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Nietzsche: Jenseits von Gut und Bose / Zur Genealogie der Moral

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— 3Ö8 —<br />

was als verboten, als unrecht zu gelten habe: indem<br />

sie nach Aufrichtung des Gesetzes Übergriffe <strong>und</strong> Willkür-Akte<br />

Einzelner o<strong>der</strong> ganzer Gruppen als Frevel am<br />

Gesetz, als Auflehnung gegen die oberste Gewalt selbst<br />

behandelt, lenkt sie das Gefühl ihrer Untergebenen<br />

<strong>von</strong> dem nächsten durch solche Frevel angerichteten<br />

Schaden ab <strong>und</strong> erreicht damit auf die Dauer das<br />

Umgekehrte <strong>von</strong> dem , was alle Rache will , welche<br />

den Gesichtspunkt des Geschädigten allein sieht, allein<br />

gelten lässt — : <strong>von</strong> nun an wird das Auge für eine<br />

immer unpersönlichere Abschätzung <strong>der</strong> That<br />

eingeübt, sogar das Auge des Geschädigten selbst (obschon<br />

dies am allerletzten, wie voran bemerkt wurde).<br />

— Demgemäss giebt es erst <strong>von</strong> <strong>der</strong> Aufrichtung des<br />

Gesetzes an „Recht" <strong>und</strong> „Unrecht" (<strong>und</strong> nicht, wie<br />

Dühring will, <strong>von</strong> dem Akte <strong>der</strong> Verletzung an). An<br />

sich <strong>von</strong> Recht <strong>und</strong> Unrecht reden entbehrt alles<br />

Sinns,<br />

an sich kann natürlich ein Verletzen, Vergewaltigen,<br />

Ausbeuten, Vernichten nichts „Unrechtes" sein, insofern<br />

das Leben essentiell, nämlich in seinen Gr<strong>und</strong>funktionen<br />

verletzend, vergewaltigend, ausbeutend, vernichtend<br />

fungirt <strong>und</strong> gar nicht gedacht werden kann<br />

ohne diesen Charakter. Man muss sich sogar noch<br />

etwas Bedenklicheres eingestehn: dass, vom höchsten<br />

biologischen Standpunkte aus, Rechtszustände immer<br />

nur Ausnahme-Zustände sein dürfen,<br />

als theilweise<br />

Restriktionen des eigentlichen Lebenswillens, <strong>der</strong> auf<br />

Macht aus ist, <strong>und</strong> sich dessen Gesammtzwecke als<br />

Einzelmittel unterordnend: nämlich als Mittel, grössere<br />

Macht-Einheiten zu schaffen. Eine Rechtsordnung souverain<br />

imd allgemein gedacht, nicht als Mittel im Kampf<br />

<strong>von</strong> Macht-Complexen, son<strong>der</strong>n als Mittel gegen allen<br />

Kampf überhaupt, etwa gemäss <strong>der</strong> Communisten-

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