Landtag Brandenburg P-ABJS 5/26 Protokoll - Land Brandenburg
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<strong><strong>Land</strong>tag</strong> <strong>Brandenburg</strong> P-<strong>ABJS</strong> 5/<strong>26</strong> S. 5<br />
Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport 12.01.2012<br />
<strong>26</strong>. Sitzung bo-kü<br />
Sie nimmt Bezug auf den vorliegenden schriftlichen Bericht und erklärt, ihr Haus<br />
habe die vier Punkte zum heutigen Datum umgesetzt. Die KMK-Standards für die<br />
Lehrerbildung bildeten die inhaltliche Grundlage für die beiden Phasen der Lehrerausbildung.<br />
Diese wiesen unterschiedliche curriculare Schwerpunkte zum Thema<br />
„Rechenschwäche“ auf und seien von den Ausbildungseinrichtungen angemessen zu<br />
berücksichtigen. Die Universität Potsdam setze diese KMK-Standards gemäß den<br />
Studienordnungen für die Erziehungswissenschaften und das primarstufenspezifische<br />
Lehramt um.<br />
Zum Thema „Lehrkräftefort- und -weiterbildung“ sei zu sagen, dass das LISUM für<br />
die Beraterinnen und Berater des BUS-Systems sowie im Rahmen der regionalen<br />
Fortbildungsangebote eine beachtliche Zahl unterschiedlicher Lehrangebote zum<br />
Themenbereich „Rechenschwäche“ anbiete. Dies betreffe sowohl Angebote zur Diagnostik<br />
als auch zur methodisch-didaktischen Unterstützung der Lehrkräfte im Unterricht.<br />
Die Angebote seien vielfältig und reichen von themenbezogenen Fortbildungsveranstaltungen<br />
über Arbeitskreise bis zu schulinternen Fortbildungsangeboten, in<br />
denen das Thema beispielsweise als Schulentwicklungsvorhaben weiter begleitet<br />
werden könne. Konkret ausgewiesene Fortbildungsangebote zum Thema „Rechenschwäche“<br />
biete auch die Initiative zur Förderung rechenschwacher Kinder in Berlin<br />
und <strong>Brandenburg</strong> e. V. an. Diese Initiative habe als freier Träger im vergangenen<br />
Jahr durch Lottomittel Unterstützung aus dem Ministerium erhalten.<br />
Die Überarbeitung der einschlägigen Verwaltungsvorschrift sowie der Nachteilsausgleich<br />
stünden in einem unmittelbaren Zusammenhang. Die insoweit einschlägige<br />
VV-LRS sei um einen gesonderten Abschnitt 3 zum Thema „Förderung von Schülerinnen<br />
und Schülern mit besonderen Schwierigkeiten im Rechnen“ ergänzt und am<br />
1. August 2011 als VV-LRSR in Kraft gesetzt worden. In dem genannten neuen Abschnitt<br />
habe man unter anderem die Anregungen aus der Anhörung am 16. September<br />
2010 zum Thema „Dyskalkulie und Rechenschwäche“ aufgegriffen. Dies betreffe<br />
inhaltlich vor allem den Nachteilsausgleich, beispielsweise das Zulassen von Nebenrechnungen.<br />
Der Nachteilsausgleich könne nunmehr bis zur Jahrgangsstufe 10 gewährt<br />
werden. Zudem hätten die betroffenen Schülerinnen und Schüler im Anfangsunterricht<br />
der Primarstufe ab dem Schuljahr 2012/13 mehr Lernzeit zur Verfügung.<br />
Diese Maßnahmen erfolgten flankierend zu der Umsetzung der neuen VV-LRS im<br />
Rahmen einer Stundentafelerhöhung, die eine zusätzliche individuelle Förderung der<br />
Schülerinnen und Schüler mit entsprechenden Problemen gewährleisten solle.<br />
Die Initiative zur Überarbeitung der KMK-Empfehlungen von 2007 sei bisher nicht initiiert<br />
worden, da es im Kontext von Individualisierung des Unterrichts sowie der Umsetzung<br />
der inklusiven Schule vorzugswürdig sei, der KMK keine Einzelaspekte vorzutragen.<br />
Letztlich gehe es vielmehr darum, wie man mit einer zunehmend heterogenen<br />
Schülerschaft und einer stärkeren Individualisierung des Angebotes, auch diesem<br />
Thema adäquat gerecht werden könne. Es sei vorgesehen, diesen Grundsatz<br />
im nächsten Schulausschuss der KMK zu erörtern.