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Landtag Brandenburg P-ABJS 5/26 Protokoll - Land Brandenburg

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MBJS<br />

EINGEGANGEN<br />

1 0. Jan. 2012<br />

Erl. 11. .t\ü ‘1ÜLä./<br />

Aniage<br />

10.01. 2012<br />

<strong>26</strong>. Sitzung des Ausschusses für Bildung, Jugend und Sport am 12.01. 2012<br />

ZU TOP 1 Schriftlicher Bericht des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport zur<br />

Umsetzung des Beschlusses des <strong><strong>Land</strong>tag</strong>es „Schülerinnen und Schüler mit Rechenschwäche<br />

nicht benachteiligen", Drucksache 5/2106 ND-B<br />

Der <strong><strong>Land</strong>tag</strong> hat in seiner Sitzung 23.Sitzung am 7.Oktober 2010 die Entschließung „Schülerinnen<br />

und Schüler mit Rechenschwäche nicht benachteiligen" angenommen. Schülerinnen<br />

und Schüler mit einer Rechenschwäche sollen chancengleich unterrichtet werden. Das sollte<br />

Grundsatz der Arbeit von Lehrkräften mit allen Schülerinnen und Schülern in unseren Schulen<br />

sein. Besondere Aufmerksamkeit gehört deshalb auch Kindern und Jugendlichen mit<br />

einer Rechenschwäche.<br />

Zur Problematik wurde im <strong><strong>Land</strong>tag</strong> am 16.9.2010 im Bildungsausschuss eine Anhörung<br />

durchgeführt. Acht Experten (Wissenschaftler, Praktiker, Verbandsvertreter) , u.a. Herr<br />

Prof. Dr. Wilhelm Schipper, Universität Bielefeld, Dr. Jörg Kwapis, Potsdam, ZTR - Zentrum<br />

zur Therapie der Rechenschwäche, Potsdam, Frau Klewitz, Schulleiterin der Grundschule im<br />

Kirchsteigfeld, Potsdam, kamen zu Wort.<br />

Im Ergebnis ist festzustellen, dass es z.Z. keinen Konsens über die Ursachen von<br />

Dyskalkulie gibt, die Forschung ist, im Vergleich zur LRS, noch nicht umfänglich genug.<br />

Nach neuropsychologischen Theorien, diese finden sich in der WHO-Defiintion zur Rechenstörung<br />

wieder, ist Dyskalkulie eine Entwicklungsstörung des Rechnens, eine umschriebene<br />

Beeinträchtigung, die trotz normaler Intelligenz und bei angemessener Beschulung auftritt.<br />

Andere gehen davon aus, dass Dyskalkulie im Anfangsunterricht entsteht, also erworben<br />

wird. Dyskalkulie betrifft ca. 4 bis 7% der Grundschulpopulation. Unbestritten ist, dass<br />

Kita und Schule die wichtigen Förderortes ein müssen.<br />

Begrifflich werden oft Rechenschwäche, Rechenstörung (schulischer Kontext) und<br />

Dyskalkulie (medizinisch, therapeutischer Bezug zum § 35a des SGB VII) synonym verwendet.<br />

Einigkeit besteht jedoch hinsichtlich folgender Aspekte zur Verbesserung der Situation von<br />

Betroffenen: u.a. frühzeitige Förderung, Öffentlichkeitsarbeit, Nachteilsausgleich, gewähren,<br />

Diagnose- und Förderkompetenz von Lehrkräften entwickeln.<br />

Wenn auch die Ursachen, Entstehung und Ausprägung der Rechenstörungen noch nicht<br />

hinreichend gesichert erforscht sind, gilt es, die Arbeit an den wichtigen Förderorten — Kindergarten<br />

und Schule — zu optimieren. Das bedeutet, das Problem anzuerkennen, die Ursachen<br />

erforschen und eine individuelle Förderung anbieten. Das ist die konkrete Aufgabe vor<br />

der Lehrkräfte stehen. Im <strong>Land</strong> <strong>Brandenburg</strong> ist für beide Gruppen — Kinder und Jugendliche<br />

mit einer LRS oder Rechenschwäche — ein rechtlicher Rahmen durch die Verwaltungsvorschriften<br />

von 2011, die den Intentionen der KMK- Empfehlung vom 15.11.2007 folgen, gesetzt:<br />

„Das Erscheinungsbild von besonderen Schwierigkeiten von Schülerinnen und Schülern im<br />

Rechnen (Rechenstörungen) kann mit einer Lese-Rechtschreibschwäche nicht gleichgesetzt<br />

werden. Folglich können auch bei der Leistungsbewertung Rechenstörungen nicht in gleicher<br />

Weise berücksichtigt werden wie besondere Schwierigkeiten im Lesen und Recht-<br />

J:\Eigene DaleierABalzer\<strong>ABJS</strong>12012-01-1212012-01-10 TOP 1 schriftl. Bericht Rechenschwäche.doc

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