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Landtag Brandenburg P-ABJS 5/26 Protokoll - Land Brandenburg

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<strong><strong>Land</strong>tag</strong> <strong>Brandenburg</strong> P-<strong>ABJS</strong> 5/<strong>26</strong> S. 19<br />

Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport 12.01.2012<br />

<strong>26</strong>. Sitzung bo-kü<br />

Er ruft sodann den Antrag auf, das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport mit der<br />

Prüfung zu beauftragen, ob und inwieweit Mitwirkungs- und Beteiligungsrechte für Eltern<br />

im Rahmen eines dem <strong>Land</strong>esschulbeirat vergleichbaren Gremiums auf <strong>Land</strong>esebene<br />

eingeführt werden könne. Der Antrag wird einstimmig befürwortet und der<br />

Prüfauftrag damit erteilt. Dem Vorsitzenden des Petitionsausschusses werde das Ergebnis<br />

der Beratungen sowie ein <strong>Protokoll</strong>auszug im Rahmen der gewünschten Stellungnahme<br />

übermittelt.<br />

Zu TOP 5: Schriftlicher Bericht des Ministeriums für Bildung, Jugend und<br />

Sport über die Voraussetzungen und die Praxis beim Einsatz sogenannter<br />

„Schultrojaner“<br />

Der Vorsitzende erinnert an die Pressemeldungen in diesem Zusammenhang. Das<br />

Thema sei zudem bereits in einer Fragestunde in der Plenarsitzung im <strong><strong>Land</strong>tag</strong> angerissen<br />

worden und solle an dieser Stelle noch einmal genauer beleuchtet werden.<br />

Der Bericht des Ministeriums hierzu liege vor.<br />

Ministerin Frau Dr. Münch macht darauf aufmerksam, dass es sich bei dem fraglichen<br />

Programm nicht im eigentlichen Sinn um einen Trojaner handele, der sich tarne<br />

und im Hintergrund etwas anderes tue. Die betreffende Software werde mitnichten im<br />

Internet aktiv und tarne sich auch nicht, sondern es gehe dabei ganz klar darum,<br />

durch Erkennung von Plagiaten den Urheberschutz zu gewährleisten. Es gebe weder<br />

eine Telekommunikationsüberwachung noch eine Onlinedurchsuchung.<br />

Seit der Änderung des Urheberrechts zum 1. Januar 2008 dürften Kopien aus Schulbüchern<br />

und sonstigen Unterrichtsmaterialien nur noch mit Zustimmung der Schulbuchverlage<br />

getätigt werden. Der Gesamtvertrag zur Einräumung und Vergütung von<br />

Ansprüchen nach § 53 Urhebergesetz schaffe die Voraussetzung dafür, dass Schulen<br />

in einem definierten Umfang urheberrechtlich geschützte Inhalte nutzen könnten.<br />

Diese auf der Basis einer Verständigung in der KMK Ende 2012 geschlossene Vereinbarung<br />

regele den Umfang der sogenannten Kopierrechte gegen Zahlung eines<br />

Pauschalbetrages seitens der Bundesländer. Das <strong>Land</strong> <strong>Brandenburg</strong> habe für die<br />

Kopierrechte im Jahr 2011 ca. 233 000 Euro gezahlt. Sie halte es für nachvollziehbar,<br />

dass die Schulbuchverlage im Gegenzug für die Einräumung von Kopierrechten<br />

entsprechende Kontrollrechte in Bezug auf die Einhaltung der Vereinbarung beanspruchten.<br />

Ohne diese Vereinbarung müssten die <strong>Brandenburg</strong>er Schulen für jeden<br />

Einzelfall eine Genehmigung beantragen und die entsprechenden Kosten selbst aufbringen.<br />

Die digitale Speicherung von Unterrichtsmaterialien sei urheberrechtlich untersagt.<br />

Die in Rede stehende Software solle den Rechtsinhabern eine Einhaltung dieses<br />

Verbots ermöglichen.

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