Landtag Brandenburg P-ABJS 5/26 Protokoll - Land Brandenburg
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MBJS<br />
EINGEGANGEN<br />
1 0. Jan. 2012<br />
Erl. 11. .t\ü ‘1ÜLä./<br />
Aniage<br />
10.01. 2012<br />
<strong>26</strong>. Sitzung des Ausschusses für Bildung, Jugend und Sport am 12.01. 2012<br />
ZU TOP 1 Schriftlicher Bericht des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport zur<br />
Umsetzung des Beschlusses des <strong><strong>Land</strong>tag</strong>es „Schülerinnen und Schüler mit Rechenschwäche<br />
nicht benachteiligen", Drucksache 5/2106 ND-B<br />
Der <strong><strong>Land</strong>tag</strong> hat in seiner Sitzung 23.Sitzung am 7.Oktober 2010 die Entschließung „Schülerinnen<br />
und Schüler mit Rechenschwäche nicht benachteiligen" angenommen. Schülerinnen<br />
und Schüler mit einer Rechenschwäche sollen chancengleich unterrichtet werden. Das sollte<br />
Grundsatz der Arbeit von Lehrkräften mit allen Schülerinnen und Schülern in unseren Schulen<br />
sein. Besondere Aufmerksamkeit gehört deshalb auch Kindern und Jugendlichen mit<br />
einer Rechenschwäche.<br />
Zur Problematik wurde im <strong><strong>Land</strong>tag</strong> am 16.9.2010 im Bildungsausschuss eine Anhörung<br />
durchgeführt. Acht Experten (Wissenschaftler, Praktiker, Verbandsvertreter) , u.a. Herr<br />
Prof. Dr. Wilhelm Schipper, Universität Bielefeld, Dr. Jörg Kwapis, Potsdam, ZTR - Zentrum<br />
zur Therapie der Rechenschwäche, Potsdam, Frau Klewitz, Schulleiterin der Grundschule im<br />
Kirchsteigfeld, Potsdam, kamen zu Wort.<br />
Im Ergebnis ist festzustellen, dass es z.Z. keinen Konsens über die Ursachen von<br />
Dyskalkulie gibt, die Forschung ist, im Vergleich zur LRS, noch nicht umfänglich genug.<br />
Nach neuropsychologischen Theorien, diese finden sich in der WHO-Defiintion zur Rechenstörung<br />
wieder, ist Dyskalkulie eine Entwicklungsstörung des Rechnens, eine umschriebene<br />
Beeinträchtigung, die trotz normaler Intelligenz und bei angemessener Beschulung auftritt.<br />
Andere gehen davon aus, dass Dyskalkulie im Anfangsunterricht entsteht, also erworben<br />
wird. Dyskalkulie betrifft ca. 4 bis 7% der Grundschulpopulation. Unbestritten ist, dass<br />
Kita und Schule die wichtigen Förderortes ein müssen.<br />
Begrifflich werden oft Rechenschwäche, Rechenstörung (schulischer Kontext) und<br />
Dyskalkulie (medizinisch, therapeutischer Bezug zum § 35a des SGB VII) synonym verwendet.<br />
Einigkeit besteht jedoch hinsichtlich folgender Aspekte zur Verbesserung der Situation von<br />
Betroffenen: u.a. frühzeitige Förderung, Öffentlichkeitsarbeit, Nachteilsausgleich, gewähren,<br />
Diagnose- und Förderkompetenz von Lehrkräften entwickeln.<br />
Wenn auch die Ursachen, Entstehung und Ausprägung der Rechenstörungen noch nicht<br />
hinreichend gesichert erforscht sind, gilt es, die Arbeit an den wichtigen Förderorten — Kindergarten<br />
und Schule — zu optimieren. Das bedeutet, das Problem anzuerkennen, die Ursachen<br />
erforschen und eine individuelle Förderung anbieten. Das ist die konkrete Aufgabe vor<br />
der Lehrkräfte stehen. Im <strong>Land</strong> <strong>Brandenburg</strong> ist für beide Gruppen — Kinder und Jugendliche<br />
mit einer LRS oder Rechenschwäche — ein rechtlicher Rahmen durch die Verwaltungsvorschriften<br />
von 2011, die den Intentionen der KMK- Empfehlung vom 15.11.2007 folgen, gesetzt:<br />
„Das Erscheinungsbild von besonderen Schwierigkeiten von Schülerinnen und Schülern im<br />
Rechnen (Rechenstörungen) kann mit einer Lese-Rechtschreibschwäche nicht gleichgesetzt<br />
werden. Folglich können auch bei der Leistungsbewertung Rechenstörungen nicht in gleicher<br />
Weise berücksichtigt werden wie besondere Schwierigkeiten im Lesen und Recht-<br />
J:\Eigene DaleierABalzer\<strong>ABJS</strong>12012-01-1212012-01-10 TOP 1 schriftl. Bericht Rechenschwäche.doc