Numismatische Zeitschrift - Medievalcoinage.com
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128 H. Dannenberg:<br />
später, in Ottos I. Kaiserzeit 968 oder 969. Diese schon von Leitzmann<br />
(Wegweiser 299) leider ohne Quellenangabe angeführte Tatsache hat<br />
P. J. Meier unwiderleglich nachgewiesen aus dem Berichte des gleichzeitigen<br />
Widukind, dessen Text, wie er uns vorliegt, durch Einfügung<br />
verschiedener Randglossen zu stände gekommen ist und die Nachricht<br />
„terra Saxonia venas argenti aperuit" hinter italischen Ereignissen<br />
aus den Jahren 968 und 969 bringt; man lese die tiberzeugende,<br />
festgefügte Beweisführung in den Blättern für Münzfreunde 1900,<br />
S. 139. Legt man dies zu Grunde, so ist schon bewiesen, daß unsere<br />
Mtinzen,<br />
welche ohne Ausnahme mit dem Königstitel versehen sind,<br />
nicht unter Otto I., sondern erst unter Otto III. ausgegeben sein<br />
können, denn nach 968 hat es keinen anderen König Otto als eben<br />
diesen Otto III. gegeben, da schon im Jahre 962 Otto I. die Kaiserkrone<br />
erhalten und Otto II. tiberhaupt nur als Kaiser regiert hat. Aber<br />
es stehen uns noch hinreichend andere Beweismittel für Ottos III.<br />
Anspruch auf diese Münzen zu Gebot.<br />
Zunächst die Funde, welche, soweit sie vor Otto III. niedergelegt<br />
sind, Adelheids niemals, dagegen meistens Wendenpfennige,<br />
soweit sie aber in Ottos III. Zeit fallen, Adelheids in erstaunlicher<br />
Ftille enthalten.<br />
Es steht voran der äußerst umfangreiche Schatz von<br />
Obrzycko (Dbg. S. 41, Nr. 1), der 14 Pfund 28 Vä Lot, allerdings<br />
hauptsächlich zerstückelte Münzen, aber darunter doch immerhin<br />
210 ganze und 298 wenig beschädigte gebracht hat. Wir verdanken<br />
Friedlaender seine sorgfältige Beschreibung (1844), an deren Schluß<br />
er S. 33 bemerkt, daß die von Lelewel behandelten Funde von<br />
Sierpow und Trzebun sowie der von ihm selbst beschriebene Frankfurter,<br />
alle zwischen 1040 und 1050 niedergelegt, Adelheids in<br />
großer Zahl enthalten hätten und fortfährt: „hier fehlen sie ganz",<br />
daran die Frage knüpfend: „sollen jene Adelheidsmünzen also<br />
nicht später gepräg't sein als 980 und Otto III. gehören?" Der tatsächlichen<br />
Voraussetzung dieser Frage müssen wir vollen Glauben<br />
schenken<br />
und dürfen nicht mit Menadier Friedlaenders vorgedachte<br />
Feststellung als nur für die ganzen Münzen geltend ansehen, weil er<br />
seine Beschreibung im wesentlichen auf die vollständigen Mtinzen<br />
beschränkt habe; es würde ja eine Leichtfertigkeit und Urteilslosigkeit<br />
voraussetzen, wie wir sie einem so ernsten Schriftsteller,<br />
dem verdienten Direktor des hiesigen königlichen Münzkabinetts