Mobilität – Kompetenzzuwachs für Benachteiligte - NA-BIBB
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I. Einleitung<br />
Während bei Studierenden das Auslandssemester mittlerweile zur Selbstverständlichkeit<br />
geworden ist, findet ein Auslandsaufenthalt im Bereich der beruflichen<br />
Ausbildung nach wie vor nur vergleichsweise selten statt. Dieser Befund<br />
überrascht vor dem Hintergrund zahlreicher Erkenntnisse, dass Auslandsaufenthalte<br />
nicht nur die Berufschancen von Jugendlichen verbessern, sondern<br />
auch <strong>für</strong> ihre persönliche Entwicklung hilfreich sein können (siehe Abschnitt<br />
1.3). Wenngleich die Übertragbarkeit dieses Nutzens auf benachteiligte Jugendliche<br />
noch teilweise infrage gestellt wird, gibt es Anhaltspunkte da<strong>für</strong>, dass<br />
Auslandsaufenthalte auch in dieser Zielgruppe einen Nutzen <strong>für</strong> die persönliche<br />
Entwicklung und <strong>für</strong> die Vermittelbarkeit in Arbeit haben können. Daher hat die<br />
Nationale Agentur Bildung <strong>für</strong> Europa beim Bundesinstitut <strong>für</strong> Berufsbildung (<strong>NA</strong><br />
beim <strong>BIBB</strong>) im Oktober 2010 eine Studie zu grenzüberschreitender <strong>Mobilität</strong> bei<br />
sozial benachteiligten Jugendlichen, zum Kompetenzerwerb und dem besonderen<br />
Nutzen der Auslandserfahrung <strong>für</strong> diese Jugendlichen ausgeschrieben.<br />
Der vorliegende Endbericht stellt die Ergebnisse dieser Studie vor, die von der<br />
GIB Gesellschaft <strong>für</strong> Innovationsforschung und Beratung mbH in Berlin durchgeführt<br />
wurde.<br />
Die Beschreibung der Zielgruppe benachteiligter Jugendlicher erfolgt vor allem<br />
durch die <strong>für</strong> die Jugendsozialarbeit und Jugendberufshilfe relevanten Rechtsbereiche<br />
SGB VIII (Kinder und Jugendhilfegesetz) und SGB III (Arbeitsförderungsrecht).<br />
In den Geschäftsanweisungen der Bundesagentur <strong>für</strong> Arbeit sind<br />
Berufsausbildungen in außerbetrieblichen Einrichtungen <strong>für</strong> Jugendliche vorgesehen,<br />
die lernbeeinträchtigt 1 oder sozial benachteiligt 2 sind. Sozial benachteiligte<br />
Jugendliche finden seltener als andere Jugendliche einen betrieblichen<br />
Ausbildungsplatz, da sie in geringerem Umfang in soziale Netzwerke integriert<br />
sind, die das berufliche Vorankommen fördern können, sich häufig in familiär<br />
1 Als lernbeeinträchtigt gelten Jugendliche ohne Hauptschul- oder vergleichbarem Abschluss, aus Förderschulen,<br />
oder mit Hauptschulabschluss, aber mit erheblichen Defiziten.<br />
2 Als sozial benachteiligt gelten Jugendliche, die verhaltensbeeinträchtigt sind; Jugendliche mit gravierenden<br />
sozialen, persönlichen, psychischen Problemen; Jugendliche mit Teilleistungsschwächen;<br />
Jugendliche, <strong>für</strong> die Hilfe zur Erziehung im Sinne des SGB VIII geleistet worden ist; weiterhin ehemals<br />
drogenabhängige Jugendliche; straffällig gewordene Jugendliche; ausländische Jugendliche mit<br />
Sprachdefiziten; Jugendliche mit sozialen Eingewöhnungsproblemen; alleinerziehende junge Menschen.<br />
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