenleute. 321<br />

Um die praktische Tätigkeit ging es auch im Schreiben an den Minister vom 24.05.1917.<br />

Es handelte da<strong>von</strong>, dass es aufgrund <strong>der</strong> Munitionsherstellung kaum möglich sein würde,<br />

eine vielseitige praktische Tätigkeit kennen zu lernen. Der Minister wurde gebeten, eine<br />

Arbeit in einer Maschinenanlage ebenfalls anzuerkennen. 322 Des Weiteren wurde vom<br />

Ministerium gestattet, dass auch die Osterferien für praktische Arbeit genutzt werden<br />

316<br />

Akte 57 B, 22.01.1915.<br />

317<br />

AKTE 57 B, 14.05.1915.<br />

318<br />

Akte 57 B. Dort sind verschiedene Notdiplomprüfungsordnungen diverser THen zu finden.<br />

319<br />

Akte 57 B, 14.02.1917<br />

320<br />

Akte 57 B, 04.05.1917.<br />

321<br />

Akte 57 B, 14.05.1917.<br />

322<br />

Akte 57 B, 24.05.1917.<br />

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