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Mobilität – Kompetenzzuwachs für Benachteiligte - NA-BIBB

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I. Einleitung<br />

Während bei Studierenden das Auslandssemester mittlerweile zur Selbstverständlichkeit<br />

geworden ist, findet ein Auslandsaufenthalt im Bereich der beruflichen<br />

Ausbildung nach wie vor nur vergleichsweise selten statt. Dieser Befund<br />

überrascht vor dem Hintergrund zahlreicher Erkenntnisse, dass Auslandsaufenthalte<br />

nicht nur die Berufschancen von Jugendlichen verbessern, sondern<br />

auch <strong>für</strong> ihre persönliche Entwicklung hilfreich sein können (siehe Abschnitt<br />

1.3). Wenngleich die Übertragbarkeit dieses Nutzens auf benachteiligte Jugendliche<br />

noch teilweise infrage gestellt wird, gibt es Anhaltspunkte da<strong>für</strong>, dass<br />

Auslandsaufenthalte auch in dieser Zielgruppe einen Nutzen <strong>für</strong> die persönliche<br />

Entwicklung und <strong>für</strong> die Vermittelbarkeit in Arbeit haben können. Daher hat die<br />

Nationale Agentur Bildung <strong>für</strong> Europa beim Bundesinstitut <strong>für</strong> Berufsbildung (<strong>NA</strong><br />

beim <strong>BIBB</strong>) im Oktober 2010 eine Studie zu grenzüberschreitender <strong>Mobilität</strong> bei<br />

sozial benachteiligten Jugendlichen, zum Kompetenzerwerb und dem besonderen<br />

Nutzen der Auslandserfahrung <strong>für</strong> diese Jugendlichen ausgeschrieben.<br />

Der vorliegende Endbericht stellt die Ergebnisse dieser Studie vor, die von der<br />

GIB Gesellschaft <strong>für</strong> Innovationsforschung und Beratung mbH in Berlin durchgeführt<br />

wurde.<br />

Die Beschreibung der Zielgruppe benachteiligter Jugendlicher erfolgt vor allem<br />

durch die <strong>für</strong> die Jugendsozialarbeit und Jugendberufshilfe relevanten Rechtsbereiche<br />

SGB VIII (Kinder und Jugendhilfegesetz) und SGB III (Arbeitsförderungsrecht).<br />

In den Geschäftsanweisungen der Bundesagentur <strong>für</strong> Arbeit sind<br />

Berufsausbildungen in außerbetrieblichen Einrichtungen <strong>für</strong> Jugendliche vorgesehen,<br />

die lernbeeinträchtigt 1 oder sozial benachteiligt 2 sind. Sozial benachteiligte<br />

Jugendliche finden seltener als andere Jugendliche einen betrieblichen<br />

Ausbildungsplatz, da sie in geringerem Umfang in soziale Netzwerke integriert<br />

sind, die das berufliche Vorankommen fördern können, sich häufig in familiär<br />

1 Als lernbeeinträchtigt gelten Jugendliche ohne Hauptschul- oder vergleichbarem Abschluss, aus Förderschulen,<br />

oder mit Hauptschulabschluss, aber mit erheblichen Defiziten.<br />

2 Als sozial benachteiligt gelten Jugendliche, die verhaltensbeeinträchtigt sind; Jugendliche mit gravierenden<br />

sozialen, persönlichen, psychischen Problemen; Jugendliche mit Teilleistungsschwächen;<br />

Jugendliche, <strong>für</strong> die Hilfe zur Erziehung im Sinne des SGB VIII geleistet worden ist; weiterhin ehemals<br />

drogenabhängige Jugendliche; straffällig gewordene Jugendliche; ausländische Jugendliche mit<br />

Sprachdefiziten; Jugendliche mit sozialen Eingewöhnungsproblemen; alleinerziehende junge Menschen.<br />

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